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Gütestelle: Was das ist, für wann und wen sie funktioniert

Letzte Aktualisierung am 2017-09-14 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Was ist eine Gütestelle?

Eine Gütestelle ist eine staatliche Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Es gibt zwei Arten von Gütestellen: Spezielle Einrichtungen bei der jeweiligen Landesjustizverwaltung (Schiedsämter) oder staatlich anerkannte Gütestellen.

Welche Streitigkeiten können vor einer Gütestelle beigelegt werden?

Ob es der Krach mit dem Nachbarn wegen der Heckenhöhe ist, oder die verfärbte Hose aus der Reinigung: Grundsätzlich bieten sich alle privaten (Zivil-) Streitigkeiten für ein freiwilliges Güteverfahren vor einer Gütestelle an.

Welche Streitigkeiten müssen zuerst vor eine Gütestelle gebracht werden?

In Deutschland gibt es für die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit ein sog. obligatorisches außergerichtliches Güteverfahren vor Klageerhebung zu verlangen. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben etwa bestimmt, dass bei allen Streitwerten bis zu 600 Euro (teilweise auch 750 Euro) ein Einigungsversuch vor einer Gütestelle erfolgt sein muss, ansonsten ist eine etwaige Klage unzulässig. Die Gütestelle stellt den Parteien eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung aus, wenn der Einigungsversuch gescheitert ist.

Wie läuft das Verfahren vor einer Gütestelle ab?

Das Verfahren wird bei einer Gütestelle mit dem Einreichen eines Güteantrags eröffnet. Wichtig zu wissen: Mit Antragstellung bei einer Gütestelle wird die Verjährung der streitigen Ansprüche gehemmt. Lehnt die andere Partei ein Güteverfahren ab, hat der Antragsteller noch weitere sechs Monate Zeit seinen Anspruch bei Gericht einzureichen. Stimmt die andere Partei dem Güteantrag zu, kommt es zu Güteverhandlungen, die von der Gütestelle durchgeführt werden. Meist werden nur wenige Sitzungen benötigt, um eine Einigung zu erzielen oder abzulehnen. Kommt es zu einer Einigung, dann wird das Ergebnis in einem Vertrag schriftlich fixiert. Aus diesem Vertrag kann, genau wie bei einem Urteil, vollstreckt werden.

Was kostet ein Verfahren vor einer Gütestelle?

Bei staatlich anerkannten Gütestellen regelt deren Verfahrensordnung im Einzelfall auch die anfallenden Gebühren. Diese sind nicht abhängig vom Streitwert. Die Kosten des Güteverfahrens sind in der Regel erheblich niedrig, als die Kosten eines Gerichtsverfahrens Bei Schiedsämtern regelt eine entsprechende Landesverordnung die Frage der Gebühren. Für das Schlichtungsverfahren bei einem Schiedsamt in Nordrhein-Westfalen wird zum Beispiel eine Gebühr von 10 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 25 Euro.

Unser Tipp: Anwalt einschalten

Auch im Rahmen eines Güteverfahrens vor einer Gütestelle ist es sinnvoll zur Durchsetzung der eigenen Rechtsposition die Unterstützung eines anwaltlichen Experten hinzuziehen. Er berät Sie bei den Güteverhandlungen und verhindert, dass mögliche Ansprüche verloren gehen.
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