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Falschberatung: Wenn guter Rat für Anleger teuer wird

Letzte Aktualisierung am 2023-01-31 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Falschberatung bei Finanzberatung - was können Anleger tun?

In den meisten Fällen sind Anleger bei ihren Kapitalanlagen darauf angewiesen eine fundierte Anlageberatung zu erhalten um diese als Basis für ihre Kaufentscheidung ihrer Kapitalanlagen zu nützen. Die meisten holen sich eine Anlageberatung bei ihrer Bank, Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleister dem sie vertrauen.

Eine gewissenhafte Beratung der vielen möglichen Finanzprodukte, z.B. Wertpapiere wie Aktien, Fonds oder Anleihen, orientiert sich zum einem an der persönlichen Situation des jeweiligen Bankkunden. Hier ist unter anderem zu klären, wie seine finanziellen Verhältnisse sind, ob es eine lang- oder kurzfristige Anlage sein soll, ob es als Altersvorsorge gedacht ist und auch die Risikobereitschaft des Kapitalanlegers ist zu klären. Zum anderen soll es auch eine anlagegerechte Beratung sein. Es geht dabei vor allem um die Bonität und Sicherheit des Anbieters bzw. seines Anlageproduktes. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat übrigens bereits in einem Urteil von1993 die Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung festgelegt.

Wer haftet bei einer Falschberatung?

Beratungsfehler entstehen meist dann, wenn der Finanzberater sich im Vorfeld nicht ausreichend informiert hat, etwa über Bonität und Leistungsbilanz des Anbieters.

Wer berät hat Pflichten - besonders dann, wenn er selbst von der Beratung profitiert. Anlageberater haften ähnlich wie Psychologen, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Unternehmensberater oder Makler für ihre Arbeit. Es gibt rechtliche Anforderungen an die Qualität ihrer Beratung. Erfolgt eine Anlageberatung durch einen Anlageberater nicht vollumfänglich oder gar falsch, so haben Kapitalanleger die Möglichkeit auf Schadensersatz wegen Falschberatung zu klagen.

Besteht Aufklärungspflicht bei Geldanlagen über Risiko und Höhe der Provision?

Riskante Investments, Papiere oder Anlagemöglichkeiten - es bestehen klare Vorschriften, wie Anleger zu beraten und über eventuelle Risiken aufzuklären sind. Das Kapitalmarktrecht schreibt vor, dass Banken, ebenso Vermittler und Verkäufer von Investments, den potenziellen Anleger, den sie beraten, über die Risiken einer Geldanlage aufzuklären haben.

Eine Aufklärungspflicht besteht nicht nur für das Anlagerisiko, sondern auch für die Vermittlungsprovision. Der Vermittler muss den Kunden darüber aufklären, wieviel Provision er für das Geschäft bekommt. Ebenso ist der Kunde / Käufer über die Möglichkeiten der Rückvergütung zu informieren. Und es gibt weitere Verkäufer-/ Vermittlerpflichten. So muss über das Verkaufs- bzw. Beratungsgespräch ein Protokoll geführt werden, das Beratungsprotokoll. Es soll die wesentlichen Inhalte der Beratung dokumentieren und den Käufer im Falle einer Falschberatung in einer eventuellen Auseinandersetzung mit dem Anlageberater / der Bank oder Sparkasse etc. unterstützen.

Warum das Beratungsprotokoll so wichtig ist?

Im Beratungsprotokoll sollen nicht nur wesentliche Eckpunkte der Beratung verzeichnet sein, hier soll auch stehen, wie der Anleger selbst seine Anlageziele definiert. Betrachtet er sich z.B. als einen konservativen Anleger, kann der Verkauf von Hochrisiko-Papieren an ihn bereits eine Falschberatung darstellen. Ein Anlageberater muss die Anlageziele abfragen und überprüfen. Mit dieser so genannten "Plausibilitätsprüfung" lässt sich im Nachhinein feststellen, ob das verkaufte Produkt "anlegergerecht" ist, also zum Wissensstand, zu den Renditeerwartungen und zur Risikobereitschaft des Kunden passt. Neben dem Anlageziel sind Anlass, Gesprächsdauer, persönliche Situation des Kunden etc. im Protokoll zu notieren. Der Berater hat dem Kunden das Beratungsprotokoll unterschrieben auszuhändigen. Falls es unvollständig oder fehlerhaft ist, hat der Kunde ein einwöchiges Rücktrittsrecht vom Vertrag. Wer bei der Beratung nicht über das Risiko einer Anlage aufgeklärt wurde, hat bei einem Schadenersatzprozess recht gute Karten.

Zum Anwalt, wenn Sie sich falsch beraten fühlen

Falschberatung, Schattenbanken, Schrottpapiere - diese und weitere Schlagworte sind erst nach der Deregulierung der Finanzmärkte zu Beginn des 21. Jahrhunderts in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Mit der Deregulierung wurden seltsame, aber neue und kreative Methoden der Geldvermehrung geboren. Sie lösten einen Investitions-Hype aus, bei Groß-Investoren genauso wie beim Arbeiter, der mit vielversprechenden Renditen aus kreativen Finanzmodellen seine Altersversorgung aufzubessern suchte. Begehrt waren hochriskante Papiere, deren Risiken oft weder Verkäufer noch Käufer verstehen konnten. Viele hoffnungsfrohe Anleger kauften Flops, wurden um ihr Erspartes gebracht, oder schlichtweg betrogen. Auf Banken, Anlageberater, Vermittler und Verkäufer rollte eine Welle an Prozessen wegen Falschberatung zu.

Optimal wäre es natürlich, sich noch vor einem Beratungsgespräch über den Ablauf und die wichtigsten Risikopunkte zu informieren. Entsprechende Checklisten bieten z.B. die Verbraucherberatungen an. Ist es dafür zu spät, empfehlen wir den Gang zu einer Kanzlei mit Anwälten für Kapitalanlagerecht. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Bank- und Kapitalanlagerecht kann mit Sicherheit am besten beurteilen, ob sein / ihr Mandant möglicherweise falsch beraten wurde. Als Anwalt / Anwältin wird er / sie den Beratungs- oder Vermittlungsvertrag überprüfen, der nicht zwingend schriftlich vorliegen muss, und feststellen, ob Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt wurden. Ist es möglich Pflichtverletzungen oder Versäumnisse nachzuweisen, z.B. aufgrund des Beratungsprotokolls, kann der Beweis der Falschberatung in der Regel auch geführt werden. Die Bank ist dann verpflichtet, den Schaden, der dem Anleger entstanden ist, vollständig zu ersetzen.

Vertrauen Sie ihr Problem deshalb am besten einem kundigen Anwalt für Bankrecht/Kapitalmarktrecht an. Er wird Sie kompetent beraten und kann sehr gut einschätzen, wie Ihre Chancen stehen und gegebenenfalls helfen einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank oder den Berater durchzusetzen. Informieren Sie sich gern in einem Erstgespräch mit dem Anwalt über ihre möglichen Ansprüche bezüglich ihres persönlichen Rechtsproblems. Auch andere Fragen bezüglich Bankvertragsrecht, Kapitalanlagerecht, Verjährungsfristen von Schadensersatzansprüchen, oder zu anderen Bankgeschäften kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht rechtssicher beantworten. Kontaktieren Sie jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für das Rechtsgebiet Bankrecht/Kapitalmarktrecht in Ihrer Nähe!

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