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Den Rechtsanwalt für Reiserecht in Frankfurt am Main Westend bei Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Karl Hans Jahn Hanau
Rechtsanwalt Karl Hans Jahn
Jahn Rechtsanwälte
Rechtsanwalt
Sandeldamm 24a, 63450 Hanau
06181 - 916460
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Karl Hans Jahn, Ihr Rechtsanwalt bei Jahn Rechtsanwälte in Hanau. Herzlich willkommen auf meiner Profilseite bei anwaltssuche.de! Als einer der Rechtsanwälte der Kanzlei Jahn Rechtsanwälte vertrete ich mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Einzelpersonen und biete ihnen fundierte Rechtsberatung und moderne Rechts-Dienstleistungen in zahlreichen Rechtsbereichen. Was kann ich für Sie tun?. Meine Mandanten schätzen meine Geradlinigkeit und Offenheit. In allen Rechtsgebieten, in denen ich Sie vertrete, entwickle ich für Sie maßgeschneiderte Lösungen, in deren Mittelpunkt Ihre Interessen stehen und die wirtschaftlich sinnvoll sind. Ich bin seit dem Jahr 1981 zugelassener Rechtsanwalt in Hanau, außerdem ein erfahrener Insolvenzverwalter (seit 2001) und Schlichter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Insolvenzrecht, der Schuldnerberatung, im Arbeitsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Mietrecht und im Inkasso. Hier berate ich Sie kompetent und wenn es notwendig sein sollte, vertrete ich Sie auch entschieden vor Gericht. Ich bin auf jeden Fall mit Rat und Tat für Sie da ...mehr
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Infos zu Anwälte Reiserecht in Frankfurt am Main Westend
Familie mit Koffern freut sich auf Flugreise
Familie mit Koffern freut sich auf Flugreise ©freepik-mko

Das Reiserecht

junge Familie winkt aus dem Swimmingpooljunge Familie winkt aus dem Swimmingpool Die gesetzlichen Regelungen für Pauschalreisen findet man im BGB und dort im Reiserecht. Durch das Pauschalreiseangebot wurde eine Grundlage geschaffen um das Reisen zu vereinfachen und mehrere Verträge in einem zusammenzufassen. So werden die Anreise per Flugzeug oder Bahn, das Hotel inklusive Halb- oder Vollpension, zusätzlich Kinderbetreuung, Wellness-Anwendungen oder Freizeitaktivitäten in einem Paket gebucht. Nur ein einziger Vertrag gem § 651 a BGB ist ausreichend anstelle von Beförderungsverträgen mit Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften und Beherbergungsverträgen mit Hotels oder Ferienwohnungen. Ist man mit einem Bereich seines Urlaubes nicht zufrieden, so ist immer der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Die Flugverspätung von mehr als drei Stunden ist ein veritabler Streitgrund. Übernimmt man hingegen die Planung und Buchung in Eigenregie, so hat man für jeden Vertrag einen gesonderten Ansprechpartner. Ist keine Pauschalreise gebucht, so ist sie nicht über das Reiserecht geregelt sondern in anderen Rechtsgebieten.

Rechtslage bei Reiserücktritt kurz erklärt

hölzerne Löffel mit bunten Tablettenhölzerne Löffel mit bunten Tabletten Die Möglichkeit von einer Reise zurücktreten zu können ist meist nicht das Problem. In der Regel hat man jedoch Stornogebühren zu zahlen. In manchen Fällen hilft eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. Voraussetzung ist jedoch für gewöhnlich eine Krankheit des Reisenden, die ihm das Reisen unmöglich macht. Auch ein Infekt durch das Sars-Cov-2 kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Zur Bestätigung der Reiseunfähigkeit muss diese mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Der Kontakt mit einer infizierten Person und die daraufhin verhängte Quarantäne sind jedoch für die Versicherung kein anerkannter Rücktrittsgrund. Für Reisende, die sich auch für den Pandemiefall reiserücktrittversichern wollen, ist es angeraten dies vor Vertragsabschluss der Versicherung zu überprüfen.

Reiserecht und Corona

Geschäftsreisende mit Laptop und Maske im FlugzeugGeschäftsreisende mit Laptop und Maske im Flugzeug Das Reiserecht verweist unter § 651 h IV BGB auch auf Gründe unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Die Voraussetzung für die Anwendung dieses Paragraphen sind unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die eine Reise an den Bestimmungsort unmöglich machen oder erheblich beschweren. Gibt es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Reiseziel, so ist dies ebenfalls ein gewichtiger Punkt. Tritt der Reiseveranstalter von der Reise zurück, so hat er die Reise ohne Gebühren für seine Kunden zu stornieren. Es gibt bereits richterliche Urteile für derlei Fälle. Die sich stets verändernde Krisensituation ausgelöst durch Covid-19 können sowohl in der Sach- als auch Rechtslage schnell Änderungen zum hier behandelten Thema ergeben. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Reiserecht in Anspruch, wenn Sie Fragen zu den durch Covid-19 bedingten möglichen aktuellen Änderungen haben.

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