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Behindertenrecht: Rechte für Menschen mit Behinderung

Letzte Aktualisierung am 22.10.2015 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Behinderte sind nicht krank

Behinderte gelten seit 2009 nicht mehr als "krank" und damit weniger leistungsfähig und unterstützenswert ("Defizit-Ansatz"), sondern von vornherein als gleichwertig. Es kann also nicht mehr darum gehen, Behinderte zu "integrieren". Es muss darum gehen, eine Lebensumwelt zu schaffen, die ihnen eine selbstverständliche, gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht. Integration ist zu wenig und der falsche Ansatz; richtig ist der viel weiter führenden Ansatz der Inklusion.

Inklusion ist ein langer Weg

So weit so gut. Die Veränderungen, die die UN-Konvention für Deutschland mit sich bringt, kommen nicht einfach um die Ecke. Sie sind auf dem Weg, wenn man es positiv formulieren möchte. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, sie in allen Bereichen der Gesellschaft umzusetzen. Und dieser Weg ist noch weit. Menschen mit Behinderung sind aufgefordert, ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen, damit auch die Rechtsprechung sich an den notwendigen Stellen ändern kann.

Welche Möglichkeiten bietet das Behindertenrecht?

Das heutige Behindertenrecht hat den Ausgleich sozialer Nachteile im Visier, die behinderte Menschen in der Gesellschaft nach wie vor erfahren. Sie müssen sich diesen Ausgleich hart erkämpfen - oft geht das nur mit der Hilfe von Freunden und Angehörigen. Niemand kennt Ämter und Behörden besser als behinderte Menschen. Niemand verbringt dort mehr Zeit. Um soziale Benachteiligungen einigermaßen auszugleichen, muss ein behinderter Mensch zahlreiche "Verfahren" über sich ergehen lassen, z.B.:
  • Behinderung und Grad der Behinderung feststellen lassen. Der Grad der Behinderung richtet sich nach der "Funktionsstörung" und ihrer Schwere. Er beginnt bei 20%. Ist nur auf Antrag möglich - in der Regel beim Versorgungsamt.
  • Merkzeichen zuerkennen lassen. Merkzeichen haben den Stellenwert von Vergünstigungen im öffentlichen Leben ("Nachteilsausgleich"). Möglich sind steuerliche Erleichterungen, Sonderrechte am Arbeitsplatz oder finanzielle Hilfen. Merkzeichen werden als Buchstabenkürzel in den Behindertenausweis eingetragen.
Weitere Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind möglich bei der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei der Rente, beim Wohngeld, bei der Besteuerung etc.

Kennen behinderte Menschen ihre Rechte?

Problem: Nur wer seine Rechte kennt, kommt hier weiter. Wer als behinderter Mensch seine Rechte wahrnehmen und seine Ansprüche geltend machen möchte, muss umfassend informiert sein. Viele Menschen mit Behinderung (bzw. deren Angehörige) sind das nicht, empfinden sich auf Ämtern als Bittsteller, oder haben von Behördengängen schlicht und einfach die Nase voll.

Ein Anwalt kann helfen

Gerade wegen der Vielgestaltigkeit der Möglichkeiten können Sie als behinderter Mensch oder als sein Angehöriger einen gut informierten, paragraphensicheren Beistand brauchen, der Sie im Kampf mit Ämtern und Behörden unterstützt. Wir schlagen einen versierten Anwalt für Sozialrecht vor. Hier finden Sie einen in Ihrer Umgebung - direkt per Klick.
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