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Social Media aus rechtlicher Sicht

Letzte Aktualisierung am 04.08.2016 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Soziale Netzwerke - ein bleibendes Phänomen

Facebook, Twitter, Instagram - soziale Medien (Social Media) sind regelmäßiger Teil des Alltags vieler Menschen. Hier findet Vernetzung statt, kann man Meinungen zu beliebigen Themen loswerden, Details aus seinem Leben kommunizieren und illustrieren, die Äußerungen anderer kommentieren. In das digitale Leben fließt jede Menge Zeit und Aufmerksamkeit; es besitzt einen hohen Stellenwert für zahlreiche Zeitgenossen. Diese Tatsachen machen Social Media auch für Unternehmen interessant. Angesichts schwindender Werbemöglichkeiten in Zeitungen und Zeitschriften haben sie die neuen Social Media Welten als Plattformen für Werbung und Imagebildung entdeckt. Um potenziellen Kunden möglichst nahe zu sein und ihnen auf eigenem Terrain zu begegnen, gründen sie dort (Unternehmens-) Profile und Präsenzen, die professionell mit Inhalten versorgt und kommerziell betrieben werden. Ein Kinderspiel ist das allerdings nicht: Wer auch immer sich geschäftlich in Sozialen Medien betätigt, muss dort auf die Rechtssicherheit seiner Auftritte und Vorhaben achten.

Soziale Netzwerke - privat oder geschäftlich

Die Pflichten kommerzieller Nutzer in Sozialen Medien unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von denen privater Nutzer. Private Nutzer haben in erster Linie darauf zu achten, dass sie keine Urheberrechte verletzen und mit ihren Beiträgen und Äußerungen nicht gegen die Meinungsfreiheit und die Persönlichkeitsrechte anderer verstoßen. Urheberrechtsverletzungen geschehen am häufigsten durch die Nutzung von Fotos / grafischem Material, Videos, Musik oder Texten, die "mal schnell" kopiert werden, zu denen man aber keine Rechte besitzt. Derlei Verstöße lassen sich durch Aufmerksamkeit und bewusstem Umgang mit fremden Inhalten leicht vermeiden. Wer trotzdem unkontrolliert kopiert und dabei erwischt wird, riskiert mindestens eine teure Abmahnung .

Netiquette - nett, aber genügt nicht

Für Meinungsäußerungen und angemessenes Verhalten in Sozialen Medien (und generell im Netz) gibt es zwar die so genannte "Netiquette". Die besitzt jedoch keinerlei rechtliche Relevanz. Soziale Medien werden von der Rechtsprechung in der Regel als öffentlicher Bereich angesehen, selbst dann, wenn es um Inhalte geht, die in "geschlossenen Gruppen" kursieren. Hier gilt die Freiheit der Meinungsäußerung - aber es gelten genauso deren Regeln und Grenzen. Wer sich als Autor ungehemmt äußert, weil er sich in einer rechtsfreien (weil privaten) Blase wähnt, kann auf die Nase fallen. Nicht jeder Beitrag ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Was gegen Persönlichkeitsrechte oder die Meinungsfreiheit verstößt, kann rechtliche Konsequenzen haben. In Social Media häufig anzutreffen, sind Mobbing, Hasskommentare und Beleidigungen - allesamt keine Kavaliersdelikte, sondern handfeste Straftatbestände. Die Justiz geht gegen die Verrohung vor. Es braucht hier aber auch schon mal Aufklärung darüber, dass Worte wehtun können. Besonders Kinder und Jugendliche teilen gerne großzügig aus. Klare Ansagen könnten das verhindern.

Was Unternehmen beachten müssen

Unternehmen müssen bei ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken einen wesentlich breiteren Bereich an Rechtsvorschriften berücksichtigen als private Nutzer. Zusätzlich zu den bereits genannten sind vor allem das Datenschutzrecht, UWG-Vorschriften, Markenrechte, Vorschriften zu Preisangaben, das Impressum, korrekte Allgemeine Geschäftsbedingungen usw. zu beachten. Abmahnfähige Inhalte werden von Mitbewerbern (und deren Anwälten) gerne für einen kleinen Seitenhieb benutzt. Wer sich geschäftsmäßig in Sozialen Netzwerken tummelt, sorgt besser für einen rechtssicheren Auftritt und für die rechtskonforme Darstellung und Abwicklung seiner Aktivitäten.

Das Recht auf Vergessen(werden)

Mit dem Erstellen eines Profils in einer Netzwerkplattform / einem sozialen Netzwerk akzeptiert der Nutzer die Datenschutzregelungen des Betreibers. Die müssen zwar rechtskonform sein, sind aber in der Praxis häufig Ursache rechtlicher Auseinandersetzungen. Oft werden die Regelungen einseitig so ausgelegt, dass jegliche Daten mehr oder weniger unter der Verfügungsgewalt des Betreibers stehen, der sie nach Belieben nutzen und verwerten möchte - auf unbestimmte Zeit. Selbst wenn man sein Profil aufgeben / löschen möchte, sind Inhalte weiterhin aufzufinden - leider eben auch solche, die im (vielleicht jugendlichen) Leichtsinn gepostet wurden und die man eigentlich gerne loswerden möchte. In der öffentlichen Diskussion und in künftigen Datenschutzbestimmungen ist das "Recht auf Vergessen" ("Recht auf Vergessenwerden" wäre korrekter) ein wesentlicher Diskussionspunkt. Es beinhaltet erweiterte Nutzerrechte gegenüber Internet-Datensammlern (zu denen neben Google auch die Betreiber Sozialer Netzwerke gehören). Sie müssen sich sehr wahrscheinlich künftig verpflichten, bestimmte Nutzerdaten wieder zu vergessen: Nutzer werden unter anderem das Recht erhalten, Informationen auf eigenes Betreiben leichter wieder löschen zu lassen.

Ein Anwalt für Medienrecht hilft Ihnen weiter

Soziale Netzwerke können verbinden. Sie besitzen aber auch Spalt-Potenzial, denn sie machen Dinge öffentlich, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen können, z.B. gegen Persönlichkeitsrechte oder das Recht der freien Meinungsäußerung. Fragen Sie einen guten Anwalt für Medienrecht, wenn Sie betroffen sind. Der weiß Antworten auf alle Social Media-Fragen. Hier bei uns finden sie einen gleich in Ihrer Nähe.
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