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Das Bürgergeld ehemals Hartz IV

Letzte Aktualisierung am 2025-10-30 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Das Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Es ersetzt seit 2023 das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und hat den Zweck, den Existenzbedarf zu sichern, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und gleichzeitig die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Wer hat einen Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch auf Bürgergeld (= Grundsicherung) haben Personen, die erwerbsfähig, also mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, und deren Einkommen sowie Vermögen die Grundsicherung nicht decken. Der gewöhnliche Wohnsitz muss in Deutschland liegen. Auch Haushaltsangehörige werden bei der Berechnung berücksichtigt, da das Bürgergeld das gemeinsame wirtschaftliche Leben sichert.

Was ist beim Antrag auf Bürgergeld zu beachten?

Der Antrag auf Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Es ist ratsam, den Antrag schriftlich und vollständig einzureichen und alle erforderlichen Nachweise über Einkommen, Vermögen und Wohnsituation beizufügen. Die Leistung wird nur ab Monat der Antragstellung gezahlt, daher ist eine frühzeitige Beantragung entscheidend.

Welche Rechte hat der Antragsteller hinsichtlich des Bezugs von Bürgergeld?

Leistungsempfänger haben das Recht auf transparente Bescheide, Akteneinsicht und nachvollziehbare Berechnung des Bürgergeldes (= Grundsicherung). Bei Kürzungen oder Ablehnungen können sie Widerspruch einlegen und im Bedarfsfall Klage vor dem Sozialgericht erheben. Besonders wichtig ist der Umgang mit Sanktionen (Leistungskürzung), die das Jobcenter bei Pflichtverletzungen verhängen kann. Auch hier kann ein Anwalt prüfen, ob die Maßnahmen rechtmäßig sind und ob die Höhe der Kürzungen korrekt berechnet wurde.

Wie kann man seine Rechte gegenüber dem Jobcenter effektiv durchsetzen?

Ein auf Sozialrecht spezialisierter Anwalt unterstützt Antragsteller, indem er die Rechtmäßigkeit von Bescheiden prüft, Widersprüche formuliert und vor Sozialgerichten vertritt. Besonders bei Sanktionen (Leistungsminderung), fehlerhaften Berechnungen oder unvollständigen Anträgen ist juristische Unterstützung oft entscheidend, um den Anspruch auf Bürgergeld voll durchzusetzen. Anwälte können zudem beraten, welche Nachweise nötig sind und wie man Fristen korrekt einhält.

Weitere Fragen zum Bürgergeld

Kann man Bürgergeld erhalten, wenn man nur kurzfristig erwerbstätig war?

Ja, die Erwerbsfähigkeit wird geprüft, auch kurzfristige Tätigkeiten beeinflussen den Anspruch nur anteilig.

Werden private Kredite oder Schulden bei der Berechnung berücksichtigt?

Nein, Schulden mindern den Anspruch auf Bürgergeld (= Grundsicherung) nicht, wohl aber vorhandenes Vermögen nach Ablauf der Schonfrist oder ab einer bestimmten Höhe.

Was passiert, wenn man eine Sanktion für unverschuldete Pflichtverletzungen erhält?

In solchen Fällen kann der Widerspruch erfolgreich sein. Am besten prüft ein spezialisierter Anwalt, ob die Sanktion rechtmäßig ist.

Kann Bürgergeld mit anderen Sozialleistungen kombiniert werden?

Ja, bestimmte Leistungen wie Kindergeld oder Wohngeld können parallel angerechnet werden, wobei die Berechnung individuell erfolgt.

Gibt es eine Altersgrenze für den Bezug von Bürgergeld?

Ja, der Leistungsbezug von Bürgergeld ist grundsätzlich auf erwerbsfähige Personen zwischen 15 und der Regelaltersgrenze beschränkt.

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