Einen Anwalt für Abmahnung Urheberrecht finden
Hier finden Sie Anwälte für Urheberrecht in Ihrer Nähe. Jetzt Anwaltssuche starten!
Filtern nach Ballungsraum
Filtern nach Ort alphabetisch
Abmahnung Urheberrecht: Rechtsüberblick
Letzte Aktualisierung am 19.09.2016 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Mit der Abmahnung schützt das Urheberrecht Werke
- Eine Urheberrechtsverletzung ist leicht passiert
- Abmahnung: Was tun?
- Vorsicht in Blogs und Sozialen Medien
- Abmahnung Urheberrecht
Mit der Abmahnung schützt das Urheberrecht Werke
Ein Urheber ist ein Mensch, der etwas schafft - ein Werk, viele Werke. Urheber sind Grafiker, Texter, Designer, Musiker - kreative Menschen im weitesten Sinne, die auch von ihren Werken leben. Wenn das, was sie erschaffen, einfach unerlaubt kopiert und weiterverkauft wird (Plagiat), erleiden sie hohe wirtschaftliche Verluste. Dann erntet ein Dritter die Früchte ihrer Arbeit, allerdings ohne selbst etwas investiert zu haben. Nach dem in Deutschland geltenden Urheberrecht genießen Werke besonderen Schutz, den Urheberschutz. Werden Urheberrechte verletzt, kann der Rechte-Inhaber den Verletzer durch eine Abmahnung auf sie Rechteverletzung aufmerksam machen. Die Abmahnung ist ein außergerichtlicher Weg, einen vorhandenen Urheberrechts-Streit beizulegen, ohne dass dabei ein aufwändiges und kostspieliges Gerichtsverfahren angestrengt wird. Eine urheberrechtliche Abmahnung ist allerdings in der Regel auch nicht gerade billig. Sie ist meist mit einer Unterlassungserklärung verbunden, die künftige Verstöße verhindern soll, begleitet von hohen Schadenersatzforderungen und natürlich mit der Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten.Eine Urheberrechtsverletzung ist leicht passiert
Durch das Internet werden Texte, Bilder, Grafiken etc. auf Phantastillionen von Seiten leicht und frei verfügbar. Ob sie urheberrechtlich geschützt sind, ist nicht immer offensichtlich. Selbst wer gezielt recherchiert, findet nur schwer heraus, wem die Nutzungsrechte z. B. einer bestimmten Grafik gehören. Die unabsichtliche Verletzung eines Urheberrechts ist daher leicht möglich. Sie kann geschehen ohne dass man mit der Nutzung eigene wirtschaftliche Vorteile verbindet. Das Risiko eine Urheberrechtsverletzung zu begehen und eine Abmahnung dafür zu kassieren, ist heute ungleich höher als noch vor einigen Jahren. Selbst wer im guten Glauben handelt, ein Werk nutzen zu dürfen (beispielsweise ein Bild), muss im Fall einer Urheberrechtsverletzung haften. Dass sich (Serien-)Abmahnungen zu einem lukrativen Geschäftsmodell für Anwälte entwickelt haben, macht die Situation auch nicht einfacher. Serienabmahner erwischen oft nur diejenigen, die durch ihre Urheberrechtsverletzung keinen großen Schaden anrichten.Abmahnung: Was tun?
Wer abgemahnt wird, darf die Abmahnung keinesfalls in den Papierkorb werfen. Sie zu ignorieren ("Habe ich nicht bekommen") und den Kopf in den Sand zu stecken, ist die schlechteste aller Ausreden:- Eine Abmahnung lässt sich kaum übersehen. Sie kommt mit entsprechenden juristischen Posaunen daher, von hohen Schadenersatzforderungen bis zur Androhung gerichtlicher Maßnahmen. Der Empfänger soll ordentlich erschrecken, damit er das tut was er soll, und zwar schnell.
- Die Abmahnung ist fristbewehrt. Wenn Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, vermutet der Abmahnende eventuell, dass Sie seine Ansprüche nicht anerkennen und eine außergerichtliche Einigung ablehnen. Er kann dann ohne weiteres gerichtlich gegen Sie vorgehen.