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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Reiserecht in München Harlaching

Rechtsanwalt Christof Kiehm München
Rechtsanwalt Christof Kiehm
Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
089 - 3233620
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Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
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roter Rollkoffer im Wartebereich eines Flughafenterminals
roter Rollkoffer im Wartebereich eines Flughafenterminals ©freepik-mko

Überblick über das Reiserecht

junge Familie winkt aus dem Swimmingpooljunge Familie winkt aus dem Swimmingpool Das Reiserecht für Pauschalreisen und seine gesetzlichen Bestimmungen findet man im BGB. Durch das Pauschalreiseangebot wurde eine Grundlage geschaffen um das Reisen zu vereinfachen und mehrere Verträge in einem zusammenzufassen. Anreise, Hotel, die Verpflegung vor Ort und auch Freizeitaktivitäten können dadurch in einem gebucht werden. Man schließt also nicht einen Beförderungsvertrag und einen Beherbergungsvertrag gesondert, sondern nur einen Reisevertrag für beides gem. § 651 a BGB „Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag„. Ist man mit einem Bereich seines Urlaubes nicht zufrieden, so ist immer der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Eine Flugverspätung ist oft ein Streitpunkt. Organisiert man seine Reise selbst, so schließt man stattdessen viele einzelne Verträge wie etwa Dienstverträge, Beherberbungs- oder Beförderungsverträge und hat dementsprechend viele Vertragspartner. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.

Rechtslage bei Reiserücktritt kurz erklärt

Hand eines Patienten im Krankenhausbett mit InfusionHand eines Patienten im Krankenhausbett mit Infusion Es ist kein Problem von einer Reise zurückzutreten. In der Regel hat man jedoch Stornogebühren zu zahlen. In manchen Fällen hilft eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. Jedoch springt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ein, etwa wenn der Reisende selbst, oder ein ihm naher Angehöriger erkrankt ist und diese Krankheit das Reisen nicht ermöglicht. Auch eine aktuelle Covid-19 Erkrankung ist ein Reiserücktrittsgrund. Zur Bestätigung der Reiseunfähigkeit muss diese mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Kann man eine Reise nicht antreten, weil man sich wegen eines Risikokontaktes in Quarantäne befindet, so ist dies nicht versicherbar. Manche Versicherungen schließen einen Pandemiefall von vornherein aus, es ist also vor Abschluss der Versicherung besser sich hierüber Sicherheit zu verschaffen.

Reiserecht und Corona

Geschäftsreisende mit Laptop und Maske im FlugzeugGeschäftsreisende mit Laptop und Maske im Flugzeug Das Reiserecht verweist unter § 651 h IV BGB auch auf Gründe unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Dies ist der Fall wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eine Reise erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Gibt es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Reiseziel, so ist dies ebenfalls ein gewichtiger Punkt. Der Reisende hat in diesem Fall keine Stornogebühren zu bezahlen. Auch die Rechtsprechung hat hierzu bereits Urteile gefällt. Leider können sich durch die aktuelle Covid-19 Pandemie jederzeit Änderungen zu dem in diesem Artikel behandelten Thema ergeben. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Reiserecht in Anspruch, wenn Sie Fragen zu den durch Covid-19 bedingten möglichen aktuellen Änderungen haben.

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