Notar Wuppertal Oberbarmen
Insgesamt amtieren etwas über 10.000 Notare in Deutschland. Historisch bedingt üben sie ihre Tätigkeit hauptsächlich in zwei Organisationsformen aus: Im überwiegenden Teil des Bundesgebietes (etwa zwei Drittel) wird ein Notar hauptberuflich und auf Lebenszeit bestellt, sog. "Nur-Notar". Einem solchen hauptberuflichen Notar ist es untersagt, neben dem Notarberuf noch einen anderen Beruf auszuüben.
Im restlichen Teil des Bundesgebietes (also etwa ein Drittel) ist es Rechtsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung und dem zusätzlichen Nachweis der erforderlichen notarspezifischen Qualifikation möglich, sich zum Notar bestellen zu lassen. Da sie diesen Beruf neben dem des Rechtsanwalts ausüben, nennt man sie auch "Anwaltsnotare".
Etwa 1.700 hauptberufliche Notaren stehen in Deutschland ca. 8.900 Anwaltsnotare gegenüber. Ein Notar ist verpflichtet, den Willen der Urkundsbeteiligten zu eruieren und urkundlich festzuhalten. Insoweit obliegen ihm von Amts wegen weitgehende Aufklärungs- und Belehrungspflichten. Er ist darüber hinaus zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet und darf deshalb nicht in eigenen Angelegenheiten tätig werden, oder in solchen, von denen er selbst betroffen ist. Das gleiche gilt in Angelegenheiten seiner nahen Verwandten.