Verkehrsrecht: Gericht kann auf Fahrverbot verzichten

Eine Verkehrsstraftat muss zeitnah geahndet werden. Dies ist ein Grundsatz des Strafrechts und gilt auch im Verkehrsrecht und auch hinsichtlich eines Fahrverbotes. Und deshalb - ein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach der Tat, ist zu spät! Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit ein Urteil des Landgerichts Münster, das wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich dieses Fahrverbots aufgehoben.
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Aber auch 21 Monate können nach einem Urteil des OLG Zweibrücken bereits ausreichen, um die "Denkzettelfunktion" entfallen zu lassen.
Man kann nur immer wieder darauf hinweisen: Auch wenn Sie meinen, dass die Sache aussichtslos ist, kann ein erfahrener Verkehrsanwalt oft noch weiterhelfen. Denken Sie daran: Bei Ausfüllen des Anhörungsbogens werden die größten Fehler gemacht. Rufen Sie gleich bei Erhalt des Anhörungsbogens einen Verkehrsanwalt an. Die Kosten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung.
von Henning Karl Hartmann
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