Anwalt Maklerrecht Augsburg
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In Zeiten niedriger Zinsen denken viele Interessenten über den Kauf einer Immobilie nach. Ob als Investitionsobjekt oder zur Eigennutzung, der Kauf einer Immobilie geht mit hohen finanziellen Transaktionen einher.





Grundsätzlich gilt: Ein Makler kann eine Provision fordern, wenn der Käufer den Makler zur Vermittlung beauftragt und wenn der Makler den Kauf kausal vermittelt hat. Der Honoraranspruch entsteht grundsätzlich bei Abschluss des notariell beglaubigten Grundstückskaufvertrages.




