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Das Urheberrecht soll Werke schützen

Letzte Aktualisierung am 2015-12-01 / Lesedauer ca. 3 Minuten
In Zeiten des Internet haben Kreative aller Bereiche einen schweren Stand. Das weltweite Netz macht die Werke von Grafikern, Textern, Autoren, Fotografen, Web Designern, Journalisten, Musikern etc. jedem zugänglich. Jeder Nutzer kann Inhalte einfach kopieren, vervielfältigen, weiterreichen. Jeder kann sogar damit Geld verdienen (wenn er dreist genug ist), dass er kopiert und weiterverkauft, was er nicht selbst geschrieben, gezeichnet, getextet oder komponiert hat. Der eigentliche Urheber geht dann leer aus. Manchmal geht er auch wirtschaftlich zugrunde, weil ein anderer die Früchte seiner Arbeit erntet ohne selbst zu investieren. Denn allein der Kreative / der Schöpfer / der Urheber eines Werkes besitzt die Rechte an seinem Werk.

Nur echte Werke können geschützt werden

Urheberrechte schützen Werke. Ob ein Text, eine Fotografie, ein Gemälde etc. ein Werk im Sinne des Urheberrechts und damit schützenswert ist, ist an Kriterien gebunden, die der Urheber nicht selbst bestimmt, sondern die im Gesetz festgelegt bzw. näher beschrieben sind. So ist z.B. die Individualität ein wesentliches Merkmal eines Werkes. Ein Werk ist immer eine persönliche, geistige Schöpfung seines Urhebers.

Lizenzen für die Nutzung geschützter Werke

Ein Urheberrecht ist nicht übertragbar - man kann es nicht verkaufen sondern lediglich vererben. Ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, kann es nur mit der Einwilligung / Zustimmung seines Urhebers von Dritten genutzt werden. Unter einer Nutzung ist in diesem Fall z.B. auch eine Vervielfältigung bzw. Verbreitung im kommerziellen Sinn zu verstehen. Freiheiten und Grenzen dieser Nutzung werden in einem Vertrag zwischen Urheber und Nutzer festgelegt ("Urheberlizenzvertrag"). Gegenstand dieses Vertrages ist u.a. die Festlegung eines Entgeltes für die Nutzung, die Dauer und der Umfang der Nutzung. Bei einer eigenmächtigen Erweiterung des Nutzungsumfanges (das Werk wird über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus eingesetzt) können Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung oder sogar Schadenersatz die Folge sein.

Verletzung des Urheberschutzes - das ist schnell passiert

Natürlicherweise ist die Versuchung groß, ein gefälliges Werk (welcher Art auch immer) zu kopieren und weiter zu verbreiten, es beispielsweise an Freunde zu versenden. Das kann völlig ohne kommerzielle Hintergedanken geschehen, doch bereits strafbar sein. Urheberrechtsverletzungen geschehen zuhauf; oft passiert die Verletzung nicht einmal bewusst. Und sie geschehen schnell - nicht immer macht ein Copyright-Zeichen auf bestehende Rechte aufmerksam. So kann bereits die Verwendung eines Produkt-Fotos bei einer Ebay-Auktion einen urheberrechtlichen Verstoß darstellen.

Verletzung des Urheberschutzes und was Sie tun sollten

Wird die Verletzung bemerkt, kann der Rechteinhaber vielerlei Ansprüche geltend machen. Sie zielen darauf ab, zukünftige Rechtsverletzungen zu vermeiden (Forderung einer Unterlassungserklärung) und den entstandenen Schaden zu kompensieren (Forderung von Schadenersatz). Die Summen, um die es dabei geht, können beträchtlich sein. Ebenfalls auf der Rechnung stehen die entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Wenn Sie eine Abmahnung / strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung erhalten - aktuell sehr beliebt ist das File Sharing - lassen Sie sich nicht gleich einschüchtern. Abmahnungen / Unterlassungserklärungen sind meist begleitet von juristischem Theaterdonner: Obwohl hier ein außergerichtlicher Weg der Einigung offensteht, wird im Hintergrund immer mit einem kostspieligen Verfahren gedroht. Es werden abstrus hohe Schadenersatz-Summen gefordert, selbst wenn offensichtlich ist, dass der Verstoß schnell und völlig unabsichtlich geschehen ist. Oft überhaupt nicht klar, was eigentlich zu allererst zu klären wäre: Liegt überhaupt ein Rechtsverstoß vor? Das Mittel der Wahl ist deshalb ein sofortiger Gang zum Anwalt für Urheberrecht, der sich der Sache kompetent annimmt. Auch dann, wenn Sie selbst der Geschädigte sind, weil Ihre Urheberrechte verletzt wurden, ist der Gang zum Anwalt für Urheberrecht ein richtiger Schritt. Kontaktieren Sie am besten jetzt einen Rechtsanwalt für Urheberrecht in Ihrer Nähe!
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