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Markus Lausmann

Markus Lausmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
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Fachanwalt für Strafrecht Markus Lausmann in Neuss

Rechtsfragen können höchst komplex sein - gerade im Strafrecht ist daher ein kompetenter Rechtsbeistand notwendig. Wenn Sie Hilfe für Ihre strafrechtliche Angelegenheit benötigen, zögern Sie nicht, mit mir den Kontakt aufzunehmen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Strafrecht

Das erste und zweite Staatsexamen absolvierte ich in Düsseldorf. Schon während meiner Referendariatszeit arbeitete ich parallel bei einer in Düsseldorf ansässigen Kanzlei schwerpunktmäßig in straf- und betreuungsrechtlichen Fällen und habe damit meine Passion für diese Rechtsgebiete geweckt. Im Jahr 1996 erhielt ich meine Rechtsanwaltszulassung und legte den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Arbeit auf den strafrechtlichen Bereich. Über die Jahre habe ich mehr als 2000 Mandanten vor Gericht begleitet, unter anderem auch in Großverfahren wie Mord, Totschlag, Raub, sexuellen Missbrauch und ähnlichen Fällen. Zur weiteren Spezialisierung absolvierte ich zusätzlich erfolgreich den Lehrgang und die Prüfung zum Fachanwalt für Strafrecht. Ich kann Sie daher umfassend und professionell in allen strafrechtlichen Fällen beraten und vertreten.

Meine Arbeitsweise

Niemand kennt den Sachverhalt besser als Sie. Um die rechtliche Problematik Ihres Falles zu klären, bedarf es deshalb zunächst eines ausführlichen Gespräches. Wenn Sie mich beauftragen, verstehe ich mich als Ihr Partner, der erfolgreich und kompetent Ihr Recht durchsetzen will. Selbstverständlich ist die Verteidigung dann besonders erfolgreich, wenn Strafverteidiger und Mandant vertrauensvoll zusammenarbeiten. Mein Rat an Sie: Ohne vorherige Beratung sollte keine Aussage vor der Polizei oder vor Gericht getroffen werden.

Warum ich mich für das Strafrecht entschieden habe

Besteht ein Anfangsverdacht, wird ein Tatverdächtiger in der Regel von der Ermittlungsbehörde zunächst zu einer Vernehmung geladen. Leider kommt es nicht selten vor, dass der Vernehmungsbeamte einschüchternd wirkt und Sie nicht umfassend über die Rechte aufklärt. Als Strafverteidiger bin ich im Idealfall von Anfang an dabei und trete bereits in diesem Stadium für ihr Recht ein. Einen Strafverteidiger sollten Sie allerspätestens hinzuziehen, wenn Untersuchungshaft angeordnet wird. sind. Mit mir haben Sie einen engagierten Strafverteidiger an Ihrer Seite! Im Ermittlungsverfahren habe ich als Ihr Strafverteidiger das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Nach der Einsichtnahme kann eine entsprechende erfolgreiche Verteidigungsstrategie das Verfahren möglicherweise durch Einstellung beenden.

LSM - die Bürogemeinschaft in Neuss

Meine Kanzlei, die Bürogemeinschaft LSM finden Sie in der Liedmannstraße 29 in 41460 Neuss. Wenn Sie mit dem PKW anreisen, finden Sie genügend Parkmöglichkeiten vor der Kanzlei. Für die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln empfehle ich Ihnen vom Hauptbahnhof Neuss mit dem Bus 849 bis zur Haltestelle Neustraße fahren. Von dort aus sind es fußläufig ca. noch fünf Minuten.

Wie Sie mich erreichen können

Wenn Sie meine Beratung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular in der rechten Spalte. Ich melde mich umgehend zurück!

Mit den besten Grüßen, Ihr Fachanwalt Markus Lausmann

Rechtsanwalt Lausmann berät Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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