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Vergütung Arzt: Gesundheit kostet, und manchmal nicht zu knapp

Letzte Aktualisierung am 01.12.2015 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Bundesbürger, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, werden bevorzugt behandelt, da der Arzt für ihre Behandung eine höhere Vergütung erhält.Patienten einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen normalerweise länger auf die Behandlung warten, müssen sich aber nicht um die Bürokratie scheren. Sie bekommen keine Rechnung von ihrem Arzt (mit einer Ausnahme) und müssen sich nicht um Abrechnungsbelange kümmern. Die Arztvergütung wird bei der GKV von den Kassen und kassenärztlichen Vereinigungen erledigt. Ganz anders bei PKV-Patienten. Privat versicherte Personen sind die direkten Vertragspartner (Kunden) des Arztes. Sie bekommen die Arztrechnung, begleichen sie und reichen sie bei ihrer Versicherung ein. Die erstattet die ausgelegten Beträge zurück. Im Idealfall ungekürzt.

Arztvergütung und Arztrechnungen - jede Menge Stoff für Zoff

Durch die vergangenen Reformen ist der ökonomische Druck im Gesundheitswesen auf alle Beteiligten enorm gestiegen. Kassen (GKV) wie Versicherer (PKV) sparen Kosten wo es geht. Leistungsabrechnungen / Arztrechnungen werden regelmäßig überprüft, und immer öfter werden Leistungen eingeschränkt, Rechnungsposten gekürzt, Kostenerstattungen verweigert. Die Atmosphäre ist rauer geworden im Gesundheitswesen. Und Patienten geraten schon mal zwischen die Mühlen.

PKV-Patienten: Überprüfen Sie die Arztrechnungen

Privat Versicherte sehen regelmäßig Arztrechnungen. Sie wissen daher Bescheid, welche Vergütung ihr Arzt beansprucht. Leider kommt es vor, dass ein Versicherer nicht den gesamten Betrag zurückerstattet, den der Patient verauslagt hat. Zum Beispiel mit der Begründung, eine bestimmte Behandlung sei unnötig gewesen. Wenn es dumm kommt, bleibt der PKV-Patient auf diesen Kosten sitzen oder er muss sich die Voll-Erstattung vor Gericht erstreiten. Kleines aber folgenschweres Detail: Privat Versicherte sind verpflichtet, bei jeder Arztrechnung zu überprüfen, ob der Arzt die vergüteten Leistungen auch erbracht hat. Tun sie das nicht, kann der Krankenversicherer Rückerstattung verlangen.

GKV-Patienten: Vorsicht bei IGeL

Auch ein GKV-Patient bekommt Arztrechnungen, aber nur dann, wenn er so genannte IGeL (individuelle Gesundheitsleitungen) in Anspruch nimmt. Das sind ärztliche Leistungen, die von der GKV nicht vergütet werden (z.B. bestimmte Naturheilverfahren). Der Arzt kann IGeL nicht einfach so in Rechnung stellen. Er ist verpflichtet, seinen Patienten über Kosten und Nutzen der vorgeschlagenen Behandlung aufzuklären und einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit ihm abzuschließen. Tut er das nicht, ist der Patient nicht verpflichtet zu zahlen. Tut er es, sollte der Patient vorher wissen, welche Rechnungsbeträge ihn erwarten. Die können schon mal knackig ausfallen - der Patient hat es hier nämlich mit einer Privatbehandlung zu tun. Bei der ist der Patient Kunde (wie bei der PKV) - und der Arzt Verkäufer. Der darf auch schon mal den 3,5fachen Satz abrechnen.

GKV-Patienten: Vorsicht bei IGeL

Wenn die Arztrechnung ungewöhnlich hoch ausfällt, der Versicherer verauslagte Arztkosten nicht zurück erstattet, oder wenn Sie eine Rechnung für IGeL ohne Behandlungsvertrag erhalten haben, müssen Sie sich das nicht unbedingt gefallen lassen. Bei uns finden Sie ausgewiesene Fachleute, die Sie gerne beraten. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Medizinrecht in Ihrer Nähe!
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