Ob Erfindungen, Romane, Symbole, Kunst oder Betriebskonzepte – sie alle sind geistiges Eigentum ihres Erschaffers. Geschützt werden diese Immaterialgüter etwa durch das Urheberrecht, das Markenrecht oder durch Patente.
Was versteht man unter Geistigem Eigentum?
Mit Geistigem Eigentum ist das Recht an immateriellen Gütern gemeint. Nicht nur materielles Eigentum ist gesetzlich geschützt, sondern zum Beispiel auch Design, Literatur, Konzepte und Erfindungen. Es besteht also rechtlich kein Unterschied, ob eine Handtasche oder ein Firmen-Logo geklaut wird.
Welche Gesetzes schützen Geistiges Eigentum?
Geistiges Eigentum wird durch das Urheberrecht, das Markenrecht, das Patentrecht und das Geschmacksmuster- und Designrecht geschützt.
Der Schutz des Urheberrechts umfasst nicht allein die Idee, sondern das auf der Idee beruhende Werk. Die Idee von einem Computerprogramm ist daher nicht schützenswert, wohl aber der Quellcode. Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch mit dem Entstehen des Werkes. Anders bei Marken, Patente oder Design: Diese müssen registriert sein, um als Geistiges Eigentum geschützt zu sein.
Im Markenrecht werden als Geistiges Eigentum zum Beispiel Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und akustische Signale geschützt. Geistiges Eigentum im Sinne des Patentrechts ist eine technische Erfindung, die Anwendung in einem Gewerbe finden kann. Das Designrecht schützt als Geistiges Eigentum das Design dreidimensionaler Gegenstände oder zweidimensionaler Muster. Somit deren Formgebung und ästhetische Gestaltung.
Wie kann man Geistiges Eigentum beweisen?
Im Marken-, Patent- und Designrecht beweist der Eintrag in das entsprechende Register das Recht am Geistigen Eigentum. Im Urheberrecht muss der Urheber des Werks bei einem Streit um Plagiate oder Ideenklau sein Geistiges Eigentum beweisen können. Aus diesem Grund empfiehlt sich hier die Hinterlegung des Werks bei einem Notar.
Wie lange ist Geistiges Eigentum geschützt?
Geistiges Eigentum ist nicht für alle Zeit geschützt. Der Schutz des Geistigen Eigentums ist zum Wohle der Allgemeinheit beschränkt. So endet der Schutz für ein Patent normalerweise 20 Jahre nach der Anmeldung. Der Urheberrechtschutz ist begrenzt auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach kann jeder das Werk benutzen. Der Schutz des Gebrauchsmusters und von Design beträgt nur drei Jahre. Der Gebrauchsmusterschutz kann aber auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.
Unser Tipp: Anwalt konsultieren!
Ob es um die Anmeldung eines Patents oder das Geltendmachen einer Urheberrechtsverletzung geht: Bei allen Fragen rund um das Geistige Eigentum empfiehlt sich einen erfahrenen Experten im Urheber-, Marken- und Patentrecht zu Rate zu ziehen.