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Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Höhe, Hilfe
- Unter welchen Voraussetzungen wird Erwerbsminderungsrente gezahlt?
- Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Welche Rechte hat der Antragsteller?
- Wie kann man seine Rechte durchsetzen?
- Wie lange dauert es bis zur Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente?
- Wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt?
- Was passiert, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert?
- Dürfen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?
- Wird eine private Berufsunfähigkeitsrente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und soll Menschen absichern, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, voll zu arbeiten. Sie dient als finanzielle Unterstützung, wenn die eigene Arbeitskraft nicht mehr ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. In vielen Fällen geht ihr eine lange Krankheit, Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Bürgergeld (= Grundsicherung) voraus. Die Rente soll Betroffene vor sozialem Abstieg schützen und eine gewisse wirtschaftliche Stabilität bieten.
Unter welchen Voraussetzungen wird Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Ein Anspruch besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft gemindert ist. Dabei wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden: Teilweise erwerbsgemindert ist, wer täglich noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, vollständig erwerbsgemindert, wer weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist. Zusätzlich müssen bestimmte Versicherungszeiten erfüllt sein, in der Regel mindestens fünf Jahre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Wichtig ist, den Antrag frühzeitig einzureichen, da die Leistung nicht automatisch mit Eintritt der Erkrankung beginnt. Es müssen ärztliche Gutachten, Befundberichte und Nachweise über den bisherigen beruflichen Verlauf vorgelegt werden. Wird der Antrag abgelehnt, liegt das häufig an unzureichender medizinischer Dokumentation – eine sorgfältige Vorbereitung ist daher entscheidend.
Welche Rechte hat der Antragsteller?
Antragsteller haben das Recht auf faire Prüfung ihres Gesundheitszustandes, Akteneinsicht und eine begründete Entscheidung der Rentenversicherung. Bei einer Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wird dieser ebenfalls zurückgewiesen, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht. Während des laufenden Verfahrens dürfen Antragsteller weiterhin ärztliche Nachweise nachreichen, um ihre Erwerbsminderung zu untermauern.
Wie kann man seine Rechte durchsetzen?
Viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden zunächst abgelehnt. Betroffene sollten sich dadurch nicht entmutigen lassen. Ein Anwalt für Sozialrecht kann helfen, den medizinischen Sachverhalt korrekt darzustellen, Gutachten kritisch zu prüfen und die Erfolgschancen im Widerspruchsverfahren deutlich zu erhöhen. Oft kann bereits eine fundierte rechtliche Begründung dazu führen, dass die Rentenversicherung den Antrag im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt.
Wie lange dauert es bis zur Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente?
Oftmals dauert es bis zu einem halben Jahr, bis die gesetzliche Rentenversicherung über den Antrag entschieden hat. Bis dahin erhält der Antragsteller weiterhin je nach individueller Situation Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
Wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt?
Ja, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze geht die Erwerbsminderungsrente ohne neuen Antrag in die reguläre Altersrente über.
Was passiert, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert?
Die Rentenversicherung kann eine Nachprüfung durchführen. Wenn die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt ist, kann die Rente reduziert oder aufgehoben werden.
Dürfen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?
Ja, aber nur bis zu bestimmten Hinzuverdienstgrenzen, die von der Rentenversicherung jährlich festgelegt werden. Überschreitungen können die Rentenhöhe mindern.
Wird eine private Berufsunfähigkeitsrente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Nein, private Rentenleistungen werden grundsätzlich nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet, da sie auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.

