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Christoph Kleinherne

Christoph Kleinherne

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
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Tätigkeitsbeschreibung
Ich berate und vertrete Sie gerne in allen Bereichen des Medizin- und Versicherungsrechts!
Bereits im Jahre 2007 wurde mir aufgrund der nachgewiesenen, besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ zu führen. Ich bin dabei vornehmlich im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig und vertrete ausschließlich die geschädigten Patienten.
Im Auftrag des Handelsblatt Research Institute wurde ich in einem exklusiven Ranking als einer der bundesweit renommiertesten Rechtsanwälte im Arzthaftungsrecht auf Patientenseite ausgezeichnet: Auszeichnung.
Meine weitere Spezialisierung ist im Versicherungsrecht zu finden. Auch in diesem Bereich ist es mir aufgrund der nachgewiesenen, besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse gestattet, den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ zu führen.
Zu Überschneidungen zwischen dem Medizin- und dem Versicherungsrecht kann es gerade bei der Regulierung und Geltendmachung von Personenschäden kommen, sei es anlässlich eines „klassischen“ Arzthaftungsprozesses oder im Bereich der privaten Personenversicherung, also insbes. der privaten Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine kompetente und fachkundige Vertretung können Sie sowohl in diesen Bereichen erwarten als auch bei den weiteren versicherungsrechtlichen Thematiken wie bspw. dem Sachversicherungsrecht (Gebäude-, Hausrat-, Reise-, Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Fahrzeugversicherung, etc.) oder dem Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungsrecht.
Als Partner der Kanzlei Dollinger (www.kanzlei-dollinger.de) freue ich mich auf Ihren Besuch nach vorheriger Terminvereinbarung!
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