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Facebook aus rechtlicher Sicht

Letzte Aktualisierung am 2017-02-07 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Das ist Facebook

Mehr als 1.2 Milliarden Menschen weltweit haben ein Facebook Konto ("Account"). Knapp eine Milliarde von ihnen loggt sich mindestens einmal im Monat ein, geschätzte 750 Millionen tun das täglich. Und sie sind aktiv. Jeder Nutzer postet im Schnitt 90 Inhalte im Monat: Bilder, Videos, Links, Texte usw. 22 Milliarden Mal (!) pro Tag werden weltweit der Share oder der Like-Button gedrückt. 270 Milliarden Bilder liegen auf den Facebook-Servern, pro Woche kommen 1,7 Milliarden dazu – diese Liste superlativer Fakten ließe sich beliebig fortsetzen. Einer geht noch: Facebook beherrscht einen Anteil von 5,7 % des weltweiten Online-Werbemarktes – ein gigantisches Stück vom Kuchen, das Facebook zu einem der größten Unternehmen auf dem Globus macht. Klar also, dass es hier ums Geschäft geht. Und damit muss es auch um Freiheiten und Grenzen gehen, innerhalb derer dieses Geschäft betrieben werden darf.

Probleme mit dem geltenden Recht

Ein internationaler Konzern, der in den meisten Ländern der Welt agiert, hat stets ein nationales, sagen wir lokales Problem. Gesetze unterscheiden sich von Grenze zu Grenze; das Rechtsverständnis im Facebook-Mutterland ist nicht das von Asien oder Europa. Die liberale amerikanische Art des Umgangs mit Daten und Datenschutzrechten und eine sehr weit gehende Freiheit der Meinungsäußerung lassen sich nicht ungefiltert auf die Gesetze anderer Länder übertragen. Das hat zu Verwerfungen und Rechtsstreitigkeiten geführt. Beispiel: In Deutschland ist der Begriff der Forenhaftung bekannt und ein Teil des Rechtsverständnisses. Vereinfacht gesagt sind die Nutzer, aber auch die Betreiber von Foren, Blogs und Internetseiten (mit-)verantwortlich für die Inhalte, die auf den Seiten gepostet werden. Verstoßen diese Seiten gegen geltendes Recht, sind Betreiber ab dem Moment mitverantwortlich, ab dem sie Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten erlangen. Ab hier müssen sie entsprechende Inhalte "zügig" entfernen. Das ist bei Facebook offenbar nur sehr zögerlich geschehen und bot in der Vergangenheit Anlass zur Kritik und zu Rechtsstreitigkeiten.

Meinungsfreiheit auf Facebook

Als Teil der Social Media Welt ist Facebook öffentlicher Raum, auch dann, wenn nicht alle Inhalte allen Nutzern zugänglich sind. Der öffentliche Raum toleriert nicht jede Meinungsäußerung. Juristisch ist die Frage, was als öffentlich zu gelten hat und was privat ist, nicht endgültig entschieden. Facebook-User haben im Schnitt eine dreistellige Anzahl von Freunden. Gerichte gehen eher davon aus, dass dies nicht mehr unter den Privatbereich fällt. Fest steht: Man darf auf Facebook also nicht alles schreiben, was man will. Verstoßen Inhalte gegen geltendes Recht, ist zunächst der Account-Inhaber verantwortlich. Gewaltdarstellungen, Beleidigungen, Hetze, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung (und Anleitung) zu Straftaten - was nicht durch die Freiheit der Meinungsäußerung (Meinungsfreiheit) gedeckt ist, kann strafrechtlich verfolgt werden. Das Internet ist kein Schonraum: Es gleichgültig, ob Sie Ihrem Nachbarn live und über den Gartenzaun Beschimpfungen an den Kopf werfen oder ihn auf Facebook beleidigen. Die Grundrechte anderer gelten auch hier.

Wer postet der haftet

Was für Inhalte von Blogs, Foren und normalen Internetseiten gilt, ist auch für Facebook bindend. Urheberrechtsfragen und datenschutzrechtliche Aspekte sind entsprechend zu beachten.
  • Beispiel Impressumspflicht . Ob eine rein private Facebook-Seite ein Impressum haben muss, ist unklar und umstritten. Eine geschäftsmäßig genutzte braucht auf jeden Fall ein Impressum - und zwar ein voll gültiges. Ansonsten können Abmahnungen durch Mitbewerber drohen. Problem: Was geschäftsmäßig ist und was nicht, ist umstritten weil nicht klar zu definieren. Möglicherweise kann ein Familienflohmarkt, den ein Profileigner auf Facebook ankündigt, bereits als kommerziell angesehen werden - die Betonung liegt auf "kann". Hier ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste.
  • Beispiel Urheberrecht . Inzwischen sollte sich herumgesprochen haben, dass die Nutzung von Bildern und Grafiken wo auch immer im Internet festen Regeln unterworfen ist - auch auf Facebook. Für die Nutzung von Inhalten, deren Rechte man nicht besitzt, drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen ebenso wie auf normalen Internetseiten. Gleichgültig ist dabei, ob es sich nun um Musik, Grafiken, Videos oder andere Inhalte handelt. Faustregel (die auch Kinder verstehen): Vorsicht ist immer dann geboten, wenn es sich um "fremde" Inhalte handelt, also solche, die man nicht selbst hergestellt hat. Juristisch immer noch ungelöst ist das "Gummientenproblem": Das Foto einer Gummiente, für das offensichtlich Urheberrechtsschutz bestand, wurde von einer Person auf das Facebook-Profil eines Dritten hochgeladen. Der Profileigner wurde abgemahnt, obwohl er mit der ganzen Sache nichts zu tun hatte. Da eine außergerichtliche Einigung der Streitparteien erfolgte, kam es nicht zu einem Urteil. Mithin fehlt eine klare Aussage zur Verantwortlichkeit von Profileignern gegenüber den Handlungen Dritter. Auch hier ist also Vorsicht geboten (auch wenn eine Kontrolle schwer bis unmöglich sein dürfte).
  • Beispiel Datenschutzerklärung . Private Facebook-Nutzer sind sicherlich nicht zu einem Hinweis auf den Umgang mit Daten ihrer Profilbesucher verpflichtet. Facebook erhebt diese Daten und hat daher die Pflicht, Besucher eines Profils darüber aufzuklären, was mit ihren Daten geschieht bzw. deren Zustimmung einzuholen. Wer allerdings selbst spezielle Apps oder Formulare auf seiner Facebook-Seite nutzt, mit der er eigene Daten seiner Besucher erhebt, kann sehr wohl verpflichtet sein, die Nutzer über die Datenverwendung zu informieren.

Fragen Sie einen Anwalt

Facebook ist inzwischen in der Mitte der Gesellschaft angekommen - und ist ein allgegenwärtiger Teil davon. Was der einzelne Profilinhaber auf Facebook tun darf und was nicht kann ihm daher nicht gleichgültig sein. Die dynamischen Entwicklungen der digitalen Welt eilen der Rechtsprechung häufig voraus. Entsprechend groß ist die Unsicherheit. Antworten auf alle Ihre Facebook-Fragen kennt ein guter Anwalt für Medienrecht. Hier bei uns finden sie einen gleich in Ihrer Nähe.
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