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Verkabelung von Computersystemen ©freepik - mko

Rechtssicherheit im Internet

Die Nutzung des Internets ist immens und weit mehr als nur eine Verkaufsplattform. Die Gesetze, die das Onlinerecht berühren sind folgerichtig sehr zahlreich. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Gesetzliche Regelungen sind dem Laien oft nicht bekannt. Eine häufige Fehlerquelle mit weitreichenden Folgen ist bereits die Erstellung der Website selbst. Auf keinen Fall dürfen die AGBs und das Impressum fehlen. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Da dies Vertrauen beim Kunden schafft und für Klarheit sorgt. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Oder die AGBs passen nicht für das eigene Geschäftsmodell. Fremde AGBs einfach zu kopieren erfüllt den Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Hannoverer Anwalt zur Prüfung vor.

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Die Rede ist hier sogar von Abmahnwellen. Die Abmahnung bezieht sich auf ein Fehlverhalten welches künftig zu unterlassen ist und mahnt Strafen an. Abmahnungen sollen vornehmlich die Gerichte entlasten durch außergerichtliche Streitbeilegung. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Typischer Fehler ist beispielsweise das Zusenden eines Newsletters per E-Mail ohne der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Das schriftliche Einverständnis des Adressaten ist also unabdingbar. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Bei bereits bestehenden Kontakten sind diese Auflagen auch, jedoch in begrenzter Form, gültig. E-Mail-Werbung ist in der Regel dann zulässig, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender der Mail und dem Empfänger besteht. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Zusätzlich muss das beworbene Produkt zum jeweiligen Geschäft des Werbenden passen. Beispielhaft für untersagte Werbung wäre hier die Kosmetikerin, die Werbung für Wandfarbe macht.

Gesetzliche Regelungen zum Filesharing

Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. Filesharing ist nicht per se verboten. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den schützenswerten Gegenständen. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Der Urheber muss nicht aktiv ein Urheberrecht für sein Werk beantragen, dies ist ein automatisches Recht und besteht ein Leben lang und zusätzlich noch weitere 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Nach obengenannter Schutzfrist von 70 Jahren wird das Werk dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Sie entschlüsseln die Daten und stellen sie den Kunden bereit. Die Nutzung oder das Kopieren fremder Inhalte (Texte, Bilder Grafiken, Musik- und Video-Dateien, Spiele usw.) ist auch und gerade im Internet festen Regeln unterworfen. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Er muss auf Einnahmen durch Eintritt oder den Kauf von DVD oder CD unfreiwillig verzichten. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Vertrauen Sie sich deshalb einem Anwalt für Internetrecht an und schützen sich so vor Missbrauch. Erkämpfen Sie sich mit seiner Hilfe ihr Recht und minimieren sie so den entstandenen Verlust. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Haften die Eltern oder ihre Kinder? Laut einem BGH-Urteil vom 30. März 2017 müssen Eltern zumindest nachträglich recherchieren, wenn sie das Filesharing nicht selbst begangen haben. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Im Zweifelsfall sind deshalb beide freizusprechen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein unbekannter Dritter für den Download verantwortlich ist. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Auch die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist ist unbedingt notwendig. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Selbst, ohne Rechtsrat, zu handeln und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sprich Abmahnung, unterschreiben, ist gleichbedeutend mit dem Ablegen eines Geständnisses. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Internetrecht in Hannover.

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