anwaltssuche
Suche

Deinen Anwalt für Anlagebetrug findest Du hier

anwaltssuche Anwalt Anlagebetrug

Anlagebetrug: Vermeiden Sie den Verlust Ihrer Ersparnisse!

Letzte Aktualisierung am 2023-01-19 / Lesedauer ca. 5 Minuten

Was versteht man unter Kapitalanlagebetrug?

Kapitalanlagebetrug, oder einfach Anlagebetrug, ist eine Betrugsart, bei der eine gewinnträchtige Anlage am Kapitalmarkt vorgetäuscht wird, um an das Geld seiner Opfer zu gelangen. Ziel dieser Vortäuschung ist es, sich selbst mit dem Geld der gutgläubigen Kunden zu bereichern. In der Praxis verschwimmen die Grenzen zwischen Anlagebetrug und schlechter Anlageform schnell. Die mit am bekanntesten Form von Anlagebetrug ist das sogenannte Schneeballsystem, bei dem das investierte Geld eines neuen Investors die Gewinnausschüttung eines älteren Investors finanziert. Den Investoren, oft handelt es sich bei dem Investment um sog. Schrottimmobilien, wird damit ein erfolgreiches Investment mit anfangs hohen Gewinnen vorgegaukelt. Das System bricht in der Regel nach einiger Zeit zusammen, da die rasch steigende Anzahl an notwendigen neuen Investoren nicht herbeigeschafft werden kann.

Das erste Schneeballsystem - Die Privatbank der Adele Spitzeder

Hätte man diese Geschichte erfunden, würde sie niemand glauben: Eine mittellose Schauspielerin kam nach München, gründete eine Bank und sammelte Geld ein, von dem sie (sehr gut) lebte. Ihre Anleger erhielten äußerst attraktive Zinsen – das Geld neugeworbener Anleger und ihrerseits wiederum Zinsen erhielten, finanziert von wieder neuen Anlegern, und so weiter - ein klassisches Schneeballsystem. Adele Spitzeder kam auf diese "Geschäftsidee" 1869. Ohne die heutigen Regeln durch das Kreditwesengesetz und der Kontrolle durch die Finanzaufsicht funktionierte dies damals drei Jahre lang, dann brach das System zusammen. Zu viele Gläubiger wollten gleichzeitig ihr Geld zurück. Viele Anleger waren ruiniert, einige begingen Suizid.1872 wurde sie schließlich verhaftet und zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Was unterscheidet den Anlagebetrug vom Betrug?

Betrug bedeutet im strafrechtlichen Sinne, die Täuschung eines Opfers, um an dessen Vermögen zu kommen oder sich an ihm auf eine sonstige Art und Weise zu bereichern. Anlagebetrug ist eine Form des Betrugs. Dabei versucht der Täter mit falschen Anlageversprechungen an das Geld seiner Opfer zu gelangen. Beliebt ist das oben bereits vorgestellte Schneeballsystem. Den ersten Anlegern werden sehr attraktive Renditen mit dem Geld neuer Opfer gezahlt. Meist hat der oder die Täter das Geld aller Opfer gar nicht angelegt, sondern für den eigenen Wohlstand ausgegeben. Damit wird den Opfern suggeriert, wie gut die Anlageform funktioniert. Dass Villa, Hubschrauber und Luxusautos direkt von den Opfern bezahlt wurden, dass man einem Betrüger aufsaß, das fällt meist viel zu spät auf.

Was versteht man unter dem grauen Kapitalmarkt?

Die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Untersteht ein Unternehmen der Aufsicht der BaFin, so ist es Teil des weißen Kapitalmarktes, denn es unterliegt mit seinen Tätigkeiten den einschlägigen, staatlichen Aufsichtsgesetzen und hat für diese Tätigkeiten auch die Erlaubnis. Dem schwarzen Kapitalmarkt werden hingegen z.B. Finanzdienstleister oder Versicherungsunternehmen für erlaubnispflichtige Geschäfte zugeordnet, die diese Erlaubnis nicht besitzen, oder sogar verbotene Geschäfte betreiben. Den grauen Kapitalmarkt definiert die BaFin, wie folgt: „Der Graue Kapitalmarkt ist die Summe der Marktteilnehmer und Angebote, die keine Erlaubnis der BaFin benötigen und daher auch nicht ihrer Aufsicht unterliegen.“ Und mahnt bei Produkten, die dort angeboten werden, zu besonderer Vorsicht. In dieser Grauzone ist es schwierig, die Grenze zum tatsächlichen Anlagebetrug zu finden. Doch es bedeutet nicht, dass es keine Möglichkeiten gibt, juristisch gegen Anlagebetrüger vorzugehen.

Wie schützt man sich vor Kapitalanlagebetrug?

Kapitalanlagebetrug begeht man nicht nur mit Schneeballsystemen. Auch eine vorsätzliche Falschberatung eines Anlageberaters aus Provisionsgier, also aus dem Motiv der Selbstbereicherung, ist strafbar. Ein Investment darf nicht empfohlen werden, weil der Anlageberater bei Abschluss die beste Verkaufsprovision erhält. Gefährlich für Anleger sind eben auch jene Geschäfte des grauen Kapitalmarktes ohne staatlicher Finanzaufsicht.

Als Anleger hat man das Recht einen Verkaufsprospekt, die Investition betreffend, von seinem Anbieter zu verlangen. Auch wenn die BaFin diese Prospekte oder Informationsblätter eines Anbieters zwar auf ihre Vollständigkeit, Kohärenz und Widerspruchsfreiheit hin prüft, so prüft sie sie jedoch nicht auf ihre Werthaltigkeit oder die Seriosität des Anbieters. Dennoch dienen sie dem Verbraucher dazu sich über die geplante Investition einen Überblick zu verschaffen. Prospekte oder Informationsblätter zu Vermögensanlagen sind mitunter sehr ausführlich und umfangreich. Sie bieten Bankkunden, und Anlegern generell, jedoch wertvolle Informationen wie etwa über Anlagebedingungen, Finanzzahlen, Risiken oder Anlagestrategie und geplanter Mittelverwendung. Die Prospekthaftung ist die gesetzlich festgelegte Haftung der Prospektverantwortlichen für die Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben. Die Prospekthaftung wird dann relevant, wenn der Inhalt des Prospektes dem Kapitalanleger als Grundlage für seine Anlageentscheidung diente. So urteilte das OLG Saarbrücken 2005.

Finanzbehörden haben weltweit Warnlisten erstellt über mögliche oder tatsächliche Kapitalmarktbetrügereien. Auch die BaFin stellt eine solche Liste auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Wie sind die strafrechtlichen Möglichkeiten bei Kapitalanlagebetrug?

Ist man einem Betrüger in die Falle gegangen, so ist es wichtig Polizei und Finanzaufsichtsbehörde zu informieren. Damit wird auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. So kann die Sperrung der Konten des oder der Anlagebetrüger erfolgen. Im besten Fall kann auf diesem Weg das Vermögen sichergestellt werden. Mit dem Anlageschwindler geschlossene Verträge sollten widerrufen oder angefochten werden. Bei Kreditkartenzahlung kann die Investition unter Umständen rückgängig gemacht werden und man bekommt sein Geld zurücküberwiesen. Auch bei Girokonten ist dies oft noch möglich. Ansonsten gibt es die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Das Strafgesetzbuch kennt den Kapitalanlagebetrug. Dabei genügt es im Zusammenhang mit einer Anlage in einem Prospekt oder ähnlichem entweder unrichtige vorteilhafte Angaben getätigt, oder nachteilige Tatsachen verschwiegen zu haben. Dem oder den Tätern droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Dem gegenüber muss beim allgemeinen Betrug tatsächliche Täuschung nachgewiesen werden. Experten kritisieren deshalb den Begriff "Kapitalanlagebetrug" als irreführend und finden den Begriff Prospektbetrug passender.

Was das für Sie bedeutet

Als Geschädigter muss man nachweisen, dass man durch einen entsprechend formulierten Prospekt zu einer nachteiligen Geldausgabe gebracht wurde. Sammeln Sie deshalb am besten, vor oder nach einer Anlage alle Prospekte, Formulare, Flyer, E-Mails, Kurznachrichten oder ähnliches. Sie dienen im Betrugsfall als Beweis. Sollten diese nicht mehr vorliegen, versuchen Sie andere Anleger aufzuspüren, um an das entsprechende Beweismaterial zu kommen. Schließen Sie sich zusammen und gehen Sie gegen den Betrüger gemeinsam vor. Kanzleien für Bankrecht / Kapitalmarktrecht können mit der Beratung durch ihre kompetenten Anwälte mit Spezialisierung auf Anlagebetrug, vielen Anlegern oft bereits in einem Erstgespräch wichtige Ratschläge und Hilfe bieten und eine Ersteinschätzung ihrer Situation abgeben. Finden Sie einen Rechtsanwalt für Bankrecht / Kapitalmarktrecht in Ihrer Nähe hier bei anwaltssuche.de.

Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.