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Michael Struck

Michael Struck

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Michael Struck – Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Hannover

Sie haben Fragen zum Gewerberaum-, Wohnraummietrecht oder Wohnungseigentumsrecht und benötigen professionelle juristische Beratung? Dann sind Sie bei mir in besten Händen! Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung als Rechtsanwalt zur Verfügung. Wenden Sie sich gern über das Kontaktformular an mich. Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Person und an meiner Tätigkeit – lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr über meine Tätigkeitsschwerpunkte und über meine Qualifikationen als Anwalt. Ich freue mich von Ihnen zu hören!

Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt

Mein Studium der Rechtswissenschaften begann ich 1984 an der Georg-August-Universität Göttingen. Nach meiner ersten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1989 absolvierte ich mein Referendariat am Oberlandesgericht Celle. Zuvor war ich von 1988 bis 1990 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Göttingen tätig. Nach meiner zweiten juristischen Staatsprüfung wurde ich 1993 als Rechtsanwalt zugelassen und bin seitdem in der Kanzlei Dr. Fricke & Collegen PartGmbB tätig. 1996 erwarb ich den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und wurde 1999 Partner der Kanzlei. Seit 2006 bin ich zudem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht als mein anwaltlicher Tätigkeitsschwerpunkt

Bei der Kanzlei Dr. Fricke & Collegen PartGmbB bin ich in allen Bereichen des Mietrechts, zu welchen u.a. das Geweberaum- und das Wohnraummietrecht gehören & des Wohnungseigentumsrechts tätig. In meinem Schwerpunkt berate ich sowohl Mieter als auch Vermieter in allen anstehenden Rechtsfragen und unterstütze meine Mandanten auch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens.

Im Mietrecht spielen Verträge eine zentrale und bedeutende Rolle. Deshalb ist es mir besonders wichtig, Sie hier umfassend und kompetent zu beraten. Ich helfe Ihnen bei der Erstellung eines Mietvertrages oder prüfe Ihren Mietvertrag auf seine rechtliche Korrektheit. Gleiches gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberäume. Ich unterstütze darüber hinaus Mieter ihre Rechte im Sinne einer Mietminderung bei Mängeln an der Mietsache durchzusetzen. Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihren Gewerberaum an Dritte untervermieten? Auch bei diesen Angelegenheiten helfe ich Ihnen, damit alles seine Richtigkeit hat. Sollte es einmal so weit kommen, dass Sie als Vermieter die Räumung einer Mietsache durchsetzen müssen, stehe ich Ihnen auch hier mit meiner Kompetenz und meiner Erfahrung zur Seite und helfe Ihnen die Räumungsklage korrekt und schnell durchzusetzen.

Da das Mietrecht komplexe Fragestellungen und vielfältige Problemfelder beinhaltet, lässt sich in vielen Fällen eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden. Natürlich unterstütze ich Sie auch in diesem Fall – wenn es jedoch möglich ist, erarbeite ich mit meinen Mandanten gerne eine einvernehmliche Lösung.

Wenden Sie sich gern an mich und wir vereinbaren schnellstmöglich einen Beratungstermin.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechtsanwalt Michael Struck

Rechtsanwalt Struck und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Dr. Fricke & Collegen PartG mbB beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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