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Was ist Markenschutz und was müssen Sie beachten?

Letzte Aktualisierung am 03.04.2017 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Wie entsteht Markenschutz und wo kann man eine Marke anmelden?

Marken können für Dienstleistungen und Waren beantragt werden. Sie können aus Wörtern, Zahlen, Bildern oder auch aus akustischen Signalen bestehen (Wortmarken wie zum Beispiel „Nivea“, Bildmarken wie der „Mercedesstern“, Hörmarken wie Radiojngles). Markenschutz erlangt man durch Eintragung der Marke beim zuständigen Patent- und Markenamt – in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Markenschutz kann hier für einzelne Länder beantragt werden, aber etwa auch für alle EU-Mitgliedstaaten. In diesem Fall entsteht der Markenschutz erst durch Eintragung der Marke beim europäischen Markenamt EUIPO in Spanien. Wird der Markenschutz bewilligt, erhält man eine sogenannte Unionsmarke. Internationalen Markenschutz kann durch die Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum WIPO erlangt werden. Diese Registrierung nimmt auch das deutsche Patent- und Markenamt vor. Mit der Eintragung der Marke wird das alleinige Recht erworben, die Marke für die geschützte Ware oder Dienstleistung zu nutzen. Benutzt ein andere die Marke kann der Inhaber der Marke mit einer Abmahnung dagegen vorgehen und Ansprüche auf Unterlassung beziehungsweise Schadenersatz geltend machen.

Was sind absolute Schutzhindernisse?

Das deutsche Patent- und Markenamt prüft bei der Beantragung einer Marke ob sog. absolute Schutzhindernisse vorliegen. Absolute Schutzhindernisse sind etwa, wenn dem Produkt oder der Dienstleistung die Unterscheidungskraft fehlt, wenn eine Irreführungsgefahr besteht, wenn für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben oder Hoheitszeichen in der Marke enthalten sind. In diesen Fällen kann die Marke nicht eingetragen werden.

Wie lange besteht der Markenschutz?

Eine Marke, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist, steht 10 Jahre lange unter Markenschutz. Diese Frist kann auf weitere 10 Jahre durch einen entsprechenden Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt verlängert werden.

Was kostet der Markenschutz?

Bei der Anmeldung einer Marke fallen die Gebühren des Markenamts an. Sie richten sich nach der Anzahl der gemeldeten Nizzaklassen an. Beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet die Anmeldung von bis zu drei Nizzaklassen eine Gebühr von rund 300 Euro. Beim europäischen Markenamt EUIPO zahlt man eine Gebühr von rund 850 Euro für die erste Nizzaklasse, 50 Euro für die zweite Nizzaklasse und ab der dritten Nizzaklasse fallen jeweils 150 Euro an.
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