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Kindergeld: Finanzielle Unterstützung für Familien
- Wer hat Anspruch auf Kindergeld und wie lange?
- Wie erfolgt die Antragstellung?
- Wie hoch ist das Kindergeld?
- Welche Probleme treten häufig beim Antrag auf?
- Welche Rechte haben die Antragsteller?
- Wie kann ein Anwalt helfen, die Rechte durchzusetzen?
- Kann Kindergeld auch für Kinder gezahlt werden, die im Ausland studieren?
- Wird Kindergeld gekürzt, wenn das Kind nebenbei Einkommen erzielt?
- Können getrennt lebende Eltern das Kindergeld aufteilen?
- Muss das Kind ein bestimmtes Alter für Kindergeld haben, wenn es studiert?
- Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Familien finanziell unterstützt und dazu beiträgt, die Grundversorgung und Ausbildung der Kinder sicherzustellen. Es soll Eltern entlasten, Kinderarmut verhindern und einen Beitrag zur Chancengleichheit leisten. Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und ist daher eine der zentralen familienpolitischen Leistungen in Deutschland.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld und wie lange?
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte für leibliche, adoptierte oder in bestimmten Fällen Pflegekinder. Das Kind muss in Deutschland wohnen oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, kann aber unter bestimmten Bedingungen – zum Beispiel bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendiensten – bis 25 Jahre verlängert werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Wichtig ist, dass der Antrag schriftlich oder online vollständig eingereicht wird, inklusive Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID und Nachweisen über Ausbildung oder Studium bei älteren Kindern. Kindergeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, daher sollte der Antrag zeitnah gestellt werden.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Die Höhe des Kindergeldes beträgt aktuell (Stand 2025) je Monat und Kind 250 Euro.
Welche Probleme treten häufig beim Antrag auf?
Typische Schwierigkeiten entstehen bei fehlenden Unterlagen, unklaren Ausbildungsnachweisen, verspäteter Antragstellung oder Fragen zur Anrechnung anderer Leistungen wie Elterngeld. Auch bei internationalen Wohnsitzen oder gemischten Staatsangehörigkeiten können Unsicherheiten auftreten.
Welche Rechte haben die Antragsteller?
Eltern haben das Recht auf korrekte Berechnung und Auszahlung des Kindergeldes, auf Auskunft über den Bearbeitungsstand und auf Begründung bei Ablehnung. Bei Problemen oder Fehlern im Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden und notfalls eine Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden.
Wie kann ein Anwalt helfen, die Rechte durchzusetzen?
Ein auf Sozial- oder Steuerrecht spezialisierter Anwalt kann Eltern bei fehlerhaften Bescheiden, verspäteten Zahlungen oder Streitigkeiten über Anspruchsdauer und Höhe unterstützen. Er prüft Unterlagen, formuliert Widersprüche oder Klagen und sorgt dafür, dass die Ansprüche effektiv durchgesetzt werden.
Weitere Fragen zum Kindergeld
Kann Kindergeld auch für Kinder gezahlt werden, die im Ausland studieren?
Ja, unter bestimmten Bedingungen wird Kindergeld auch für Kinder im EU-Ausland gezahlt, wenn sie dort ihren Lebensmittelpunkt haben.
Wird Kindergeld gekürzt, wenn das Kind nebenbei Einkommen erzielt?
Das Kindergeld wird nicht gekürzt, wenn das Kind nebenbei Einkommen erzielt. Eine Ausnahme kann bei einer Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Zweitausbildung gelten.
Können getrennt lebende Eltern das Kindergeld aufteilen?
Ja, das Kindergeld wird in der Regel an denjenigen ausgezahlt, bei dem das Kind lebt, eine Aufteilung ist aber möglich, wenn beide Elternteile Anspruch geltend machen.
Muss das Kind ein bestimmtes Alter für Kindergeld haben, wenn es studiert?
Kindergeld kann bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden, solange das Kind sich in Ausbildung, Studium oder einem anerkannten Freiwilligendienst befindet.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann eine Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden.

