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Rechtsanwälte und Kanzleien für Reiserecht in München Altstadt finden

Rechtsanwalt Christof Kiehm München
Rechtsanwalt Christof Kiehm
Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
089 - 3233620
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Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
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Übergabe von Ausweispapieren an Grenzbeamten
Übergabe von Ausweispapieren an Grenzbeamten ©freepik-mko

Reisen und das Gesetz

junge Familie winkt aus dem Swimmingpooljunge Familie winkt aus dem Swimmingpool Die gesetzlichen Regelungen für Pauschalreisen findet man im BGB und dort im Reiserecht. Pauschalreisen beinhalten viele einzelne Verträge. Ganz unkompliziert können so Anreise, Unterkunft und Verpflegung sowie vielerlei Extras auf einmal gebucht werden. Abgeschlossen wird also nur ein einzelner Reisevertrag gem. § 651 a BGB anstelle von separaten Beförderungs- und Beherbergungsverträgen. Ist man mit einem Bereich seines Urlaubes nicht zufrieden, so ist immer der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Bei einer Flugverspätung können möglicherweise Entschädigungsansprüche entstehen. Organisiert man seine Reise selbst, so schließt man stattdessen viele einzelne Verträge wie etwa Dienstverträge, Beherberbungs- oder Beförderungsverträge und hat dementsprechend viele Vertragspartner. Diese individuellen Reisen fallen nicht unter das Reiserecht.

Rechtslage bei Reiserücktritt kurz erklärt

kranker Tourist mit Schutzmaske hustetkranker Tourist mit Schutzmaske hustet Es ist kein Problem von einer Reise zurückzutreten. Die Stornokosten muss man jedoch in Kauf nehmen. Manchmal hilft eine Reiserücktrittsversicherung diese Kosten zu minimieren. Allerdings muss der Reisende selbst oder ein naher Angehöriger erkrankt sein, oder eine andere ernste Lebenssituation gegeben sein um diese Versicherung nutzen zu können. Eine Covid-19 Erkrankung kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Zur Bestätigung der Reiseunfähigkeit muss diese mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Befindet man sich in Quarantäne wegen eines Kontaktes mit einer infizierten Person, so ist dies für die Versicherung kein Reisekostenrücktrittsgrund. Zu beachten ist auch, dass manche Versicherungen Pandemiefälle explizit ausschließen.

Corona und die Urlaubsreise

Touristin sitzt im Flugzeug mit SchutzmaskeTouristin sitzt im Flugzeug mit Schutzmaske Auch ein Reiseveranstalter hat unter gewissen Voraussetzungen lt. § 651 h BGB die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist der Fall wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eine Reise erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Als gewichtigster Punkt gilt vor allem eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Tritt der Reiseveranstalter von der Reise zurück, so hat er die Reise ohne Gebühren für seine Kunden zu stornieren. Es gibt bereits richterliche Urteile für derlei Fälle. Leider können sich durch die aktuelle Covid-19 Pandemie jederzeit Änderungen zu dem in diesem Artikel behandelten Thema ergeben. Bei Fragen das Reiserecht betreffend, oder bei speziellen Fragen, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.

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