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Angel auf einem Steg an einem See ©fpr - topopt
Fischereirecht betrifft Hobbyangler und Berufsfischer gleichermaßen
Letzte Aktualisierung am 12.11.2015 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Fischen nur mit Schein
- Fischen ohne Schein
- Kein Töten ohne Schein
- Warum wird Fischen geregelt?
- Der Anwalt für Fischereirecht
- Rechtsanwalt hilft
Fischen nur mit Schein
Ob See oder Binnengewässer: Jede Angelstelle in Deutschland gehört einer Person oder einer Behörde (Gemeinde, Land oder Staat). Wer also dort angeln möchte, benötigt eine Erlaubnis, einen so genannten Erlaubnisschein oder Gewässerschein. Diesen erhält man entweder direkt vom Eigentümer oder indirekt über einen Anglerverein. Ein Anglerverein versucht für seine Mitglieder möglichst viele entsprechende Genehmigungen von Eigentümern zu bündeln. Darüber hinaus gibt es in manchen Gegenden Deutschlands so genannte Touristen-Anglerscheine, die in der Regel von der zuständigen Behörde ausgestellt werden.Fischen ohne Schein
Generell gilt: Wer ohne einen gültigen Fischereischein angelt, macht sich der Fischwilderei und - bei Fischentnahme - auch des Diebstahls strafbar. Dementsprechend prüfen Sie bitte auch als Hobbyangler regelmäßig, ob die Fischereischeine des entsprechenden Vereins (noch) Gültigkeit haben! Unter Umständen kann es passieren, dass Sie trotz Vereinsmitgliedschaft persönlich belangt werden können.Kein Töten ohne Schein
Generell gilt auch: Kein Töten ohne Schein. Das Töten von Fischen und anderen Tieren, die in diesen Gewässern leben (z.B. Muscheln, Krebse, Neunaugen) ohne Schein ist in Deutschland per Strafe untersagt.Warum wird Fischen geregelt?
Ähnlich zum Jagdrecht ist also auch das Fischereirecht in Deutschland durch Staat und Land geregelt. Auch der Hintergrund ist beim Jagen und Fischen ähnlich: Es soll das Aussterben bzw. das Überfischen verhindert werden. Auch privaten Eigentümern von Gewässern ist deshalb lediglich die Ausstellung für eine bestimmte Anzahl an Gewässerscheinen erlaubt. Oftmals muss der Schein der entsprechenden Behörde vorab zur Genehmigung vorgelegt werden.Der Anwalt für Fischereirecht
Ein Anwalt für Fischereirecht kennt die aktuelle Gesetzeslage in der See- und in der Gewässerfischerei. Ihn können Sie u.a. fragen zu- Fischereischeinen: Es liegt in der Natur der Sache, dass dort, wo es Limitierungen gibt, Streit entsteht. Wenn Sie Fragen und Probleme bei der Ausstellung, Genehmigung oder Verlängerung von Fischereischeinen haben, wenden Sie sich an einen Anwalt für Fischereirecht.
- Vorwurf einer Straftat in Bezug auf das Fischereirecht: Wird Ihnen als Hobby- oder Berufsangler Fischwilderei oder Diebstahl vorgeworfen? Dann sollten Sie dringend mit einem Anwalt sprechen.
- Fangmethoden und Umweltschäden: Dieser Bereich betrifft eher die Berufsangler. Durch bestimmte Fangmethoden kann die Umwelt in gravierende Mitleidenschaft gezogen werden. Sehen Sie sich einem entsprechenden Vorwurf ausgesetzt, sollten Sie sofort Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen. Auch bei Vorwürfen, die sich auf eine vermeintliche Überfischung beziehen.
- Besonderheiten der Seefischerei: Im Bereich der (offenen) See kann es zu einer Vielzahl an Problemen und Fragen kommen, die oftmals auch das Seerecht tangieren, z.B. das unerlaubte Fischen in internationalen oder fremden Gewässern, oder Seeunfälle. Fragen Sie in diesem Fall bei einem Anwalt vor Ort nach dessen Kenntnissen in diesem Bereich nach. Er weiß im Zweifelsfall sicher einen kompetenten Kollegen, der Ihnen hier weiterhelfen kann.