Anwalt Jugendstrafrecht - Info
Das Jugendstrafrecht regelt in Deutschland die Strafangelegenheiten der 14-17-jährigen, sowie mit Einschränkungen die der 18-20-jährigen. Es ist ein vom "normalen" Erwachsenenstrafrecht abweichendes Sonderstraf- und -prozessrecht, dessen Rechtsgrundlage das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist. Für Erwachsene ist das Strafrecht dagegen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Hintergrund für die unterschiedliche Behandlung von jugendlichen Straftätern und erwachsenen Straftätern ist die unterschiedliche Zielsetzung der gesetzlich geregelten Strafe. Ziele des Erwachsenenstrafrechts sind insbesondere Sühne, Vergeltung, Abschreckung oder Sicherung der Allgemeinheit. Im Jugendstrafrecht steht dagegen der Gedanke der Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung im Vordergrund.
Daraus folgt, dass im Jugendstrafrecht vor allem die Person des Täters, und nicht die Tat an sich im Vordergrund steht. Es wird auf die Anwendung der im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Sanktionen verzichtet. Stattdessen versucht man dem Jugendlichen durch ernsthafte Ermahnung oder leichte Sanktionen (z.B. Ableisten von Sozialstunden) zu verdeutlichen, dass die gesellschaftlichen Normen auch für ihn gelten. Nur in sehr schweren Fällen, werden gegenüber Jugendlichen Freihheitsstrafen angeordnet.
In Strafangelegenheiten ist es besonders wichtig, sich durch einen zuverlässigen und im Strafrecht erfahrenen Strafverteidiger verteidigen zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass die dem Beschuldigten / Angeklagten im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zustehenden Prozessrechte auch tatsächlich eingehalten werden. Geschieht dies nicht, drohen dem Beschuldigten / Angeklagten empfindliche Nachteile, die von ungerechtfertigten Veruteilungen bis zu überhöhten Strafen reichen können.
Anwalt für Jugendstrafrecht
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