Dr. Hanns-Christian Fricke – Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Hannover
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht gehören die Rechtsgebiete des Umweltrechts, des öffentlichen Baurechts und des Beamtenrechts zu meinem Tätigkeitsbereich. Sofern Sie also Fragen zu einem der genannten Rechtsgebiete haben, wenden Sie sich gerne an mich. Sie können mich zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichen. Sollte ich einmal nicht zu sprechen sein, dann können Sie mich auch gerne per E-Mail kontaktieren oder mir über das Kontaktformular schreiben. Egal auf welche Weise Sie sich an mich wenden – sie werden von meiner Expertise und meiner Fachkenntnis in jedem Fall profitieren!
Werdegang und Ausbildung
Nachdem ich im Jahr 2002 meine erste juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, absolvierte ich mein Referendariat in Frankfurt am Main und in Wiesbaden. Die zweite juristische Staatsprüfung legte ich vor dem Landesjustizprüfungsamt des Hessischen Ministeriums der Justiz ab. Im selben Jahr promovierte ich außerdem mit einer Arbeit zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. 2007 begann ich meine Arbeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Fricke & Collegen. Im Anschluss an meine Weiterbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Jahre 2007 wurde ich Partner in der Kanzlei. Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bin ich u.a. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und in der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. - darüber hinaus veröffentliche ich regelmäßig fachwissenschaftliche Artikel in juristischen Fachzeitschriften.
Das Umweltrecht als Teil des Verwaltungsrechts
Wie bereits erwähnt ist das spezielle Verwaltungsrecht in mehrere Rechtsgebiete untergliedert. Zu diesen zählt unter anderem das Umweltrecht, auf das ich mich spezialisiert habe. Im Umweltrecht beraten und vertreten wir Kommunen, Vorhabenträger, Gewerbe- und Industriebetriebe, Einzelhandelsunternehmen, Anwohner, Bürgerinitiativen und Verbände. Umweltschutzgesetze betreffen nicht nur große Unternehmen – z.B. müssen auch Landwirte wissen, wann und wie viel Gülle sie auf Nutzflächen ausbringen dürfen. Deshalb ist es für Betriebe und Unternehmen jeder Größe wichtig, Fragen strafrechtlicher Verantwortung mit Bezug zum Umweltrecht zu klären – und dies am besten bevor Schwierigkeiten auftreten.
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten in diesem Rechtsgebiet zählen immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und Baugenehmigungsverfahren, beispielsweise Windparks, Industrieanlagen oder Tierhaltungsanlagen. Auch nationaler und europäischer Naturschutz, also der Schutz von Boden, Luft, Wasser, Klima und Landschaft sowie der Biotopschutz ist ein wichtiger Bereich des Umweltschutzes. Neben der Beratung und Vertretung anerkannter Umweltvereinigungen stehe ich Ihnen natürlich auch in allen umweltstrafrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Ihre rechtlichen Interessen nehme ich kompetent und effizient im Rahmen des Vorverfahrens, des vorläufigen Rechtsschutzes und auch im gerichtlichen Hauptsacheverfahren wahr.
Ich freue mich von Ihnen zu hören, Ihr Dr. Hanns-Christian Fricke