Anwalt Privatinsolvenz Ingolstadt
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Um Restschuldbefreiung zu erlangen, müssen unbedingt alle Versicherungen angegeben werden.





Die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher in Form der Sachpfändung war nach bisher geltendem Recht wenig effektiv. Auf Grund bestehender Vorschriften zum Schuldnerschutz ist regelmäßig der gesamte Hausrat des Schuldners vor Pfändung geschützt. In aller Regel musste der Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge wieder abziehen. Dies soll sich nun mit Wirkung zum 01.01.2013 ändern: Zu diesem Zeitpunkt tritt nämlich das "Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" vom 29.07.2009 (BGBl. I Nr. 48, S. 2258 ff.) in Kraft.




