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Medienrecht - Freiheiten und Grenzen für die Medien
Letzte Aktualisierung am 02.08.2017 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
Medien sind Kommunikationsmittel. Das Medienrecht regelt die Nutzung und Nutzbarkeit der Inhalte, die über Medien verbreitet werden. Seine Regelungen betreffen das Internet, Radio und Fernsehen, die Presse und den Film. Das Medienrecht definiert die Grenzen medialen Handelns, verteidigt aber auch seine Freiheiten. Es ist kein abgeschlossenes Rechtsgebiet, sondern berührt Rechtsgebiete wie das Internetrecht, das Telemediengesetz, das Rundfunkrecht, das Presse- und Verlagsrecht usw. Auch das Urheberrecht (das die Rechte von Urhebern am eigenen Werk schützt), das Wettbewerbsrecht (UWG-Recht) und datenschutzrechtliche Regelungen kommen im Medienrecht zur Anwendung.
Die häufigsten Rechtsprobleme im Medienrecht
Durch die schnelle technische Entwicklung bei den neuen Medien unterliegt das Medienrecht einem stetigen, teilweise rasanten Wandel. Zeitungen, Radio und Fernsehen verlieren weite Bereiche ihrer traditionellen Inhalte an das Internet. Dort wird jeder zum Medienmacher, der sich dazu berufen fühlt, dort spielt sich der große Teil aller medialen Aktivitäten ab, dort sind Inhalte frei zugänglich, die jeder kopieren kann, aber keiner kopieren darf. Dementsprechend liegen die Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit und medienrechtlicher Konflikte aktuell immer stärker Internet.- Das Urheberrecht findet Anwendung, wenn es beispielsweise um den beim Schutz der eigenen kreativen Arbeit geht: Was der Urheber eines Werkes erdacht oder erarbeitet hat, darf ein Dritter nicht einfach zu eigenen Zwecken nutzen.
- Das Presserecht gibt vor, was in der Öffentlichkeit über eine Privatperson oder ein Unternehmen sagen oder schreiben darf und schützt die Persönlichkeitsrechte.
- Das Wettbewerbsrecht legt fest, wie ein fairer Wettbewerb unter Marktteilnehmern auszusehen hat. Es gibt Regeln vor, die allen die gleichen Chancen im Wettbewerb gestatten sollen.
- Das Telemediengesetz erstellt Rahmenbedingungen für die Telemedien (elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, vornehmlich das Internet). Hier ist zum Beispiel geregelt, was sowohl kommerzielle Anbieter aber auch private Betreiber von Webseiten bei ihren (Informations-)Angeboten zu berücksichtigen haben.
- Das Datenschutzrecht scheibt unter anderem vor, wie geeignete Maßnahmen zum Schutz gespeicherter Kunden- und Mitarbeiterdaten zu treffen sind und regelt die entsprechenden Verantwortlichkeiten.