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Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Seine Fachkompetenz und Befugnisse sind in einigen Situationen zwingend erforderlich. Nachfolgend einige Gründe: Eine problematische Rechtslage Ist die Faktenlage kompliziert oder umfangreich, so kann sich ein Anwalt sich durch seine Fachkenntnis ein klares Bild des Falles machen. Ein Anwalt in Friedrichsdorf kennt potentielle Fallstricke, weiß worauf zu achten ist, kennt Fristen und hilft seinem Mandanten so zuverlässig durch diese schwierigen Zeiten.
Der Anwaltszwang
Rechtsanwalt studiert Dokumente Dann kann es sich um einen Sachverhalt handeln, bei dem Anwaltszwang besteht. In diesem Fall schreibt das Gesetz die Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt vor. Zu solchen Sachverhalten gehören in der Regel Zivilsachen am Amtsgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Revisionen fallen meist auch unter die Anwaltspflicht. Der Rechtsanwalt oder Fachanwalt in Friedrichsdorf als Prävention Manchmal hilft es, wenn man sich Rat bei einem Juristen holt um sich auf kommendes Ungemach gezielt vorbereiten zu können. Nicht nur drohende Prozesse machen einen Rechtsbeistand notwendig, auch die Formulierung wichtiger Schriftstücke können seine Hilfe notwendig machen. Er weiß, welche Regeln einzuhalten sind, welche unwirksam sind und füllt eventuelle Lücken.
Akteneinsicht
erfahrene Juristin Ohne abgeschlossenes Jurastudium darf man keine Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nehmen. Dafür benötigt man einen Anwalt. Der Anwalt in Friedrichsdorf hilft auch gern bei der Einholung von Informationen von Melderegistern oder des Handelsregisters.
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Um die eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können bedarf es in aller Regel der fachlichen Kompetenz eines Fachanwaltes.
Vergleiche aushandeln
Rechtsanwältin liest in Unterlagen Für beide Seiten die beste Lösung ist es meist, wenn man sich auf einen Vergleich einigen kann. Wird dieser bei Gericht hinterlegt und vollstreckt, ist er rechtsgültig wie ein Urteil. Das Entfallen von Gerichtskosten ist eine erhebliche finanzielle Entlastung. Nicht zuletzt: Es ist beruhigend einen Partner an seiner Seite zu wissen, der einem mit Rat und Tat zur Seite steht und den eigenen Standpunkt überzeugend vertritt. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen es keines Anwalts oder Fachanwalts bedarf.
Ein insolventer Gegner.
Mandantin und Anwältin im Gespräch Gegen eine insolvente gegnerische Partei kann man auch mit Rechtsbeistand nicht gewinnen. Hier bleibt man auf seinen Kosten leider sitzen. Ob ein Schuldner bereits für erfolglose Vollstreckungen bekannt ist, kann z. B. durch eine Schuldnerverzeichnisanfrage überprüft werden. Läuft ein Insolvenzverfahren über das gegnerische Vermögen, können eigene Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. Kostenfaktor Liegen die Kosten, die es zu erstreiten gilt niedrig, kann es sein, dass selbst bei Prozessgewinn, nichts davon übrig bleibt, weil die Anwaltskosten höher sind als der zu erwartende Gewinn. Die Klagebefugnis als Prozessvoraussetzung fehlt Hat ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben. Als unzulässig abgewiesen werden kann eine Klage folglich, wenn dieses Rechtsschutzbedürfnis nicht nachgewiesen werden kann.
Die verschiedenen Bereiche einer Rechtsschutzversicherung
Gesprächssituation in Anwaltskanzlei Beliebt sind Rechtsschutzversicherungen in den Bereichen des Berufsrechtes, Verkehrsrechtes und auch Mieter- bzw. Vermieterrechtsschutz. Sinnvoll ist es oft sich für mehrere Rechtsgebiete einen kombinierten Rechtsschutz zu suchen. Wegen der oft sehr hohen Streitwerte, raten Verbraucherschützer zu Versicherungsschutz im Verkehrsrecht. Auch wichtig ist der Berufsrechtsschutz. Denn im Arbeitsrecht gibt es die Besonderheit, dass in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss; und zwar auch der Gewinner. Berufsrechtsschutz wird gemeinsam mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen. Anders der Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Sie gibt es durchaus einzeln oder als Kombination. Trotzdem bietet sich eine Kombination auch hier an, da sie meist die günstigere Variante sind. Außerdem kann man sie auch noch zusätzlich mit der Privatrechtsschutzversicherung kombinieren.
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Mitarbeiterin einer Kanzlei Das Schadensereignis sollte klar als Schadenszeitpunkt definiert sein. Der Zeitpunkt des Schadensereignisses ist dann maßgeblich, nicht irgendeine Ursache vor Vertragsbeginn. Zu beachten sind die Wartezeiten, die Versicherungen mit einem Vertragsabschluß verbinden. Sie wollen damit sicherstellen, dass die Versicherung nicht für Fälle in Anspruch genommen wird, die vor Vertragsabschluss entstanden sind. Die Deckungssumme sollte wenigstens 300.000 Euro sein, so raten Verbraucherschützer. Eine Klage, die von der Versicherung als aussichtslos eingestuft wird, wird auch nicht von ihr übernommen. Eine Rechtsschutzversicherung sollte in jedem Fall vorbeugend geschlossen werden. Da Versicherungen, wie oben bereits erwähnt, nur für Fälle zahlen, deren Schadensereignis nach Vertragsabschluß liegt.

