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Wann handelt es sich um Rufmord?

Letzte Aktualisierung am 2017-05-17 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Was ist Rufmord?

Vorweg gesagt: Das Strafgesetzbuch kennt den Straftatbestand „Rufmord“ nicht. Hinter dieser umgangssprachlichen Bezeichnung verbergen sich allerdings die Straftatbestände üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB). Unter Rufmord fällt daher, wenn jemand ehrverletzende Tatsachenbehauptung oder unwahre ehrverletzende Behauptungen über eine Person gegenüber anderen verbreitet, die geeignet sind den Betroffenen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Bei der Verleumdung kommt noch das Bewusstsein, bzw. der Vorsatz, des Täters hinzu, dass er die Unwahrheit seiner Behauptungen kennt. Rufmord kann im beruflichen Umfeld eines Menschen geschehen, etwa, wenn jemand gegenüber anderen behauptet, dass der Bio-Metzger sein Fleisch nicht vom Bio-Bauernhof, sondern von einer Großschlachterei bezieht. Oder im privaten Lebensbereich, wenn in der Nachbarschaft getuschelt wird, dass Nachbar X seine Frau schlägt.

Ist Rufmord strafbar?

Strafbar ist Rufmord dann, wenn die Delikte üble Nachrede und Verleumdung erfüllt sind. Das Gesetz sieht bei der üblen Nachrede eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und bei Verleumdung von bis zu fünf Jahren vor, oder jeweils eine Geldstrafe.

Wie kann man sich bei Rufmord wehren?

Opfer eines Rufmords können zunächst versuchen den Täter zur Rede zu stellen und bestenfalls eine öffentliche Richtigstellung seiner Behauptungen bewirken. Ist diese Vorgehensweise nicht von Erfolg gekrönt, kann ein Rufmord-Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten und Strafantrag stellen. Wichtig ist dabei, das der Täter benannt und der Sachverhalt vollständig und detailliert dargelegt wird- am besten unter Benennung von Zeugen oder anderen Beweisstücken (wie EMails oder Briefe). Es muss bei der Sachverhaltsschilderung klar werden, warum es sich bei den Täter-Behauptungen um einen Rufmord handelt.

Unser Tipp: Experten für Strafrecht fragen!

In Fällen von Rufmord besteht immer die Gefahr, dass Polizei und Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen mangelnder Beweis oder Erheblichkeit einstellen. Damit Opfer dem Rufmord-Treiben wirkungsvoll mit einer Anzeige ein Ende setzen können, empfiehlt sich der Gang zum Fachanwalt für Strafrecht.
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