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Einen Anwalt für Internetrecht in Ingolstadt finden

Rechtsanwälte aus Ingolstadt für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Ingolstadt
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junge Frau streamt Musik ©freepik - mko

Das Internetrecht

Das Internetrecht, oder Onlinerecht, beinhaltet ganz viele unterschiedliche Rechtsgebiete. Die Rechtsgebiete um die es hierbei überwiegend geht sind das Urheberrecht, das AGB-Recht, genauso wie das Wettbewerbsrecht oder das Marken- und das Namensrecht. Alle rechtlichen Vorgaben zu beachten scheint fast unmöglich. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. Auf keinen Fall dürfen die AGBs und das Impressum fehlen. Sehr präzise und genau müssen sie auf das Unternehmen passen. Das ist sowohl für den Eigentümer der Website als auch für den Kunden wichtig und schafft Vertrauen. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Schnell kann man sich so jedoch Ärger einhandeln. Die Formulierungen der fremden AGBs passen vielleicht nicht auf das eigene Unternehmen und führen zu Abmahnungen. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Eine rechtliche Prüfung ist aus diesen Gründen immer ratsam.

Die Abmahnung

Abmahnungen im Internet sind gar nicht selten. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Die Abmahnung bezieht sich auf ein Fehlverhalten welches künftig zu unterlassen ist und mahnt Strafen an. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. Eingangs wurde bereits erwähnt, die häufigsten Gesetzesüberschreitungen geschehen beim Urheberrecht, Marken- oder Namensrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht. Als Beispiel wäre ein per E-Mail zugesandter Newsletter zu nennen, der vom Empfänger vorher nicht genehmigt wurde. Dies wäre wettbewerbswidrig und damit ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Das schriftliche Einverständnis des Adressaten ist also unabdingbar. Da dieses Einverständnis nachweisbar sein muss, eignet sich dafür z.B. das so genannte Double-Opt-In Verfahren. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. Hier gilt in aller Regel, dass E-Mail-Werbung dann zulässig ist, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht. Gültig ist aber hier genauso, dass der Kunde jederzeit die Möglichkeit hat der Zusendung vom Werbung per E-Mail zu widersprechen. Außerdem dürfen Dienstleister nur Produkte oder Dienstleistungen ihres jeweiligen Berufsstandes bewerben. Eine Kosmetikerin, die Werbung für Inneneinrichtung macht, wiederspräche also dieser Richtlinie.

Filesharing und das Gesetz

Unter Filesharing versteht man das Teilen von Bildern, Texten, Videos oder Liedern im Internet. Filesharing ist nicht per se verboten. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den schützenswerten Gegenständen. Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. Ein Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch, gilt ein Leben lang und bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Fremdnutzung muss folglich vom Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigt werden. Ist der Urheber verstorben und die 70 Jahre sind verstrichen, gilt das Werk „gemeinfrei“. Dies bedeutet, jeder kann nun auch ohne Lizenz oder Genehmigung auf das Produkt zugreifen. Diese Vorgaben sind auch für das Filesharing anzuwenden. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Ohne die Erlaubnis in Form einer Lizenz oder eines schriftlichen Einverständnisses wäre das Kopieren oder Verbreiten fremder Daten folglich eine strafbare Handlung. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Er muss auf Einnahmen durch Eintritt oder den Kauf von DVD oder CD unfreiwillig verzichten. Anwälte oder Unternehmen werden also angestellt bzw. beauftragt solche Rechtsüberschreitungen zu ahnden. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Gibt es eine elterliche Haftung? Es gibt ein BGH-Urteil vom März 2017 in dem entschieden wurde, dass Eltern, wenn sie es nicht selbst waren, wenigstens nachträglich versuchen müssen herauszufinden, wer in ihrem Haushalt Filesharing begangen hat. Können sie nicht namentlich nachweisen welches ihrer Kinder diese illegale Handlung vollzogen hat, so werden die Eltern selbst zur Haftung herangezogen. Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Als Erstes sollte man sich, bei einer Abmahnung wegen Filesharing, um einen versierten Anwalt für Internetrecht kümmern. Abmahnungen sind mit Fristen versehen, die es einzuhalten gilt. Der Anwalt wird für Sie prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und die Fristsetzung sowie der geforderte Schadensersatz gerechtfertigt sind. Unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat keine Abmahnung, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

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