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Wertminderung bei unverschuldetem Unfallfahrzeug

Letzte Aktualisierung am 2016-05-17 / Lesedauer ca. 2 Minuten
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Wertminderung bei Unfallfahrzeugen

Mit einem finanziellen Ausgleich soll die Wertminderung Ihres Fahrzeugs im Verkaufsfall ausgeglichen werden, da dieser nun als Unfallfahrzeug gilt. Es ist dabei egal, ob Sie Ihr Auto tatsächlich einmal verkaufen wollen. Aber: Wenn Sie es verkaufen, müssen Sie dieses unbedingt als Unfallwagen ausweisen, ansonsten machen Sie sich strafbar.

Wann und wie Sie den Ausgleich erhalten

Voraussetzung für den Erhalt einer Wertminderung ist, dass Sie Ihre Reparaturkosten als Schaden geltend machen. Der Schaden muss dabei tatsächlich eine Wertminderung darstellen. Keine Wertminderung werden Sie erhalten, wenn der Schaden nur ganz gering ist (oberflächlicher Kratzer) und mit einfachen Mitteln vollständig behoben werden kann. Eine grobe Faustformel für den Erhalt einer Wertminderung ist, wenn die Reparaturkosten zirka mehr als zehn Prozent des Fahrzeugwerts betragen. Sie können nur Reparaturkosten geltend machen und nicht die Wiederbeschaffungskosten für ein neues Fahrzeug. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden können Sie allerdings geltend machen. Dann aber haben Sie nicht auch noch zusätzlichen Anspruch auf eine Wertminderung für das Unfallfahrzeug. Es gilt: entweder - oder.

Berechnung des Wertminderungsausgleichs

Im Normalfall wird nach einem Verkehrsunfall ein (möglichst unabhängiger) Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens über Unfallhergang, Schaden, sowie Schadenersatzansprüche beauftragt. Bei ihm können Sie auch die Höhe der Wertminderung erfragen. Möchten Sie eine erste Hausnummer selbst errechnen, können Sie dies mit zwei Berechnungsmodellen tun, die zwar teilweise veraltet sind, aber von Gerichten dennoch häufig herangezogen werden. Suchen Sie im Internet nach "Ruhkopf und Sahm" oder nach "Halbgewachs und Berger".

Keine Alleingänge mit der gegnerischen Versicherung

Versuchen Sie nicht, es selbst mit der gegnerischen Versicherung aufzunehmen. Diese wird mit allen Methoden versuchen, die Höhe der Wertminderung zu drosseln oder Ansprüche aufgrund fehlerhafter Angaben oder juristischer Formfehler ganz abzuwenden. Die Mitarbeiter der Versicherung sind im Bereich der Unfallregulierung besonders geschult und mit großer Sicherheit größere Experten als Sie. Beauftragen Sie besser gleich einen Anwalt für Verkehrsrecht. Sollten Sie keine Schuld oder Mitschuld am Unfallhergang haben, steht Ihnen dieser auch zu und seine Beratungskosten muss in aller Regel die gegnerische Versicherung übernehmen.
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