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Letzte Aktualisierung am 2017-05-18 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Was ist die Schufa?

Die Schufa sammelt Daten ihrer Vertragspartner über Verbraucher. Vertragspartner sind etwa Banken, Versicherungen, der Handel, Inkasso- oder Leasingunternehmen. Meistens werden die Daten im Rahmen eines Vertragsabschluss mit der sog. Schufa-Klausel, mit der sich der Kunde mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden erklärt, gesammelt. Daneben recherchiert die Schufa anhand von Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte wer eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Was macht die Schufa?

Die Schufa erteilt ihren Vertragspartnern nach Anfrage A-Auskünfte und B-Auskünfte. B-Auskünfte geben Auskunft über die Vertragstreue eines Kunden, etwa im Hinblick auf Einhaltung der Ratenzahlung. A-Auskünfte enthalten Angaben über die gesamte finanzielle Situation eines Verbrauchers. Die A-Auskünfte werden hauptsächlich von Banken etwa im Rahmen einer Kreditverhandlung eingeholt.

Welche Daten sammelt die Schufa?

Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschriften), zu Bankkonten, Kreditkarten, Ratenzahlungsvereinbarungen, Leasingverträge, Mobilfunkverträge und zu Bürgschaften sind für die Schufa relevante Daten. Gespeichert wird auch, ob eine Kreditkarte eingezogen oder ein Bankkonto gekündigt wurde. Angaben zu einer eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sind auch Daten, die von der Schufa gesammelt werden. Daten zum Familienstand, Einkommen, Vermögen oder Arbeitgeber werden nicht von der Schufa gesammelt.

Haben Verbraucher einen Anspruch auf Offenlegung der gespeicherten Daten?

Verbraucher haben laut Bundesdatenschutzgesetz einmal im Jahr einen kostenlosen Anspruch auf eine Datenübersicht. Diese Selbstauskunft können Verbraucher auf der Homepage der Schufa – www.schufa.de – beantragen.

Unrichtige Daten mit Hilfe vom Anwalt korrigieren lassen

Ob veraltete oder fehlerhafte Einträge - Die Daten der Schufa können auch mal nicht richtig sein. Verbraucher haben dann die Möglichkeit diese Daten löschen zu lassen. Bei fehlerhaften Einträgen sollte auch unbedingt der betreffende Vertragspartner der Schufa aufgefordert werden, den Eintrag richtig zu stellen. Stoßen Verbraucher auf einen falschen Schufa-Eintrag kann das schnell ihre Kreditwürdigkeit gefährden. Um dem schnellen Löschungsbegehren Nachdruck zu verleihen, empfiehlt es sich einen Anwalt zu beauftragen.
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