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Anwalt Arbeitsagentur für Ihre Rechtsfragen

Letzte Aktualisierung am 2025-10-29 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was ist die Aufgabe der Arbeitsagentur?

Anders als beim Jobcenter besteht die Hauptaufgabe der Arbeitsagentur in der Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen, der Zahlung von Arbeitslosengeld I sowie die Beratung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern. Außerdem fördert sie Weiterbildung, Umschulung und Eingliederungsmaßnahmen, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Daneben berechnet sie die Anspruchsdauer und -höhe des Arbeitslosengeldes und überwacht die Mitwirkungspflichten der Leistungsbezieher.

Von welchen rechtlichen Maßnahmen sind Kunden der Arbeitsagentur betroffen?

Die Arbeitsagentur kann gegen ihre Kunden verschiedene rechtliche Maßnahmen erlassen, um die Mitwirkungspflichten sicherzustellen oder Sanktionen bei Pflichtverletzungen durchzusetzen. Typische Maßnahmen sind:

  1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I – tritt ein, wenn der Kunde eigenständig kündigt, eine zumutbare Arbeit ablehnt oder eine Maßnahme verweigert.
  2. Leistungsminderung oder Kürzung – erfolgt bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten, verspäteter Meldung, fehlender Bewerbungsnachweise oder wiederholtem Nichterscheinen bei Terminen.
  3. Zuweisung zu Maßnahmen – wie Bewerbungscoachings, Weiterbildung oder Aktivierungsmaßnahmen.
  4. Auflagen in Eingliederungsvereinbarungen – die der Kunde unterzeichnen muss, z. B. Bewerbungsfristen einhalten oder an Schulungen teilnehmen.
  5. Rückforderung von Leistungen – etwa bei falschen Angaben, Doppelzahlungen oder nicht nachgewiesener Anspruchsvoraussetzungen.
  6. Abmahnung oder Hinweis auf Sanktionen – bei erstmaligen Pflichtverletzungen oder formellen Versäumnissen.
  7. Eilanordnungen oder sofortige Maßnahmen – in Ausnahmefällen, z. B. um Missbrauch durch den Kunden zu verhindern.

Welcher Anwalt hilft gegen Maßnahmen oder Bescheide der Arbeitsagentur?

Ein Anwalt für Sozialrecht kann Kunden der Arbeitsagentur auf vielfältige Weise unterstützen, wenn diese belastende rechtliche Maßnahmen oder Bescheide erhalten haben:

  1. Prüfung der Rechtslage – Der Anwalt bewertet, ob Bescheide wie Sperrzeiten, Leistungskürzungen oder Maßnahmezuweisungen rechtmäßig sind, und erkennt mögliche Fehler oder Unzulänglichkeiten.
  2. Widerspruch formulieren – Er erstellt einen formgerechten und begründeten Widerspruch, der die Chancen erhöht, dass die Maßnahme zurückgenommen oder angepasst wird.
  3. Vertretung vor Sozialgericht – Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, kann der Anwalt die Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen, die Argumente juristisch fundiert darlegen und den Mandanten im Verfahren vertreten.
  4. Einstweiliger Rechtsschutz – Bei dringenden Fällen kann der Anwalt einen Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, um etwa eine Sperrzeit oder Kürzung vorübergehend auszusetzen, bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird.
  5. Dokumentation und Beweissicherung – Der Anwalt hilft, alle relevanten Nachweise wie Bewerbungsunterlagen, Arztbescheinigungen oder Korrespondenz zu sammeln und sachgerecht einzureichen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
  6. Beratung zu Rechten und Pflichten – Er klärt über Mitwirkungspflichten, mögliche Sanktionen und strategische Optionen auf, damit der Kunde fundierte Entscheidungen treffen kann.
  7. Verhandlung mit der Arbeitsagentur – Oft kann der Anwalt direkt mit der Behörde verhandeln und eine einvernehmliche Lösung erreichen, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Weitere Fragen mit kurzen Antworten:

Kann die Arbeitsagentur eine Maßnahme anordnen, wenn ich gerade eine befristete Arbeit habe?

Grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Maßnahme auf die Zeit nach Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses abzielt und der Betroffene bereits als arbeitsuchend gemeldet ist.

Darf die Arbeitsagentur meine Bewerbungsunterlagen kontrollieren?

Ja, die Agentur kann konkrete Nachweise über Bewerbungsaktivitäten verlangen, um Mitwirkungspflichten zu überprüfen. Dabei müssen nur relevante Unterlagen vorgelegt werden, Datenschutzrechte bleiben bestehen.

Kann ich einen Termin bei der Arbeitsagentur absagen, wenn ich krank bin?

Ja, eine Krankheit ist ein wichtiger Grund, Termine abzusagen. Es sollte ein ärztliches Attest oder eine Krankmeldung vorgelegt werden, um Sanktionen zu vermeiden.

Werden ALG-I-Leistungen bei einem Umzug ins Ausland automatisch gestrichen?

Ein dauerhafter Umzug ins Ausland führt zur automatischen Einstellung der ALG-I-Leistungen. Ein vorübergehender Aufenthalt im EU-Ausland zur Arbeitssuche ist für maximal drei Monate möglich, wenn die Agentur für Arbeit dies genehmigt.

Kann die Arbeitsagentur eine Weiterbildung auch gegen meinen Willen anordnen?

Ja, im Rahmen der Eingliederungsmaßnahmen kann die Agentur verpflichtende Weiterbildungen zuweisen. Widerspruch ist möglich, wenn die Maßnahme unzumutbar oder nicht fachlich geeignet ist.

Muss ich Änderungen meiner persönlichen Situation sofort melden?

Ja, Änderungen wie neue Beschäftigung, Umzug oder Krankheit müssen zeitnah gemeldet werden. Unterlassungen können zu Sanktionen oder Rückforderungen führen.

Kann die Arbeitsagentur auch nach Jahren noch Leistungen zurückfordern?

Ja, wenn Leistungen unrechtmäßig bezogen wurden, kann eine Rückforderung erfolgen. Die Verjährungsfristen richten sich nach den Vorschriften des SGB III.

Darf die Arbeitsagentur private E-Mails oder Social-Media-Konten prüfen?

Nein, die Agentur darf nur Informationen nutzen, die für die Leistungsberechtigung relevant sind. Private Kommunikation unterliegt dem Datenschutz und darf nicht einseitig kontrolliert werden. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage.

Kann ich Leistungen beantragen, wenn ich nur kurzfristig gearbeitet habe?

Kurzfristige Beschäftigungen, die von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet sind und nicht berufsmäßig ausgeübt werden, begründen keinen Anspruch auf ALG I. Der Antragsteller muss in der Regel innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.

Wird die Arbeitsagentur informiert, wenn ich ein Praktikum beginne?

Ja, Praktika müssen gemeldet werden, insbesondere wenn sie das Arbeitslosengeld beeinflussen könnten. Die Agentur prüft, ob das Praktikum den Anspruch mindert oder auf die Anwartschaftszeiten angerechnet wird.

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