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Was passiert beim Sozialbetrug?

Letzte Aktualisierung am 2017-05-23 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Seit 2005 haben Behörden aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit Zugriff auf die Bankdaten der Sozialleistungsempfänger und es werden immer mehr Fälle von Sozialbetrug aufgedeckt. Während im Jahr 2015 laut der Statistik des Bundeskriminalamtes deutschlandweit 2.500 Fälle von Sozialbetrug registriert wurden, verzeichnet allein das Land Niedersachsen für das Jahr 2016 rund 2.500 Fälle.

Was ist ein Sozialbetrug?

Unter Sozialbetrug versteht man jede Art von Betrug, die im Zusammenhang mit Sozialleistungen steht. Rechtlich handelt es sich beim Sozialbetrug um einen „normalen“ Betrug, dessen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Es gibt mehrere Arten des Sozialbetrugs, etwa durch falsche Angaben beim Antrag auf Sozialleistungen. Häufig werden in diesem Zusammenhang Fragen zu Einkommensverhältnissen falsch beantwortet oder Vermögen und Erbschaften verschwiegen. Eine andere Form des Sozialbetrugs ist das Unterlassen einer pflichtgemäßen Mitteilung über die Veränderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse. Dies sind beispielsweise die Aufnahme einer neuen Beschäftigung oder Veränderungen bei der Vermögenssituation. Wichtig zu wissen: Die Behörde ist nicht verpflichtet den Sozialleistungsempfänger zu dieser Mitteilung aufzufordern. Den Sozialleistungsempfänger trifft die Pflicht, die Behörde schriftlich über relevante Veränderungen zu informieren. Für den Tatbestand des Sozialbetrugs ist es allerdings zwingend, dass der Sozialbetrüger vorsätzlich, also wissentlich und willentlich, den Sozialbetrug begeht. Wenn der Vorsatz fehlt, liegt kein Sozialbetrug vor.

Mit welcher Strafe wird ein Sozialbetrug geahndet?

Ein Betrug wird in Deutschland mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet. Auch wenn in vielen Fällen bei Betrug nur eine Geldstrafe verhängt wird- ab einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft und die Strafe wird im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt. Ein solcher Eintrag kann im Hinblick auf die berufliche Zukunft gravierende Folgen mit sich bringen. Der Sozialbetrug verjährt nach fünf Jahren. Sozialbetrug kann nach dem Sozialgesetzbuch auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Dies betrifft insbesondere die Fälle, die wichtige Veränderungen bei ihren wirtschaftlichen Verhältnissen der Behörde nicht mitteilen. Hier tritt eine Verjährung nach zwei Jahren ein.

Anwalt bei Vorwurf Sozialbetrug

Wem Sozialbetrug vorgeworfen wird oder wer möglicherweise schon eine polizeiliche Ladung erhalten hat, sollte einen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann nach einer umfassenden Beratung möglicherweise den Vorsatz beim Sozialbetrug entkräften, eine Selbstanzeige stellen und Einspruch gegen einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erheben.
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