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Rechte und Pflichten des Vermieters

Letzte Aktualisierung am 2016-07-25 / Lesedauer ca. 2 Minuten
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Der Frieden zwischen Vermietern und Mietern beginnt mit dem richtigen Vertrag

Für die Vertragsparteien beginnt alles mit dem Mietvertrag - und es ist gar nicht einfach, einen gültigen Mietvertrag zu schließen, der den Bedürfnissen beider Parteien gerecht wird. Vor herunterladbaren Muster-Exemplaren aus dem Internet sei gewarnt. Sie sind oft juristisch nicht korrekt bzw. veraltet. Ungemach droht auch dann, wenn Vermieter sich ihren individuellen Mietvertrag selbst zusammenbasteln. Dagegen ist es lohnenswert für den Seelenfrieden, den Zug von Anfang an aufs richtige Gleis zu setzen: Clevere Vermieter ziehen schon bei der Vertragsgestaltung einen Fachmann zu Rate, besonders dann, wenn der Vertrag besondere Gestaltungselemente enthalten soll.

Vermieterrechte, Mieterpflichten: immer kniffelig!

Ist der Vertrag glücklich geschlossen, gibt es andere Juckepunkte für den Vermieter: Die Mülltonnen stehen tagelang auf der Straße herum, der Schnee ist nicht geräumt, in der Nacht ist es häufig zu laut. Was tun Sie als Vermieter, wenn Ihr Mieter seine Vertragspflichten vernachlässigt? Sie wollen beides: die Mieterpflichten erfüllt sehen, dabei aber unnötige Konfrontation vermeiden. Was dürfen Sie - was dürfen Sie aber nicht? Auch hier hilft Ihnen der erfahrene Fachmann bei der Wahl der richtigen Mittel. Und auch dabei, den genau richtigen Ton gegenüber dem Vertragspartner zu treffen.

Wenn es heftig wird zwischen Vermieter und Mieter

Mietrückstände, Mietnomadentum, Zwangsräumung - ab einem bestimmte Zeitpunkt nützen auch klärende Gespräche nichts mehr. Das Tischtuch zwischen Vermieter und Mieter ist zerschnitten. Um weiteren Schaden zu vermeiden oder sogar das Mietverhältnis zu beenden, muss der Vermieter unter Umständen alle verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen. Die Möbel des Mieters auf die Straße zu stellen, ist eindeutig kein Rechtsmittel. Setzen Sie Ihre Forderungen besser mit der Hilfe eines Anwalts durch.

Die Seite der Mieter

Auch für Mieter gibt es jede Menge Gründe sich von ihrem Vermieter nicht alles gefallen zu lassen. Die Nebenkostenabrechnungen sind ungenau und schlampig, das Licht im Hausflur geht auch nach der dritten Aufforderung zur Reparatur nicht, und in Ihrem Keller steht nach wie vor Wasser: Überall da, wo mehr die Rendite als der Haussegen im Vordergrund steht, ist der Frieden schnell gestört. Dabei hat auch der Vermieter genau definierte Vertragspflichten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben. In jedem Fall muss er sein Mietobjekt in Ordnung und vermietbar halten.

Fazit und Tipp

Dass der Gang zum Anwalt in Mietrechts-Angelegenheiten nur zu einer Eskalation führt, ist eine Stammtischweisheit. Oft ist gerade das Gegenteil der Fall. Ein Anwalt ist aufgrund seiner Sachkenntnis und seiner Erfahrung in vielen Fällen in der Lage, einen Weg zur Beendigung bestehender Streitigkeiten zu finden, der für beide Seiten akzeptabel ist. Bei uns finden Sie einen guten Anwalt für Mietrecht - mit nur einem Klick.
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