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Anwälte für Versicherungsrecht in Kronach für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwältin Jutta Spengler Bayreuth
Rechtsanwältin Jutta Spengler
Kanzlei Lampert & Dr. Graf
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Medizinrecht
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth
0921 - 759 33-0
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Jutta Spengler, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Medizinrecht, in Bayreuth . Ein herzliches Willkommen auf meiner Seite – wie kann ich Sie unterstützen? Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und für Medizinrecht und kann Sie in diesen (und in weiteren) Rechtsgebieten umfassend beraten und vertreten. Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, rufen Sie mich direkt in der Kanzlei an. Sie können dort gleich einen Termin vereinbaren oder mir eine Nachricht beim Kanzleiteam oder auch gleich hier auf dem Kontaktformular auf meinem Profil hinterlassen. Ich melde mich umgehend zurück. Vita und Kompetenzen als Rechtsanwältin und Fachanwältin. Mein juristisches Studium habe ich an den Universitäten Heidelberg, Mannheim und Bayreuth absolviert, das folgende Referendariat ebenfalls in Bayreuth. Im Jahr 2000 wurde ich zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem bin ich in der Sozietät Lampert Dr. Graf & Kollegen tätig. Ab dem Jahr 2007 durfte ich den Titel einer Fachanwältin für Familienrecht, seit 2012 auch den Fachanwaltstitel ...mehr
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Versicherungsrecht
Versicherungsrecht ©freepik - mko

Versicherungsrecht in Deutschland

KFZ mit schwerem FrontschadenKFZ mit schwerem Frontschaden Die staatliche Absicherung durch Versicherungen wie der Kranken- oder Rentenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Daneben gibt es jedoch eine Vielzahl freiwilliger privater Versicherungen. Gesetze für die Einhaltung der rechtlichen Regelungen sind im Versicherungsrecht angesiedelt. Es wird durch das Zivilrecht geregelt. Geregelt wird das privatrechtliche Versicherungsgesetz überwiegend im Versicherungsvertragsgesetz oder kurz VVG genannt.

Alles ist versicherbar.

eine 200 Euro Geldnoteeine 200 Euro Geldnote Expertenmeinungen legen immer mal wieder offen, welche Versicherungen in unterschiedlichen Situationen nötig sind und welche nicht. Ohne Privathaftpflicht kommt man schnell in die Bredouille. Die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Auslandsreisekrankenversicherung sind ebenfalls sehr sinnvoll. In Bundesländern wie Berlin, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist sie Pflicht, die Tierhalterpflichtversicherung, aber sinnvoll ist sie auch für Tierhalter in allen anderen Bundesländern. Hausbesitzer sollten unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen. In die Planungsvorbereitungen beim Bau eines Eigenheims, sollte auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung bedacht werden. Hier gibt es auch eine mögliche Erweiterung durch die Elementarschadenversicherung. Für Unternehmer gibt es die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich rentenversichern zu lassen. Komfortabel sind auch die Pflegezusatzversicherung oder eine Vollkaskoversicherung für sein Kfz. Sie sind in der Regel leider sehr teuer und es ist zu überlegen ob man sich die Beiträge über Jahre hinaus leisten kann. Gleiches gilt für Zahnzusatzversicherungen. Die Rechtsschutzversicherung ist nützlich, wenn man gezielt einen Rechtsbereich abdecken möchte. Die Gefahr sich doppelt zu versichern ist bei dem unübersichtlichen Leistungsumfang der Versicherungsunternehmen groß. Eine Glasbruchversicherung beispielsweise kann unnötig sein, weil Glasbruch ist meist bereits durch Privathaftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Als teuer und unnötig gelten Brillen- oder Handyversicherungen. Man ist gut beraten, sich beim Abschluss einer Versicherung einen eigenen Rechtsbeistand zu nehmen. Denn Versicherungen haben ihrerseits Anwälte auf ihrer Seite. Geht es vor Gericht, vertritt Sie ein Rechtsanwalt in Kronach mit Schwerpunkt Versicherungsrecht.

Die Versicherung zahlt nicht – was nun?

zornige junge Frau mit defektem Smartphonezornige junge Frau mit defektem Smartphone Entsteht dem Versicherten ein Schaden, der im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist, so wird eine zuverlässige Versicherung diesen Schaden in vereinbarter Höhe begleichen. Es ist möglich, dass die Versicherung prüfen lässt, ob der Versicherungsfall wirklich eingetreten ist. Dies wird umso wahrscheinlicher, je höher die Leistungen sind die sie zu übernehmen hat. Wie schnell die Versicherung die Entschädigung zahlen muss ist nicht gesetzlich geregelt, bewusstes oder unzulässig langes Verzögern der Entschädigung wird jedoch von der Rechtssprechung nicht toleriert. Es führt sonst unter Umständen dazu, dass die Versicherung für entstehende Folgekosten aufzukommen hat. Hierzu können auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten des Versicherten gehören. Wird jedoch eine schnelle Einigung erzielt, so hat der Versicherte die Anwaltskosten meist selbst zu tragen. Der erste Schritt des Versicherten, wenn er auf sein Geld wartet, sollte eine schriftliche Erinnerung an die Versicherung sein. Möglicherweise hat man auch einen Eintrag im HIS Verzeichnis von dem man nichts wusste? Ähnlich der Schufa dient das HIS (Hinweis- und Informationssystem) der Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Ein Ombudsmann könnte als Mittler fungieren. Dieser ist eine kostenfreie Option um zu einer, für beide Seiten, zufriedenstellenden Lösung zu kommen. Eine weitere Möglichkeit wäre sich mit einer Beschwerde an die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht, zu wenden. Schadensregulierungen sollten unbedingt zügig abgeschlossen werden können. Seine Rechte vor Gericht durchzusetzen, dafür ist die Unterstützung eines routinierten und erfahrenen Anwalts für Versicherungsrecht oft nötig. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Versicherungsrecht in Kronach in Anspruch.

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