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Rechtsanwälte und Kanzleien für Baurecht in Germering finden

Rechtsanwalt Markus Rieder München
Rechtsanwalt Markus Rieder
Markus Rieder, Rechtsanwalt, Kanzlei für Bau | Immobilien | Erbrecht
Rechtsanwalt · Fachanwalt für · Bau- und Architektenrecht
Hohenzollernstraße 112, 80796 München
089 - 55 29 715 0
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Markus Rieder, Ihr Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht in München. Sie haben eine Rechtsfrage im Bau- und/oder Architektenrecht? Als Fachanwalt kann ich Sie mit meinen Spezialkenntnissen bestmöglich betreuen und vertreten. Wenn Sie möchten, können Sie ganz bequem über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte einen Termin vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Nachricht! Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt tätig und arbeite fast ausschließlich im Bereich Bau- und Architektenrecht. Ich habe erfolgreich die Lehrgänge zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse absolviert, die für das Führen der Bezeichnung »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« erforderlich sind. Durch meine langjährige Erfahrung ist es mir möglich, Sie umfassend zu beraten. Sie finden in mir einen kompetenten Ansprechpartner. Durch meine Spezialisierung und beständige Weiterbildung bin ich immer auf dem aktuellsten Wissenstand und erreiche effiziente und erfolgreiche Ergebnisse. Ausführlichere Informationen zu meiner Tätigkeit finden Sie auch auf ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Unterschrift eines BauvertragesUnterschrift eines Bauvertrages Das Gesetz für Baurecht findet sich überwiegend im BauGB. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Die Gemeinde ist auch verpflichtet den notwendigen Straßenbau eines Neubaugebietes zu leisten, also deren Erschließung. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Dann gibt es auch Sondervorschriften über die Sanierung von Städten und besonders auch deren alter Stadtkerne. Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Baupläne und kontrolliert die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften. Die Gemeinde verweigert die Baugenehmigung? Ein Anwalt für Baurecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

Schlüssel hängen an einem SchlüsselboardSchlüssel hängen an einem Schlüsselboard Die Behörde hat den Bau genehmigt, nun geht es vorwiegend um privates Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Besonderes Augenmerk sollten Bauherrn auf den mit dem Architekten zu schließenden Vertrag haben, da diese oft sehr detailreich und unübersichtlich sind. Einer Leistungsbeschreibung sollte bei Verträgen immer besonders viel Aufmerksamkeit gebühren, denn Ungenauigkeit kann hier schnell zu Unstimmigkeiten führen. Leistet ein Gewerk keine oder nur mangelhafte Arbeit, so wirkt sich das negativ auf alle nachfolgenden Gewerke aus. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Germering.

Die Bauabnahme

Gespräch während einer BauabnahmeGespräch während einer Bauabnahme Am Ende der Bauarbeiten steht dann die Bauabnahme durch den Bauherrn an. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.

Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 ArbeiternNotizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Um hier ganz sicher zu gehen, ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sachverständigenrat während der Bauphase

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Nimmt man also im Zweifelsfall auch Punkte auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob es sich um einen Mängel handelt, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Sachverständiger seine Bewertung abgeben. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Als Bauabnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Das Haus wird vor der Abnahme bereits bezogen. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

Aushubbagger auf einer großen BaustelleAushubbagger auf einer großen Baustelle Manche Mängel sind am Bau immer wieder zu beobachten. Offensichtlich und schnell zu finden sind Risse im Mauerwerk durch z.B. fehlerhafte Verarbeitung der Rohstoffe. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Durch falsche Abdichtung können die Kellerwände feucht sein, oder das Dach wurde nicht ordentlich mit Dämmmaterial abgedichtet. Sind die Dehnungsfugen im Estrich nicht fachgerecht ausgeführt, führt auch dies zu Rissen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Ist ein Mängel entstanden muss der Bauherr handeln.

Arbeiten an HolzständernArbeiten an Holzständern Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Als letzte Alternative bleibt dem Bauherrn, bei weiterer Leistungsverweigerung des Handwerkers, die Kürzung der Rechnung oder sogar der Rücktritt vom Vertrag und die Beauftragung eines anderen Handwerkers um den Mängel zu beheben. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Germering über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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