Anwalt Mediation im Familienrecht
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Mediation im Familienrecht - friedliche Lösungen für einen Konflikt
Letzte Aktualisierung am 2015-11-24 / Lesedauer ca. 2 Minuten
- So funktioniert eine Familienrechts-Mediation
- Das Mediationsverfahren - handeln im gemeinsamen Interesse
- Das Mediationsgesetz
- Der Ablauf der Mediation obliegt den Parteien
So funktioniert eine Familienrechts-Mediation
Eine gute Mediation braucht einen noch besseren Mediator: Hier zahlt es sich aus, eine erfahrene, sachkundige Fachfrau oder einen Fachmann zu engagieren, der das Vertrauen beider Parteien genießt. Die Person des Mediators ist und handelt "allparteilich": Sie behält während des gesamten Verfahrens ihre Position der Neutralität bei. Sie ist verantwortlich für den Prozess der Mediation, den sie anleitet und lenkt. Die Konfliktparteien dagegen sind verantwortlich für die Inhalte.Das Mediationsverfahren - handeln im gemeinsamen Interesse
Einsichtig, dass eine Mediation nur dann klappen kann, wenn sie freiwillig und im gemeinsamen Interesse durchgeführt wird. Der Mediator wird die Parteien zunächst über das Verfahren, seinen Ablauf und seine Regeln aufklären. Stimmen die Parteien zu, schließen sie einen Mediationsvertrag ab. Hier sind typischerweise Verhaltens- und Verfahrensregeln, Vereinbarungen zum Honorar des Mediators und zur Schweigepflicht niedergelegt. Der Vertrag enthält in der Regel auch Informationen über die rechtliche Tragweite der Mediation. Stets enthalten ist eine Klausel, nach der die Mediation jederzeit unterbrochen oder beendet werden kann.Das Mediationsgesetz
Seit dem Jahr 2012 gibt es ein Mediationsgesetz. Es schreibt die Rahmenbedingungen fest, unter denen ein Mediationsverfahren abläuft. Das Gesetz bietet Rechtssicherheit: Wird das Verfahren ordentlich durchgeführt und kommen die Parteien am Schluss zu einer Vereinbarung, so ist diese Vereinbarung rechtswirksam. Eine Einschränkung: Die Rechtswirksamkeit der Mediationsvereinbarung wird nur in Verbindung mit einer Rechtsberatung erreicht. Das eventuell bereits laufende Gerichtsverfahren wird für die Dauer der Mediation ausgesetzt.Der Ablauf der Mediation obliegt den Parteien
Das Mediationsgesetz schreibt keinen zwingenden Ablauf des Verfahrens vor. Seine Regeln und sein Ablauf werden allein von den Parteien verhandelt und vereinbart. Damit sind die Parteien frei in der Wahl ihrer Mittel; auch solche Techniken und Werkzeuge können zur Anwendung kommen, die (zum Beispiel aus Sicht und Erfahrung des Mediators) sicher und schnell zum Ziel führen. Es sind lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Zahlreiche unserer Rechtsanwälte sind zu Mediatoren ausgebildet und haben sich auf Mediation im Familienrecht spezialisiert. Der entscheidende Vorteil: Sie kennen beide Seiten, sowohl das Recht mit seinen Hürden, als auch die Besonderheiten der Mediation als erfolgreiches außergerichtliches Lösungsverfahren. Es gibt einfache, aber auch schwierige Scheidungssituationen, die eine solche Qualifikation unbedingt erfordern. Erarbeiten Sie eine familienrechtliche Lösung mit einem erfahrenen Anwalt, der auch ein erfahrener Mediator ist. Hier finden Sie kompetente Unterstützung gleich in Ihrer Nähe! Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu Mediation im Familienrecht Bei manchen Rechtsstreitigkeiten ist es für die Parteien sinnvoller eine Einigung vor einer Gütestelle zu versuchen, anstatt sofort vor Gericht zu klagen. Hier erhalten sie meist schneller und kostengünstiger eine vollstreckbare Entscheidung. In einigen Fällen ist in Deutschland der Einigungsversuch vor einer Gütestelle vor Erhebung einer Klage sogar gesetzlich vorgeschrieben. (vom 14.09.2017) mehr...
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