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Wann Scheidungsmediation Sinn macht

Letzte Aktualisierung am 04.04.2017 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Im Rahmen einer Scheidungsmediation haben Ehepartner die Möglichkeit sich über Fragen zum Ehegatten- und Kindesunterhalt, Hausrat oder zur Vermögensauseinandersetzung rechtsverbindlich außergerichtlich zu verständigen.

Was versteht man unter Scheidungsmediation?

Eine Scheidungsmediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem Ehepartner freiwillig und eigenverantwortlich unter der Leitung eines neutralen Dritten – dem Mediator – im Einvernehmen Lösungen für ihre Trennung suchen. Angestrebt ist, dass kein Ehepartner als Verlierer aus der Scheidungsmediation herausgeht.

Welche Vorteile hat eine Scheidungsmediation?

Eine Scheidungsmediation ist im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein schnelles und unbürokratisches Verfahren. Absprachen zwischen den Eheleuten, etwa zu Unterhaltszahlungen oder zum Umgangsrecht, können zudem zeitnah umgesetzt werden. Außerdem bietet eine Scheidungsmediation Raum auch Themen anzusprechen, die nicht von juristischem Interesse sind, aber vielleicht für das Verständnis der Eheleute untereinander in Zukunft wichtig sind. Emotionale Belastungen können angesprochen und möglicherweise entschärft werden. Ein weiterer Vorteil der Scheidungsmediation ist die Kostenersparnis gegenüber einem Gerichtsverfahren. Während sich die Gerichtskosten nach dem Vermögen der Eheleute richten, rechnet ein Mediator nach Stundensätzen ab. Gerade bei großen Vermögen besteht hier ein finanzieller Vorteil.

Wie läuft eine Scheidungsmediation ab?

Entschließen sich die Eheleute zu einer Scheidungsmediation, werden sie bei einem Erstgespräch vom Mediator über den Ablauf des Verfahrens, seine Kosten und das Ziel der Scheidungsmediation informiert. Danach wird in einer weiteren Sitzung der Sachverhalt erörtert und die regelungsrelevanten Punkte festgelegt. Dann beginnen die Bearbeitung der Konflikte und die gemeinsame Suche nach einer fairen Lösung. Der Mediator wird bei der Lösungssuche immer auch die rechtliche Wirksamkeit und praktische Umsetzbarkeit im Auge behalten. Konnten sich die Eheleute auf eine Konfliktlösung einvernehmlich verständigen, wird eine schriftliche Mediationsvereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung ist dann die Basis für die Scheidungsfolgenvereinbarung, die notariell beglaubigt werden muss. Eine Mediationssitzung dauert in der Regel 90 Minuten.

Was geschieht, wenn die Scheidungsmediation keinen Erfolg hat?

Finden die Eheleute im Rahmen der Scheidungsmediation zu keiner einvernehmlichen Konfliktlösung, bleibt ihnen nur den gerichtlichen Weg zu gehen. Ansprüche verlieren die Eheleuten durch den Versuch einer Scheidungsmediation nicht. Wichtig ist nur im Hinblick auf Unterhaltsansprüche gleich in der ersten Mediationssitzung festzuhalten, dass Unterhalt geschuldet wird und sich der Unterhaltspflichtige im Verzug mit seiner Zahlung befindet. Anderenfalls könnte der Unterhaltspflichtige seine Zahlungsverpflichtung im Rahmen der Mediation aussitzen.