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Wann spricht die Staatsanwaltschaft von Betrug?

Letzte Aktualisierung am 2023-03-09 / Lesedauer ca. 6 Minuten

Als Vermögensdelikt findet man den Betrug im Strafgesetzbuch unter § 263 StGB. Dort heißt es: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wird also jemand durch eine bewusste Täuschung dazu gebracht eine Vermögensverschiebung zu tätigen, die ihm einen Vermögensnachteil, einen Vermögensverlust, beschert, so ist er Opfer eines Betrugsdeliktes geworden. Der Täter hat sich selbst, in Bereicherungsabsicht, durch diese Täuschung arglistig einen Vermögensvorteil verschafft und dabei fremdes Vermögen, geschädigt.

Zum Delikt des Betruges zählt bereits, wer das Vermögen eines anderen auch nur in Gefahr bringt. Um dies besser fassen zu können, hat die Rechtsprechung folgende Kriterien, bzw. Tatbestandsmerkmale, für das Vorliegen eines Betruges definiert:

  • Es muss eine tatsächliche Täuschung über Tatsachen vorliegen: Wer über eBay eine Ware anbietet und dann schreibt, diese nach Auktionsende und nach Erhalt des Auktionsbetrags zu verschicken, der hat eine Tatsache geäußert - wenn er nachweislich gelogen hat, lag eine Täuschung vor. Auch das absichtliche Täuschen über den Wert oder die Beschaffenheit einer Sache erfüllt den Tatbestand des Betruges.
  • Die Täuschung muss einen Irrtum, eine Fehlvorstellung, anregen: Der Bieter bei einer Auktion ist also – irrtümlich, wie sich später herausstellt - der Meinung, die Ware nach der Bezahlung auch zu erhalten.
  • Es muss eine Vermögensverfügung vorliegen, das heißt die Tat muss sich direkt vermögensmindernd auswirken, meist kostet es dem Geschädigten Geld, entweder durch eine aktive Handlung oder durch Unterlassen - die eBay-Ware wird einfach nicht verschickt.
  • Aufgrund der Vermögensverfügung ist ein Schaden bzw. wenigstens eine Vermögensgefährdung entstanden. Der Schaden des Auktionsgewinners ist klar, er hat für eine Ware bezahlt, die er nicht erhalten hat. Es ergibt sich eine Differenz = der Schaden.
  • Zu diesen objektiven Kriterien kommt noch ein weiteres subjektives Kriterium hinzu. Die Tat muss vorsätzlich begangen worden sein. Der Vorsatz ist insbesondere beim Nachweis für einen versuchten Betrug wichtig.
  • Des Weiteren muss die Absicht sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen nachweislich bestanden haben.

10 Punkte wie man Betrug vorbeugen kann

  1. Seien Sie skeptisch gegenüber E-Mails und Anrufen von Unbekannten, die Geld oder persönliche Daten anfordern.
  2. Seien Sie vorsichtig bei der Verwendung von Kredit- oder Debitkarten im Internet.
  3. Geben Sie sensible, persönliche Daten nur auf sicheren Websites ein.
  4. Geben Sie niemals Ihre Kontonummer oder Kreditkartennummer an jemanden, der Sie kontaktiert.
  5. Seien Sie vorsichtig mit unerwünschten Pop-Ups und E-Mails, die verdächtig aussehen.
  6. Verwenden Sie starke Passwörter und verwahren Sie diese sicher.
  7. Seien Sie misstrauisch gegenüber unerwarteten Geldangeboten.
  8. Seien Sie vorsichtig bei Investitionsmöglichkeiten, die zu gut klingen, um wahr zu sein.
  9. Nutzen Sie die Sicherheitsfunktionen Ihrer Bank, um auf Online-Konten zuzugreifen.
  10. Seien Sie vorsichtig bei unbekannten Downloads.

Auch kleine Betrugsdelikte sind strafbar

Bereits bewusst getätigte falsche Angaben in Formularen über die Einkommensverhältnisse, z.B. im BAföG-Antrag, werden als Betrug gewertet, wenn man damit eine höhere Bezuschussung erreicht. Die Strafe wird je nach Schwere des Betruges unterschiedlich hoch angesetzt.

Was ist das Strafmaß für einen Betrug?

Bei einer einfachen Betrugsstraftat muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Zudem werden Verurteilte im Bundeszentralregister geführt. Neben dem einfachen Betrug gibt es strafrechtlich auch den versuchten Betrug und den schweren Betrug.

Was versteht man unter einem versuchten Betrug?

Bei Betrug ist, als Vorsatzdelikt, bereits der Versuch des Betruges strafbar. Das Begehen eines versuchten Betruges bedeutet, es liegt eine Vorsätzlichkeit vor, die Tat selbst wurde aber noch nicht ausgeführt. Es ist also auch noch kein Schaden entstanden. Ein typischer Betrugsversuch findet sich häufig im Verwaltungsrecht. Ein Beamter prüft einen Bafög-Bescheid auf Richtigkeit und findet heraus, wie es tatsächlich um die Vermögensverhältnisse des Antragsstellers bestellt ist. Der Antragsteller hat also bezüglich seiner Einkommensverhältnisse gelogen und wollte den Staat betrügen. Dem Staat wäre durch diese Lüge bzw. diesen Betrug ein Vermögensschaden zugefügt worden. Der Straftatbestand des versuchten Betruges führt meist zu einer milderen Strafe. Allerdings befindet darüber das Gericht.

Wann handelt es sich um schweren Betrug bzw. Betrug in einem besonders schweren Fall?

Betreibt man einen Betrug nicht nur zur einmaligen Bereicherung, sondern zu Geschäftszwecken, ist man beispielsweise Mitglied einer Bande, bringt man eine besonders große Anzahl an Menschen um ihr Vermögen, oder geht es um enorme Summen (i.d.R. ab 50.000 Euro) so wird dies als schwerer Betrug angesehen. Auch wenn man einen Menschen durch den Betrug in existenzielle Not bringt, seine eigenen Befugnisse missbraucht, Amtsmissbrauch begeht oder es um den Betrug einer Versicherung geht (immer vorsätzlich), dann können die Voraussetzungen für einen schweren Betrug gegeben sein. Das Strafgesetzbuch regelt den schweren Betrug in § 263 Absatz 3 StGB. In der Folge reagiert das Betrugsstrafrecht auf schwere Betrugsfälle mit einem höheren Strafmaß. Bei diesen Straftaten kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängen. Zudem ist das Verhängen einer Geldstrafe bei diesen Tathandlungen in aller Regel nicht mehr möglich. Die Verurteilten müssen sich nicht zuletzt auch in einem Zivilprozess rechtfertigen.

Bei Betrug selbst anzeigen?

Viele Personen fragen sich, ob sich eine Selbstanzeige bei Betrug strafmildernd oder strafbefreiend auswirkt. Entgegen der Praxis im Steuerrecht ist dies im Strafrecht nicht möglich. Eine Selbstanzeige bei Betrugsdelikten hat bestenfalls eine strafmildernde Wirkung. Wenden Sie sich vor einer Selbstanzeige an eine Kanzlei für Strafrecht und holen Sie sich in einem Erstgespräch eine Ersteinschätzung durch einen auf Betrugsdelikte versierten Strafrechtsanwalt ein.

Lässt sich der Betrug nachweisen?

Einen Betrug, die Täuschungshandlung, zweifelsfrei nachzuweisen, ist in vielen Fällen schwer. Oft müssen entsprechende Verfahren eingestellt werden oder kommen erst gar nicht zur Anklage bzw. vor Gericht. Ob Sie Geschädigter, also ein Betrugsopfer sind, oder selbst des Betruges verdächtigt werden, legen Sie Ihren Fall schnellstmöglich einem Rechtsanwalt zur Prüfung vor. Als Strafverteidiger kann er den Tatvorwurf prüfen und einordnen und in einem Strafverfahren im Sinne seines Mandanten alle Register ziehen. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe - gleich hier bei anwaltssuche.de

Kann Betrug verjähren?

Wie für fast jede Straftat, Mord ausgenommen, gibt es auch bei Betrugsdelikten eine Verjährungsfrist. Genau genommen gibt es sogar zwei Fristen. Die Strafverfolgungsverjährung und die Strafvollstreckungsverjährung. Die Verfolgungsverjährung bei Betrug beträgt fünf Jahre ab Beendigung der Tat. Bei der Strafvollstreckungsverjährung, hier handelt es sich um die Verjährung der Vollstreckung einer bereits verhängten Strafe, orientiert sich die Vollstreckungsfrist sich an der festgesetzten Strafe beginnend mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil.

Gibt es straffreie Betrügereien?

Der Betrugsvorwurf hat viele Gesichter und nicht wenige Menschen finden ein bisschen "Schummeln" z.B. gegenüber Behörden irgendwie okay. Das Gesetz drückt jedoch kein Auge zu. So geht die Staatsanwaltschaft konsequent jedem Betrugsvorwurf nach.

Warum anwaltliche Beratung bei Betrugsdeliken?

Als Opfer eines Betruges hat man einen Rückzahlungsanspruch. Diesen kann man auf dem Zivilrechtsweg in einem Zivilprozess durchsetzen, oder man stellt bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eine Strafanzeige. Bei Betrug mit nur geringem Vermögensschaden ist zusätzlich ein Strafantrag zu stellen. Kommt es zur Anklage, kann man seine Rechte dem Schuldner gegenüber auch in einem Strafverfahren durchsetzen. Den strafrechtlichen Weg eines Strafverfahrens sollte man nicht ohne einen Opferanwalt gehen. Nur so können Formfehler, die zur Einstellung des Verfahrens führen könnten, sicher vermieden werden.

Haben Sie eine Strafanzeige wegen Betruges zugestellt bekommen, so sollten Sie sich die Unterstützung eines Rechtsbeistandes sichern. Nehmen Sie, bei einer möglichen Vorladung zur Polizeidienststelle für Ihre Aussage im laufenden Ermittlungsverfahren, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Anspruch und besprechen Sie die weitere für Sie vorteilhafteste Vorgehensweise mit Ihrem Strafrechtsanwalt. Ihr Anwalt wird für Sie als Beschuldigten die Vorwürfe und den Sachverhalt genau prüfen, Akteneinsicht fordern und daraufhin die für Sie als seinen Mandanten / seine Mandantin beste Verteidigungsstrategie erarbeiten. Auch wenn Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, ist ein versierter Anwalt wichtig und kann für seinen Mandanten viel Übel abwenden. Eine gute Verteidigung kann eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen oder das Strafmaß bei einer Verurteilung mindern.

Neben den Tatbeständen für besonders schweren Betrug wie z.B. den gewerbsmäßigen Betrug oder den Bandenbetrug gibt es noch einige weitere. Zu erwähnen wären hier unter anderem z.B. Sozialleistungsbetrug, Computerbetrug bzw. Internetbetrug, das Erschleichen von Leistungen, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug oder Kreditkartenmissbrauch, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Identitätsdiebstahl oder auch Sportwettbetrug.

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