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Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Höhe, Hilfe

Letzte Aktualisierung am 19.07.2017 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Erwerbsunfähigkeitsrente wurde durch Erwerbsminderungsrente ersetzt

Die Erwerbsminderungsrente hat in Deutschland im Zuge der Rentenreform zum 31. Dezember 2000 die Erwerbsunfähigkeitsrente ersetzt. Seit dem wird im Gesetz nicht mehr von „Erwerbsunfähigkeit“, sondern von „Erwerbsminderung“ gesprochen.

Was hat sich bei der Erwerbsminderungsrente im Vergleich zur Erwerbsunfähigkeitsrente geändert?

Eine wichtige Änderung bei der Erwerbsminderungsrente ist, dass der erlernte Beruf im Hinblick auf eine Erwerbsminderung nicht mehr wichtig ist. Wichtig ist allein, ob ein Arbeitnehmer überhaupt noch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Der Dachdecker, der aufgrund seiner Rückenprobleme seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, kann aber möglicherweise als Hausmeister arbeiten und hat dann keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Zudem wird die Erwerbsminderungsrente nun in zwei Stufen eingeteilt. Arbeitnehmer, die nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente - weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Wer noch bis zu sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente.

Unter welchen Voraussetzungen wird diese Rente gezahlt?

Voraussetzung für den Bezug von Erwerbsminderungsrente ist, dass ein Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Dabei müssen diese 36 Monate nicht zusammenhängend abgeleistet worden sein. Zeiten der Kindererziehung, Zivildienst, Militär, Krankheit oder Arbeitslosigkeit gelten als Pflichtbeitragszeiten. Die Erwerbsminderungsrente wird er gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer mehr als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Dies bedeutet Berufsanfänger sind bei Erwerbsminderung, bis auf die Ausnahmen Krankheit und Arbeitsunfall, nicht geschützt.

Bestandsschutz für Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrente

Trotz der Abschaffung der Erwerbsunfähigkeitsrente im Jahr 2000 erhalten alle, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem alten Recht beziehen, diese auch weiterhin.

Gut abgesichert im Fall einer Erwerbsunfähigkeit?

Die gesetzliche Absicherung einer Erwerbsunfähigkeit, bzw. -minderung, ist knapp bemessen. Für viele Arbeitnehmer empfiehlt sich daher privat, etwa durch eine Berufsunfähigkeitversicherung, vorzusorgen. Hier gilt es aber beim Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen und Leistungsausschlüsse genau hinzuschauen. Ein Anwalt kann Ihnen an dieser Stelle mit seinem Expertenwissen umfangreich und kompetent zur Seite stehen.
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