Willkommen in der Welt der Abkürzungen: Wenn Sie eine IR-Marke nach dem MMA und dem PMMA registrieren möchten, müssen Sie das über das DPMA bei der WIPO tun. Und wenn Ihnen das alles bereits klar ist, können Sie ja sofort loslegen!
Insider haben mit diesen Abkürzungen keine Probleme; sie gehören zu ihrem täglichen Brot. Ein Insider wäre in diesem Fall ein Anwalt für Markenrecht. Zu seinem täglichen Brot gehört es, eine internationale Marke (IR-Marke) regelgerecht so anzumelden, dass internationaler Markenschutz gegeben ist.
Marken haben einen hohen Wert
Marken sind unverwechselbare Kennzeichen, die als Symbole stellvertretend für ein Unternehmen stehen und die einen Wiedererkennungswert besitzen (z.B. der Mercedes-Stern, das Coca Cola-Logo). Eine Marke ist ein Kennzeichen, das einen (unermesslich) hohen Wert für ein Unternehmen darstellt. Unternehmen lassen sich ihre Marken daher schützen. Sie wollen verhindern, dass ein Symbol, das allein für ihr Unternehmen und seine Werte steht (z.B. Kreativität, Schaffenskraft, Qualität etc.) von Dritten zu deren Profit missbraucht wird.
Markenschutz entsteht nicht etwa automatisch (wie zum Beispiel Urheberschutz); er muss aktiv beantragt werden. Zuständige Behörde für den Markenschutz im Inland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München. In Zeiten internationaler Unternehmen und internationalen Wirtschaftens ist ein Markenschutz, das sich auf nationale Märkte beschränkt, allerdings kaum noch gefragt. Internationaler Markenschutz wird immer wichtiger. Der ist, wie eingangs erwähnt, bei der WIPO zu beantragen (World Intellectual Property Organisation, Sitz in Genf), und zwar über das DPMA. Nicht zu vergessen: Es gibt auch eine Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke). Sie garantiert Markenschutz im Geltungsbereich der EU und ist beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, früher: HABM) zu beantragen.
Markenrecherche auf internationaler Ebene
Markenschutz riecht nach Geld und Bürokratie: Beides trifft zu. Der WIPO-Eintrag / die IR-Marke setzt einen Basis-Eintrag als Unionsmarke oder nationale Marke voraus. Besonderes Gewicht liegt aber auf der Markenrecherche. Die Ämter, bei denen die Marke angemeldet wird, überprüfen keinesfalls, ob ähnliche Marken existieren, gegen deren Rechte man mit seiner geplanten Marke verstoßen könnte. Dieser Schritt liegt allein in der Verantwortung des Anmeldenden. Das damit verbundene Risiko ebenfalls: Wer auf eine gründliche Markenrecherche verzichtet und einfach anmeldet ("Wird schon gut gehen"), begibt sich in Gefahr, eine Markenverletzung zu begehen. Unangenehm, wenn der "Verletzte" die Zähne zeigt. Dann drohen nicht nur hohe Strafen; auch die gesamten Investitionen, die man bisher in den Aufbau der eigenen Marke gesteckt hat, sind unter Umständen futsch. Ältere Marken(rechte) haben stets Vorrang.
Markenrecherche ist aufwändig. Im Gegensatz zum Unions-Schutz muss für den IR-Schutz in jedem einzelnen Land, in dem Markenschutz beantragt wird, eine Überprüfung vorgenommen werden. Für Laien ist das kaum zu stemmen: Klar, dass hier besser ein Fachmann ans Werk geht.
Markenschutz: Schon mal auf Termin legen
Ebenso wie die Beantragung von Markenschutz aktiv vorzunehmen ist, muss der Schutz nach Ablauf der Schutzdauer von 10 Jahren wieder aktiv verlängert werden. Er verlängert sich nicht selbst. IR-Schutz kann 10 oder 20 Jahre dauern, je nachdem ob das Madrider Markenabkommen (MMA, 20 Jahre Schutz) oder das Protokoll des Madrider Markenabkommens (PMMA, 10 Jahre Schutz) anzuwenden ist.
Schützenswert ist nicht alles
Wer Markenschutz beantragt, muss ihn nicht unbedingt bekommen. Marken müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um "schutzfähig" zu sein. Schutzfähigkeit erreicht eine Marke nur dann, wenn sie Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft besitzt. Ob das der Fall ist, wird bei der Anmeldung geprüft.
Beispiele für Marken, die geschützt werden können: Wortmarken (Namen und Text), Bildmarken Bilder und Grafiken) Kombinationen von Wort und Bildmarken, dreidimensionale Marken (Verpackungen), Farbmarken (eine bestimmte Farbe, z.B. das Nivea-Blau), Hörmarken (Jingles, Melodien). Es gibt Beispiele für weit exotischere Marken, für die Markenschutz gewährt wurde (Geruchsmarken).
Verteidigen Sie Ihre Marke
Haben Sie eine Marke erfolgreich angemeldet, wechseln Sie sogleich die Seiten. Jetzt geht es nicht mehr um Recherche und Beantragung von Markenschutz sondern um die Verteidigung Ihrer Marke gegen Mitbewerber und Plagiatoren. Für beides, für den langen Vorlauf und das Antragsverfahren, wie auch für die gekonnte Abwehr von Markenverstößen empfehlen wir einen Fachmann, einen Anwalt für Markenrecht. Den finden Sie hier bei uns - ganz unbürokratisch mit einem Klick.