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Was üble Nachrede bedeutet und wie man dagegen vorgehen sollte

Letzte Aktualisierung am 2017-06-22 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Wann handelt es sich um üble Nachrede?

Nach dem deutschen Recht sind so genannte Ehrdelikte (Ehrverletzungsdelikte) strafbar. Zu ihnen zählt, neben Beleidigung und Verleumdung, auch die üble Nachrede. Der Straftatbestand der üblen Nachrede ist dann erfüllt, wenn eine Person über eine andere Person eine ehrverletzende Tatsache öffentlich behauptet oder verbreitet. Wichtig dabei:
  • Die Behauptung wird als Tatsache hingestellt ("Frau Müller hat das und jenes getan"), ohne dass dies allerdings bewiesen werden könnte. Der Täter stellt die Tatsache als zutreffend dar - so, als bestünde überhaupt kein Zweifel daran.
  • Ehrverletzend ist eine Behauptung dann, wenn sie eine andere Person öffentlich herabsetzt, lächerlich macht oder vorgibt, dass die Person sittliche und moralische Regeln missachtet ("Beate schmeisst sich an jeden ran") usw.
  • Eine üble Nachrede wird nicht, wie eine Beleidigung, gegenüber der beleidigten Person ausgesprochen. Sie geschieht öffentlich, also gegenüber anderen Personen.
  • Welche Form der öffentlichen Behauptung der Täter wählt, ist im Ergebnis gleichgültig. Er kann dies "live", also vor anderen Personen tun, er kann die ehrverletzende Behauptung aber auch im Internet aufstellen.
  • Üble Nachrede ist auch dann gegeben, wenn man nicht der Urheber der ehrverletzenden Behauptung ist. Nachplappern genügt völlig. Entscheidend ist das Verbreiten.

Wie lässt sich üble Nachrede beweisen?

Für die Opfer kann üble Nachrede schlimme Folgen haben. In vielen Fällen können sie sich nicht wehren, oft wissen sie nicht einmal, was gespielt wird. Denn es ist nicht immer offensichtlich, aus welcher Ecke die Ehrverletzungen kommen (es sei denn, man bekommt sie schwarz auf weiß oder im Internet zu Gesicht). Sie bleiben Gerüchte, die in die Welt gesetzt worden sind und sich festsetzen. Betroffene erleben mitunter, dass sie sozial isoliert werden. Entsprechend schwierig kann es sein, übler Nachrede einen Riegel vorzuschieben. Wer sich rechtlich zur Wehr setzen möchte, braucht als Beweis eine konkrete Äußerung (eben die ehrverletzende Behauptung) und konkrete Täter.

Wie gegen üble Nachrede wehren?

Üble Nachrede ist ein Antragsdelikt. Der Betroffene muss von sich aus Strafantrag stellen, und zwar innerhalb von 3 Monaten nach der Straftat bzw. nach dem Bekanntwerden der Straftat. Außerdem gehört üble Nachrede zu den Privatklagedelikten: Die Staatsanwaltschaft muss nicht jede Straftat selbst verfolgen. Sie verweist die Betroffenen (bei "kleineren" Delikten) auf den Privatklageweg und stellt eigene Ermittlungen ein, kann sie aber bei Interesse jederzeit wieder aufnehmen.

Was kostet üble Nachrede und wie kann man sie beenden?

In vielen Fällen kommt es Geschädigten / Betroffenen nicht darauf an, dass der Täter für ihre Ehrverletzungen zu einer Geldstrafe verurteilt wird, dem in solchen Fällen üblichen "Tarif" (auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren sind möglich). Es ist viel wichtiger für sie, dem üblen Tun wirksam ein Ende zu setzen. Dafür stehen zivilrechtliche Schritte zur Verfügung, in diesem Fall z.B. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Widerruf. Ein Widerrufsanspruch besteht für den Geschädigten bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn es durch unwahre Tatsachenbehauptungen beeinträchtigt wurde.

Gegen üble Nachrede vorgehen - mit anwaltlicher Hilfe

Ein erfahrener Anwalt hilft Ihnen weiter, wenn Sie sich gegen ehrverletzende Behauptungen zur Wehr setzen müssen. Er berät Sie individuell, wie sie dies wirksam tun können und leitet die notwendigen Schritte ein. Hier finden sie einen Anwalt für Strafrecht auch in Ihrer Nähe.
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