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Ihren Anwalt für Reiserecht in Frankfurt am Main Westend finden

Rechtsanwalt Karl Hans Jahn Hanau
Rechtsanwalt Karl Hans Jahn
Jahn Rechtsanwälte
Rechtsanwalt
Sandeldamm 24a, 63450 Hanau
06181 - 916460
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Karl Hans Jahn, Ihr Rechtsanwalt bei Jahn Rechtsanwälte in Hanau. Herzlich willkommen auf meiner Profilseite bei anwaltssuche.de! Als einer der Rechtsanwälte der Kanzlei Jahn Rechtsanwälte vertrete ich mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Einzelpersonen und biete ihnen fundierte Rechtsberatung und moderne Rechts-Dienstleistungen in zahlreichen Rechtsbereichen. Was kann ich für Sie tun?. Meine Mandanten schätzen meine Geradlinigkeit und Offenheit. In allen Rechtsgebieten, in denen ich Sie vertrete, entwickle ich für Sie maßgeschneiderte Lösungen, in deren Mittelpunkt Ihre Interessen stehen und die wirtschaftlich sinnvoll sind. Ich bin seit dem Jahr 1981 zugelassener Rechtsanwalt in Hanau, außerdem ein erfahrener Insolvenzverwalter (seit 2001) und Schlichter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Insolvenzrecht, der Schuldnerberatung, im Arbeitsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Mietrecht und im Inkasso. Hier berate ich Sie kompetent und wenn es notwendig sein sollte, vertrete ich Sie auch entschieden vor Gericht. Ich bin auf jeden Fall mit Rat und Tat für Sie da ...mehr
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Infos zu Anwälte Reiserecht in Frankfurt am Main Westend
Familie mit Koffern freut sich auf Flugreise
Familie mit Koffern freut sich auf Flugreise ©freepik-mko

Überblick über das Reiserecht

Freunde genießen den Urlaub und springen ins WasserFreunde genießen den Urlaub und springen ins Wasser Das Reiserecht für Pauschalreisen und seine gesetzlichen Bestimmungen findet man im BGB. Die Reiseplanung wird für den Reisenden durch einen Pauschalreisevertrag mit dem Reiseveranstalter deutlich einfacher und er hat nur einen Vertragspartner. Kein mühsames Abstimmen der Anreise und der Hotelbuchung, keine extra Organisieren für Kinderbetreuung oder Wellness. Es wird also die Notwendigkeit vermieden einzelne Verträge wie Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft und Beherbergungsvertrag mit dem Hotel zu schließen, stattdessen gibt es gem. § 651 a BGB einen Reisevertrag für beides. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Eine Flugverspätung oder eine starke Vorverlegung des Fluges kann zu einem Streit führen. Anders bei der selbst geplanten Reise und vielen einzelnen Vertragspartnern. Reisen ohne Reiseveranstalter sind nicht vom Reiserecht abgedeckt, sie sind in anderen Rechtsgebieten geregelt.

Rechte beim Reiserücktritt kurzer Überblick

kranke Familie auf einem Sofakranke Familie auf einem Sofa Der Rücktritt von einer Reise ist natürlich möglich. Jedoch fallen dabei in der Regel Stornogebühren an. Hat man eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese manchmal die Gebühren. Bedingung für ein Inkrafttreten der Versicherung ist in erster Linie eine Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen, wenn sie einen Reiseantritt unmöglich macht oder auch eine andere ernste Lebenssituation. Auch eine durch Sars-Cov-2 ausgelöste Erkrankung ist in der Regel ein Reiserücktrittsgrund. Nachweisen muss man die Reiseunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest. Nicht versicherbar ist ein Reiserücktritt, weil man sich in Quarantäne begeben muss wegen eines Risikokontaktes. Manche Versicherungen schließen einen Pandemiefall von vornherein aus, es ist also vor Abschluss der Versicherung besser sich hierüber Sicherheit zu verschaffen.

Reiserechtslage zu Coronazeiten

Geschäftsreisende mit Laptop und Maske im FlugzeugGeschäftsreisende mit Laptop und Maske im Flugzeug Auch ein Reiseveranstalter hat unter gewissen Voraussetzungen lt. § 651 h BGB die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist der Fall wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eine Reise erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Gibt es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Reiseziel, so ist dies ebenfalls ein gewichtiger Punkt. Tritt der Reiseveranstalter von der Reise zurück, so hat er die Reise ohne Gebühren für seine Kunden zu stornieren. Es gibt bereits richterliche Urteile für derlei Fälle. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich durch eine sich schnell ändernde Rechtslage zu und wegen Covid-19 jederzeit Änderungen der Rechtslage ergeben können. Bei Fragen das Reiserecht betreffend, oder bei speziellen Fragen, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.

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