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Letzte Aktualisierung am 2024-07-25 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was ist die Schufa?

Die Schufa, oder Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, sammelt Daten ihrer Vertragspartner über Verbraucher. Zu diesen Vertragspartnern zählen etwa Banken, Versicherungen, Handelsunternehmen sowie Inkasso- und Leasinggesellschaften. In den meisten Fällen werden diese Daten im Rahmen eines Vertragsabschlusses gesammelt, wobei der Kunde in der sogenannten Schufa-Klausel seine Einwilligung zur Weitergabe der Daten gibt. Zusätzlich durchforstet die Schufa Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte, um herauszufinden, wer eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Was macht die Schufa?

Die Schufa erteilt ihren Vertragspartnern auf Anfrage sogenannte A-Auskünfte und B-Auskünfte. B-Auskünfte enthalten Informationen über die Vertragstreue eines Kunden, etwa ob Ratenzahlungen pünktlich eingehalten wurden. A-Auskünfte hingegen liefern detaillierte Angaben über die gesamte finanzielle Situation eines Verbrauchers und werden hauptsächlich von Banken im Rahmen von Kreditverhandlungen eingeholt.

Welche Daten sammelt die Schufa?

Die Schufa sammelt eine Reihe von Daten, die für die Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers relevant sind. Dazu gehören persönliche Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle sowie frühere Anschriften. Weitere Daten umfassen Informationen zu Bankkonten, Kreditkarten, Ratenzahlungsvereinbarungen, Leasingverträgen, Mobilfunkverträgen und Bürgschaften. Ebenfalls gespeichert wird, ob eine Kreditkarte eingezogen oder ein Bankkonto gekündigt wurde. Angaben über eine eidesstattliche Versicherung oder die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gehören ebenfalls zu den von der Schufa gesammelten Daten. Nicht gesammelt werden hingegen Informationen zum Familienstand, Einkommen, Vermögen oder Arbeitgeber.

Haben Verbraucher einen Anspruch auf Offenlegung der gespeicherten Daten?

Ja, Verbraucher haben laut Bundesdatenschutzgesetz einmal im Jahr einen kostenlosen Anspruch auf eine Datenübersicht. Diese Selbstauskunft kann über die Homepage der Schufa (www.schufa.de) beantragt werden.

Unrichtige Daten mit Hilfe vom Anwalt korrigieren lassen

Veraltete oder fehlerhafte Einträge kommen auch bei der Schufa vor. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Daten löschen zu lassen. Bei fehlerhaften Einträgen sollte unbedingt auch der betreffende Vertragspartner der Schufa aufgefordert werden, den Eintrag zu korrigieren. Falsche Schufa-Einträge können schnell die Kreditwürdigkeit gefährden. Um einem Löschungsbegehren Nachdruck zu verleihen, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen.

Was sind meine Rechte gegenüber der Schufa?

Die Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, spielt eine zentrale Rolle im deutschen Finanzsystem. Viele Menschen wissen jedoch nicht genau, welche Rechte sie gegenüber der Schufa haben und wie sie diese souverän nutzen können. Eines der grundlegenden Rechte ist das auf Auskunft. Einmal im Jahr dürfen Verbraucher ihre Schufa-Daten kostenlos einsehen. Dieses Recht auf Selbstauskunft ist im Bundesdatenschutzgesetz verankert und ermöglicht Verbrauchern, einen genauen Überblick darüber zu bekommen, welche Informationen von der Schufa gespeichert werden. Diese Transparenz ist essenziell, um mögliche Fehler oder veraltete Daten zu identifizieren und dazu beizutragen, dass Ihr Schufa-Score ein möglichst genaues Bild Ihrer Kreditwürdigkeit widerspiegelt.

Ein weiteres wichtiges Recht ist das der Berichtigung falscher Daten. Fehlerhafte Einträge können gravierende Folgen haben und Ihre Fähigkeit beeinträchtigen, Kredite zu erhalten oder Verträge abzuschließen. Sollten Sie in Ihrer Selbstauskunft Unstimmigkeiten entdecken, haben Sie das Recht, die Korrektur dieser Einträge zu verlangen. Dabei ist es ratsam, sämtliche Kommunikation mit der Schufa schriftlich zu führen und gegebenenfalls auch Nachweise bereitzuhalten, um den Prozess der Datenberichtigung zu beschleunigen. Die Schufa ist gesetzlich verpflichtet, binnen eines Monats auf Ihre Anfrage zu reagieren und die beanstandeten Daten im Bedarfsfall zu korrigieren oder zu löschen. Falls die Schufa Ihrer Berichtigungsanfrage nicht nachkommt, steht Ihnen der Weg offen, sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden, um Ihr Anliegen durchzusetzen.

Schließlich haben Sie auch das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung bestimmter Daten durch die Schufa. Wenn Sie beispielweise der Meinung sind, dass die Speicherung bestimmter Daten nicht gerechtfertigt oder nicht mehr erforderlich ist, können Sie dies begründet beanstanden. Dieser Widerspruch sollte ebenfalls schriftlich und umfassend begründet eingereicht werden, damit die Schufa Ihre Anfrage angemessen prüfen kann. Die Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber der Schufa erfordert zwar ein gewisses Maß an Eigeninitiative, kann aber maßgeblich dazu beitragen, Ihre Finanzsituation zu verbessern und Ihre Kreditwürdigkeit in einem positiven Licht erscheinen zu lassen. Informierte Verbraucher können weitaus souveräner im Finanzmarkt agieren und damit langfristig bessere Konditionen bei Darlehen und anderen finanzbezogenen Dienstleistungen erhalten.

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