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Rechtliches zum Domainrecht

Letzte Aktualisierung am 2017-01-23 / Lesedauer ca. 5 Minuten

Domain und Domäne

Domainrecht bezeichnet eine Ansammlung rechtlicher Normen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, die sich mit der Vergabe von Domänen-Namen beschäftigen, das Hosting oder den Domain-Verkauf zum Gegenstand haben. "Domäne" ist der deutsche Begriff für die allgegenwärtige "Domain". Jeder kann eine Domäne bei einer der zentralen Registrierungsstellen (z.B. Denic) beantragen. Doch immer seltener steht der Wunsch-Domainname noch zur Verfügung; meist waren andere schneller. Theoretisch kann nämlich jeder jede freie Domain für die eigene Nutzung registrieren und bekommt dafür den Zuschlag von der Registrierungsstelle. Ob die Nutzung des Namens allerdings gegen eines der genannten Rechte verstößt, steht auf einem anderen Blatt. Die Registrierungsstellen betreiben eine Art Vogel-Strauß-Politik: Sie vergeben nur Domains, überprüfen aber nicht, ob bei der Domainvergabe evtl. andere Rechte berührt oder verletzt werden. Das ist einzig Sache des Registrierenden. Glücksgefühle nach der erfolgreichen Vergabe der persönlichen Wunsch-Domain sind also trügerisch. Und herauszufinden, ob eine Domain andere Rechte verletzt, ist alles andere als leicht.

Das Registrieren einer Domain ist erst die halbe Miete

Eigentlich gilt für die Registrierung von Domain-Namen das Recht des Schnellsten: Wer eine Domain zuerst registriert, dem gehört sie auch. Das verleitet dazu, möglichst viele Domains möglichst schnell zu registrieren und dann mit Gewinn zu verkaufen. Gute und passende Domain-Namen sind begehrt – so begehrt, dass die Ressourcen endlich scheinen. Zwar kommen laufen neue Top Level Domains hinzu, aber auch hier gelten Einschränkungen. Handel mit Domainnamen bringt nur dann etwas, wenn man damit kein Eigentor schießt: Der Umgang mit Domains und Domainnamen kollidiert häufig mit Normen aus dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem Namensrecht. Geschützte Markennamen oder Firmennamen sollte man keinesfalls als Domainnamen registrieren (und nutzen). Wer das tut, riskiert eine Abmahnung oder einen noch ernsthafteren juristischen Konflikt. Weder das eine noch das andere ist billig; die hohen Streitwerte und die entsprechenden Kosten im Zusammenhang mit z.B. Markenrechtsverletzungen (leicht sechsstellig!) kann nicht jeder stemmen.

Goldene Regeln für das Domainrecht

Im Internet kursieren die "7 Goldenen Domain Regeln". Sie beschreiben kurz und knapp die wichtigsten Richtlinien, die es bei der Registrierung und noch vor der Nutzung einer Domain einzuhalten gilt. Mit ihrer Hilfe lassen sich die größten Schäden verhindern. Prinzipiell "out" bei der Domainnutzung sind demnach Marken- und Unternehmensnamen, Namen von Prominenten, Buch-, Zeitschriften- und Filmtitel, Städtenamen und KFZ-Kennzeichen usw.

Eigenrecherche zwingend, professionelle Recherche möglich

In aller Regel möglich ist der eigene Vor- und Nachname, der Name des eigenen Unternehmens, selbst erdachte Fantasienamen. Für diese Positivliste gilt natürlich die gleiche Einschränkung wie für alle Domainnamen: Was bereits als Marke geschützt ist, ist immer "out" und kann unliebsame juristische Konsequenzen mit sich bringen. Man kann selbst recherchieren, ob eine Domain bereits vergeben ist (bei den Registrierungsstellen); ob ein Name geschützt ist, erfährt man hier aber nicht. Will man keine professionelle Stelle mit der Recherche beauftragen, sind wenigstens Eigenrecherchen unerlässlich. Die Eingabe des Wunschnamens bei den wichtigsten Suchmaschinen und eine Analyse der Ergebnisse ist schon einmal eine gute Idee, eine besonders hohe Sicherheit bietet das jedoch nicht. Letztlich wird nur eine eingehende Markenrecherche eine höhere Sicherheit bringen. Wer die Rechte eines Dritten durch die Registrierung oder Nutzung eines Domainnamens verletzt, wird meist zunächst eine Abmahnung erhalten, verbunden mit der Aufforderung, die Rechtsverletzung künftig zu unterlassen ("strafbewehrte Unterlassungserklärung").

Bei Abmahnung oder Unterlassungserklärung spätestens zum Anwalt!

Im Falle von Domainstreitigkeiten oder Rechteverletzungen bei Domains empfehlen wir auf jeden Fall einen Anwalt. Der weiß am besten, wie Sie sich effektiv wehren können und steht Ihnen mit Rat und notwendigenfalls auch Tat zur Seite. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Internetrecht in Ihrer Nähe!

Domain-Grabber dürfen Namen registrieren

Mit Domains bzw. mit den Namen für eine Domain wird schwunghafter Handel getrieben. Domain-Händler registrieren sie mit dem Ziel, sie an interessierte Unternehmen weiter zu verkaufen, auch wenn sie sie selbst nicht nutzen. Für gutes Geld, versteht sich. Das ist auch statthaft. Wenn also ein Domain-Grabber (Händler) einen Namen für sich registriert hat, den Sie nutzen möchten, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als mit ihm handelseinig zu werden. Denn bei der Registrierung gilt das Prioritätsprinzip - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die Registrierungsstellen für Domainnamen kümmern sich nämlich nicht darum, wer die Namen registriert und ob er ein Recht dazu hat sie zu nutzen.

Marken oder geschützte Bezeichnungen - Vorsicht!

Wird ein Domainname dann tatsächlich genutzt, bekommt dieses Spiel völlig andere Vorzeichen. Denn dann regieren unter Umständen auch andere Rechte in den Streit hinein, zum Beispiel das Markenrecht oder das Namensrecht. Die Markennamen oder Firmennamen anderer, die durch diese Rechte geschützt sind, kann man nicht als eigene Domainnamen nutzen. Ihre Inhaber werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit dagegen zur Wehr setzen. Besonders dann, wenn sie einen geschäftlichen Nachteil befürchten.

Domainstreit: Wer hat die besseren Karten?

Wenn der eigene Firmenname noch frei ist (oder nutzbringende Ableitungen, Abkürzungen, Akronyme davon) und als Domainnamen genutzt werden kann, so kann das durchaus geschäftliche Vorteile haben. Ist er es nicht, kann man sich möglicherweise mit dem Inhaber über die Nutzungsrechte einigen. Kommt es zum Streit, hat derjenige die besseren Karten, der die "besseren" Rechte am Namen hat (das sind oft auch die älteren Rechte). Und wer die hat, kann anderen die Nutzung untersagen - unter Einsatz der zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel.

Jemand hat es auf Ihre Domain abgesehen - was tun?

Genau das kann Ihnen passieren, wenn Sie der Inhaber einer Domain sind. Selbst dann, wenn Sie sie bereits seit geraumer Zeit nutzen, kann Ihnen jemand Ihre Domain streitig machen, indem er bessere, ältere, geschützte etc. Rechte geltend macht. In aller Regel wird er eine Unterlassung verlangen und Sie dazu bringen wollen, die Domain freizugeben - möglicherweise ein kaum absehbarer Schaden für Sie. In diesem Fall müssen Sie Ihre Rechte effektiv verteidigen - ein Fachmann kann dabei helfen.

Bereits bei der Auswahl des Domainnamens vorbeugen

Natürlich ist es toll, wenn Sie Ihre Wunschdomain registrieren und dann nutzen können. Sie ersparen sich aber möglicherweise Enttäuschungen, wenn Sie sorgfältig bei der Domainauswahl vorgehen. Denn neben der eigentlichen Recherche nach dem Domainnamen sollte gleichberechtigt recherchiert werden, ob (und welche) Rechte Dritter an dem Namen vorhanden sein können.

Ein Anwalt hilft

Ein Anwalt wird gemeinsam mit Ihnen überprüfen, wie Sie sich bei einer Domainstreitigkeit am besten wehren können und welche geeigneten Schritte einzuleiten sind. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Ihrer Nähe!
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