Anwalt für Zivilrecht in Kassel
Rechtsanwälte aus Kassel für das rechtliche Fachgebiet Zivilrecht.
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Überblick über das Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen, beziehungsweise Unternehmen. Das Zivilrecht ist klar vom Strafrecht zu trennen. Grundsätzliche Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch zu suchen.
Privates Recht und Strafrecht die Unterschiede
Das Zivilrecht basiert auf dem Grundsatz, dass der Staat den freien Willen seiner Bürger achtet. Ob eine Privatperson eine Rechtsbeziehung mit einer anderen Person eingehen will, das gehört also zum freien Willen eines jeden Bürgers. Ein gemeinsam geschlossener Vertrag zum Beispiel. Das Zivilrecht ist nun für die Einhaltung der Rechte und Pflichten der geschlossenen Verträge unter Privatleuten zuständig. Das öffentliche Recht regelt wiederum das Verhältnis zwischen Staat und Bürger oder auch die Organisation des Staates durch z.B. Klärung der Zuständigkeiten von Behörden und Gerichten.
Der Unterschied zwischen Privat- und Öffentlichem Recht im Beispiel
Sie haben einem Verwandten einen Privatkredit gewährt. Der Verwandte verweigert die vereinbarte Rückzahlung. In diesem Fall haben die betroffenen Personen als Privatmenschen agiert und das zuständige Recht ist deshalb das Zivilrecht. Wird dagegen dem Staat Geld geschuldet, so wird öffentliches Recht angewandt. In diesem Fall hat ein Amt eine Forderung und drängt auf Begleichung. Als Beispiel könnte hier das Begleichen einer Steuerschuld genannt werden.
Privates Recht und seine Fachgebiete
Die Fachbereiche des Zivilrechts sind sehr vielfältig. Anwälte für Zivilrecht sind deshalb eigentlich immer spezialisiert auf einen Fachbereich. Zum Privatrecht gehören die Bereiche des Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Müssen Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen, wenden Sie sich am besten an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Zivilrecht in Kassel in Anspruch.