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Das Zivilrecht kurz erläutert
Die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen wie Firmengesellschaften werden vom Zivilrecht geregelt. Es gibt eine klare Differenzierung zum Strafrecht. Die Gesetzestexte des Zivilrechts findet man überwiegend im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Privates und öffentliches Recht – die Unterschiede
Jeder Bürger hat prinzipiell das Recht auf die Ausübung seines freien Willens. Dieser freie Wille gestattet es ihr, mit anderen Personen eine Rechtsbeziehung einzugehen. Das kann zum Beispiel der Abschluss eines Vertrages sein. Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Personen oder Parteien - also ihre Rechte und Pflichten. Das öffentliche Recht dagegen regelt unter anderem die Beziehung zwischen Bürgern und Staat.
An einem Beispiel erklärt
Ein Freund leiht einem Bekannten oder Verwandten Geld. Dieser bleibt aber das Geld schuldig. Da hier beide Personen als Privatmenschen gehandelt haben ist nun das Zivilrecht zuständig. Das öffentliche Recht findet dagegen Anwendung, wenn es um Geld geht, das dem Staat geschuldet wird. Das Geld würde dann dem Finanzamt oder einer anderen Verwaltungsbehörde geschuldet. Also z.B. eine Steuerschuld dem Finanzamt.
Sparten des Privatrechts
Die Reichweite zivilrechtlichen Fachwissens ist erheblich. Ein Anwalt für Zivilrecht wird sich deshalb immer auf ein Thema des Zivilrechts fokussieren. Zum Privatrecht gehören die Bereiche des Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt für Zivilrecht an. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Zivilrecht in Frankfurt am Main über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.