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Behindertenrecht: Rechte für Menschen mit Behinderung
- Welche zentrale Rechte und Ansprüche haben behinderte Menschen?
- Was bedeuten Gleichstellung und Nachteilsausgleich?
- Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?
- Welche Nachweise muss man für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis erbringen?
- Wo erhalten behinderte Menschen rechtliche Unterstützung?
- Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Behinderung informieren?
- Wird eine anerkannte Behinderung automatisch an andere Behörden weitergegeben?
- Kann eine psychische Erkrankung als Behinderung gelten?
- Wie oft wird der Grad der Behinderung überprüft?
- Was passiert, wenn ein Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt wird?
Menschen mit Behinderung genießen in Deutschland umfassende gesetzliche Schutzrechte. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Schutz vor Benachteiligung. Grundlage bilden vor allem das Sozialgesetzbuch IX , das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat.
Welche zentrale Rechte und Ansprüche haben behinderte Menschen?
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation, Hilfsmittelversorgung und soziale Unterstützung. Arbeitgeber müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Benachteiligungen im Berufsleben zu vermeiden. Dazu zählen barrierefreie Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeiten oder technische Hilfen. Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung ab 50) genießen zudem besonderen Kündigungsschutz und zusätzlichen Urlaub.
Was bedeuten Gleichstellung und Nachteilsausgleich?
Das AGG verbietet jede Diskriminierung wegen einer Behinderung – im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche oder im öffentlichen Raum. Behörden und Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Benachteiligungen auszugleichen. Studierende und Schüler mit Behinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche, etwa verlängerte Prüfungszeiten oder barrierefreie Lernbedingungen.
Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?
Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf Antrag vom Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales festgestellt. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Die Feststellung ist Grundlage für Nachteilsausgleiche, Steuervergünstigungen und viele weitere Rechte. Bei Ablehnung oder Einstufung in einen zu niedrigen GdB kann Widerspruch eingelegt und später Klage beim Sozialgericht erhoben werden.
Welche Nachweise muss man für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis erbringen?
Für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis müssen ausgefülltes Antragsformular, ärztliche Nachweise über die Behinderung, ein Ausweisdokument zur Identifikation und ggf. bisherige Bescheide oder Zusatzunterlagen eingereicht werden.
Wo erhalten behinderte Menschen rechtliche Unterstützung?
Ein Anwalt für Sozialrecht oder speziell Behindertenrecht kann helfen, Anträge korrekt zu stellen, Widersprüche zu formulieren und Ansprüche durchzusetzen. Auch bei Streit mit Arbeitgebern, Behörden oder Krankenkassen lohnt sich juristische Beratung, um Rechte effektiv zu sichern.
Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Behinderung informieren?
Nein, das ist grundsätzlich freiwillig. Eine Offenlegung kann aber sinnvoll sein, wenn Nachteilsausgleiche oder besondere Schutzrechte in Anspruch genommen werden sollen.
Wird eine anerkannte Behinderung automatisch an andere Behörden weitergegeben?
Nein, die Feststellung des Versorgungsamtes wird nicht automatisch übermittelt. Wer Nachteilsausgleiche nutzen will, muss die Bescheinigung selbst vorlegen.
Kann eine psychische Erkrankung als Behinderung gelten?
Ja, psychische oder seelische Erkrankungen können ebenfalls als Behinderung anerkannt werden, wenn sie dauerhaft die Teilhabe am Leben einschränken.
Wie oft wird der Grad der Behinderung überprüft?
In der Regel nur, wenn sich der Gesundheitszustand verändert oder ein Antrag auf Neufeststellung gestellt wird. Eine automatische Überprüfung findet nicht regelmäßig statt.
Was passiert, wenn ein Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden – häufig mit guten Erfolgsaussichten, wenn ärztliche Nachweise ergänzt werden.

