Die Bezeichnung Agrarrecht hat sich erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs etabliert und ist sprachlich eine Annäherung an andere europäische Länder (agricultural law, diritto agrario, droit agraire).
Juristische Teilbereiche
Ein Rechtsanwalt für Agrarrecht hat besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen:
Agrarzivilrecht: d.h. Fragen in Bezug auf das Erben, Vererben und Pachten von landwirtschaftlichen Gütern / Flächen bzw. Fragen, die die Grundstücke aus verkehrsrechtlicher Sicht betreffen
Agrarsozialrecht: d.h. Fragen zu den sozialrechtlichen Sonderregelungen für Angehörige der landwirtschaftlichen Berufe
und Fragen in Bezug auf das Tierseuchen- und Tierschutzrecht, das Umweltrecht sowie das Saatgutverkehrsrecht
Dominanz des Europarechts
Die meisten diesbezüglichen Regelungen werden vom Europarecht dominiert. Dabei ist der Streit schon fast vorprogrammiert, da das Agrarrecht inhaltlich sehr viele andere Rechtsgebiete tangiert (z.B. Erbrecht und Verkehrsrecht) und vor allem das Europarecht für Deutschland oftmals nicht oder nur schwer anwendbar scheint. In vielen Fällen gilt es für Landwirte / landwirtschaftliche Betriebe im Ernstfall auch rasch zu handeln, um späteren Nachteilen vorzubeugen. Doch nicht nur, dass Entscheidungen oftmals unter Zeitdruck getroffen werden müssen: Sie können -unwissentlich- Fehler begehen, die erhebliche Konsequenzen haben können. Eine möglichst frühzeitige juristische Beratung bildet die Basis für einen größtmöglichen Erfolg.