Anwalt Jugendstrafrecht

Strafverteidiger Anwalt Strafrecht

Grundsätzlich gelten für Jugendliche die allgemeinen Gesetze wie das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung, aber dazu kommt das Jugendstrafrecht. Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind als Kinder strafunmündig; für Erwachsene hingegen herrscht das allgemeine Strafrecht. Für die Übergangszeit gilt in Deutschland das Jugendgerichtsgesetz. Das Jugendstrafrecht ist demnach ein Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter im Stadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter. Konkret gesagt: Das Jugendstrafrecht gilt uneingeschränkt für Jugendliche, d.h. für Menschen, die zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren; eingeschränkt zwischen 18 und 20 Jahren.

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht handelt es sich beim Jugendsstrafrecht um ein Erziehungsstrafrecht. Das Jugendstrafverfahren zielt demnach nicht darauf ab, den jugendlichen Täter zu bestrafen - im Vordergrund steht der Erziehungsgedanke. Dabei soll berücksichtigt werden, dass es sich bei den Straftaten jugendlicher Täter oft um verhältnismäßig harmlose und meistens um vorübergehende Entgleisungen handelt - häufig handelt es sich um "typische" Delikte der Jugenddelinquenz, so z. B. Beleidigung, Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Graffiti, Schwarzfahren.

Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll in erster Linie erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Dem Richter stehen dabei eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, um die passende Sanktion für den Täter zu finden.
Dabei wird in drei Gruppen unterschieden:

  • Erziehungsmaßregel
  • Zuchtmittel
  • Jugendstrafe

Dabei richtet sich die Wahl der Rechtsfolge danach, welche nach der Persönlichkeit des Täters den besten Erfolg für seine Resozialisierung verspricht.

Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter in einem Strafverfahren beschuldigt wird, sollten Sie sich unbedingt anwaltlichen Rat suchen. Vor allem dann, wenn es sich um schwerwiegende Straftaten handelt oder wenn Ihr Kind nicht das erste Mal straffällig geworden ist. Achtung! Gerade bei heranwachsenden Tätern ist die Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht zu überprüfen und ggfs. auf die Anwendung des "milderen" Jugendstrafrecht hinzuwirken.

Deshalb sollte hier nichts auf eigene Faust veranlasst werden. Ansonsten könnten Fehler begangen werden, die erhebliche Konsequenzen haben können.

Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig juristisch beraten.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.

Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Rechtsanwalts.

Bedenken Sie jedoch: Eine juristische Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.

Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht.


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