Das Kapitalanlagerecht (auch Kapitalanlagenrecht oder Kapitalanlegerrecht genannt) hat Ansprüche insbesondere zwischen Anlageberater und Anleger zum Gegenstand, z.B. wegen Falschberatung (fehlerhafter Beratung) beim Kauf / Verkauf von Investmentfonds, Fonds, Immobilienfonds, Kauf einer Immobilie etc.
Sind Sie aufgeklärt worden?
Zu klären ist zumeist, ob der Verkäufer der Geldanlage während der Anlageberatung ausreichend auf die Risiken (Risikoaufklärung) derselben hingewiesen hat. Schadensersatz kann ggf. auch wegen unzureichender Angaben im Verkaufsprospekt verlangt werden (Prospekthaftung z.b. bei sog. Schrottimmobilien).
Spezialisierte Anwälte
Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle
Rechtsanwälte Wöhrle & Schick GbR Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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