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Prinzipiell kann jede Person mit einer Schenkung bedacht werden

Letzte Aktualisierung am 2016-06-16 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Wer soll beschenkt werden?

Eine Schenkung lässt sich dadurch unterscheiden, je nachdem welcher Personenkreis diese erhalten soll. Wenn Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten etwas schenken, ist dies eine so genannte vorweggenommene Erbfolge bzw. vorweggenommenes Erbe. Durch eine solche Schenkung kann die Höhe der Steuerzahlung gedrückt werden, die auf die Erben eventuell zukommen wird. Das heißt: Eine Schenkung macht in jedem Fall immer dann Sinn, wenn viele Wertgegenstände vorhanden sind, durch die im Erbfall die Grenze der Steuerfreibeträge überschritten werden würde.

Beschenken können Sie grundsätzlich jeden

Sie können aber nicht nur Ihre Familie beschenken. Ihre Eltern, Ihre Kinder und Ihr Partner erben ja entweder per gesetzliche Erbfolge oder zumindest den Pflichtteil, wenn Sie in einem Testament etwas anders verfügt haben. Den Inhalt der Schenkung können Sie vielmehr in voller Höhe einer Person Ihrer Wahl überlassen - quasi ohne Einschränkungen oder Abzug. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie den Sachwert selbst nicht mehr benötigen.

Vorsicht: Schenkungssteuererklärung

Eine Schenkung bereiten Sie am besten durch einen Anwalt vor. Er kann Sie auch hinsichtlich der Steuer bzw. Schenkungssteuer und der Schenkungssteuererklärung beraten. Beim Notar wird die Schenkung dann beglaubigt.

Schenkung rückgängig machen?

Das Leben birgt vor allem eins: ständige Veränderung. So kann es passieren, dass sich die Beziehung derart ändert, dass der Schenker seine Schenkung wieder rückgängig machen möchte. Der Gesetzgeber hat hierfür den Begriff Rückforderung der Schenkung "wegen groben Undanks" vorgesehen. Allerdings sind diesem Rückgängig-Machen enge Grenzen gesetzt: Denn der Schenker muss den Undank seiner Kinder oder seines (Ex-)Partners vor Gericht beweisen. Dazu ein wichtiger Tipp im Vorfeld: Dokumentieren Sie alle Absprachen zwischen Ihnen und Ihren Angehörigen schriftlich. Denn in der Praxis sehr häufig kann sich so mancher Verwandter im entscheidenden Moment nicht mehr an ein versprochenes Wohnrecht oder Nutzrecht erinnern...

Beratung im Vorfeld

Eine ausführliche Beratung zum Thema Schenkung in Ihrem speziellen Fall erhalten Sie hier, beim Anwalt für Erbrecht mit Schwerpunkt Schenkung.
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